30-Tages-Einreisefrist bei National Interest Exception für die USA beachten

30-Tages-Einreisefrist bei National Interest Exception für die USA beachten

13.08.2020

Die US-Konsulate haben die Bearbeitung von US-Visaanträgen wieder aufgenommen. Viele Visumskategorien sind allerdings von einem grundsätzlichen Vergabestopp betroffen, den Präsident Donald Trump Corona bedingt zum Schutz des US-Arbeitsmarkts verhängt hat. Dazu gehören z.B. H-Visa, L-Visaund einige J-Visa sowie K-1-Visa. Diese werden nur unter ganz besonderen Voraussetzungen („National Interest Exception“) erteilt. Solche besonderen Voraussetzungen liegen z.B. vor, wenn der Antragsteller in den USA im Bereich der Bekämpfung von COVID-19 tätig werden soll oder dringend benötigt wird, um die Lebensmittelversorgung sicherzustellen. 

Vorliegen einer „National Interest Exception“ als Voraussetzung für US-Visavergabe

Voraussetzung für die Vergabe von US-Visa oder die Erteilung einer Einreiseerlaubnis für die USA ist das Vorliegen einer sog. „National Interest Exception“. Ob eine solche Ausnahme vorliegt, wird vom US-Konsulat im Rahmen der Antragstellung entschieden. Personen, die schon ein solches Visum haben oder visumsfrei einreisen möchten, sollten sich per E-Mail an das US-Konsulat wenden und den Fall schildern, bevor sie versuchen, in die USA zu reisen.

Einreise in die USA innerhalb von 30 Tagen bei Erfüllung der besonderen Voraussetzungen

Wird eine Einreiseerlaubnis oder ein Visum auf der Grundlage einer „National Interest Exception“ erteilt, ist zu beachten, dass die Einreise in der Regel innerhalb von 30 Tagen ab Erteilung erfolgen muss. Bei Nichteinwanderungsvisa, wie z.B. E- oder B-Visa gab es bislang eine solche Pflicht nicht. Hier war es dem Reisenden überlassen, ob er das Visum sofort oder erst Monate später nutzt. Eine Einreise in die USA war grundsätzlich jederzeit innerhalb des Gültigkeitszeitraums möglich. 

Aktuelle Hinweise zur US-Visabeantragung:

  • CR-1-Visum für verheiratete Partner statt K-1-Verlobtenvisum 
    Gerade was K-1-Visa für Verlobte anbelangt, wäre (nicht nur) aufgrund des Vergabestopps derzeit zu überlegen, ob nicht die ohnehin geplante Eheschließung vorgezogen wird, um anschließend ein CR-1-Visum (Einwanderungsvisum für Ehegatten) zu beantragen. Zum einen dauert die Bearbeitung solcher CR-1-Einwanderungsvisa grundsätzlich auch nicht mehr länger als die Bearbeitung von K-1-Visa und zum anderen sind CR-1-Greencards derzeit vom Vergabestopp auch nicht betroffen.

  • Einreise in die USA mit F- und M-Visa wieder möglich
    Inhaber von F- oder M-Visa können grundsätzlich wieder in die USA einreisen, um ihr Studium bzw. die Ausbildung fortzuführen. Wer noch kein Visum hat, kann, soweit die Voraussetzungen dafür vorliegen, z.B. ein Studienplatz beim F-Visum, das entsprechende Visum beantragen, ggf. müssen die Reisenden eine in den USA geltende Quarantänepflicht erfüllen.

  • Besuchervisa und E-Visa weiterhin von Corona-Einreisesperre betroffen
    Besuchervisa und E-Visa beispielsweise sind zwar nicht vom eingangs genannten Vergabestopp betroffen, dafür aber von der allgemeinen Corona-Einreisesperre. Sie können ebenfalls nur bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen („National Interest Exception“) vergeben werden. Entsprechendes gilt auch für die Einreise mit bereits früher erteilten Visa oder für eine visumsfreie Einreise. 

Haben Sie Fragen?

Sie interessieren sich für ein US-Visum oder eine US-Greencard? Gern sind Ihnen unsere Experten für US-Visumsrecht dabei behilflich. Sie erreichen uns am besten per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gern auch telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26).

Thomas Schwab

Thomas Schwab

Rechtsanwalt Thomas Schwab berät seit vielen Jahren im US-Einwanderungsrecht und US-Visumsrecht und ist einer der wenigen vom Bundesverwaltungsamt als Auswandererberater zugelassenen Rechtsanwälte. Er berät zu den einschlägigen Visumsarten und begleitet den Visumsantragsprozess von den ersten strategischen Vorüberlegungen über die eigentliche Antragsstellung bis hin zum erfolgreichen Abschluss des Antragsverfahrens.

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