Corona-Einreisestopp in die USA ab dem 26.01.2021 aufgehoben

Corona-Einreisestopp in die USA ab dem 26.01.2021 aufgehoben – Negativer Coronatest erforderlich

19.01.2021

Bereits seit dem 15.03.2020 gilt wegen der Coronapandemie ein Einreiseverbot in die USA für Personen, die sich innerhalb eines Zeitraumes von 14 Tagen vor der Einreise in Deutschland oder einem anderen Schengenstaat aufgehalten haben. Nun gibt es erfreuliche Neuigkeiten: Präsident Donald Trump hat am 18.01.2021, als eine seiner letzten Amtshandlungen, die verhängte Einreisesperre mit Wirkung ab dem 26.01.2021 wieder aufgehoben (Proklamation vom 18.01.2021).  

Grund für diesen Schritt war eine Verordnung des Centers for Disease Control and Prevention vom 12.01.2021 (Presseerklärung vom 12.01.2021), wonach Reisende aus dem Schengenraum ab dem 26.01.2021 bei Antritt der Reise einen negativen COVID-19-Test (oder einen Nachweis, von einer COVID-19-Erkrankung genesen zu sein) vorlegen müssen. Der Test darf nicht länger als drei Tage vor Abflug zurückliegen.
 

Quarantäne und weitere Testung in den USA empfohlen

Die Behörde empfiehlt weiterhin, sich nach Ankunft in den USA sieben Tage in Quarantäne zu begeben und drei bis fünf Tage nach Ankunft einen weiteren Test durchführen zu lassen. Reisende sollten sich informieren, ob für die Region, die sie besuchen möchten, besondere Regelungen, wie z.B. eine Quarantänepflicht gelten.

Aufhebung der Einreisesperre gilt nicht für China und den Iran

Die Aufhebung der US-Einreisesperre gilt nicht nur für den Schengenraum, sondern auch für das Vereinigte Königreich, für Irland und Brasilien, ausdrücklich ausgenommen sind China und der Iran.

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Sie interessieren sich für ein US-Visum oder eine US-Greencard? Gern sind Ihnen unsere Experten für US-Visumsrecht dabei behilflich. Sie erreichen uns am besten per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gern auch telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26).

U.S Attorney Kari Foss-Persson

Kari Foss-Persson

Kari Foss-Persson ist U.S. Attorney at Law (MN, USA) und Leiterin des US-Desks bei WINHELLER. Sie verfügt über mehr als ein Jahrzehnt Erfahrung im US-Einwanderungsrecht, Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht. Ihre Expertise deckt das gesamte Spektrum an US-Visa-Kategorien ab, mit einem besonderen Fokus auf die Begleitung internationaler Unternehmen beim Markteintritt oder bei der Expansion in die USA.

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