Einreise in die USA nur mit negativem Coronatest und Quarantäne

Einreise in die USA nur mit negativem Coronatest und Quarantäne

22.01.2021

Eine Executive Order des neuen US-Präsidenten Joseph Biden vom 21.01.2021 hat u.a. „international travels“ zum Thema. Ein negativer Coronatest wird für US-Reisende wohl künftig genauso verpflichtend sein wie eine Selbstquarantäne. Hier schließt sich Biden der Empfehlung des Centers for Desease Control and Prevention und am Ende einer Entscheidung von Donald Trump an (siehe Blogbeitrag hier).

Nähere Details, wie z.B. die Art und Gültigkeitsdauer des Coronatests, sollen die beiden Behörden Homeland Security und Health and Human Services festlegen. Eine neue Einreisesperre bzw. das Erfordernis, dass Reisende nur in die USA reisen dürfen, wenn dies im nationalen Interesse sei („national interest exception“), wurde in dieser Executive Order nicht aufgestellt. 

Die alte, von Donald Trump verhängte Einreisesperre gilt aber noch bis zum 26.01.2021. Ob eine neue in Kraft gesetzt wird, bleibt nun erst einmal abzuwarten. Wir werden Sie in unserem Blog darüber informieren.

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Thomas Schwab

Thomas Schwab

Rechtsanwalt Thomas Schwab berät seit vielen Jahren im US-Einwanderungsrecht und US-Visumsrecht und ist einer der wenigen vom Bundesverwaltungsamt als Auswandererberater zugelassenen Rechtsanwälte. Er berät zu den einschlägigen Visumsarten und begleitet den Visumsantragsprozess von den ersten strategischen Vorüberlegungen über die eigentliche Antragsstellung bis hin zum erfolgreichen Abschluss des Antragsverfahrens.

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