Kein „Work away“ in den USA ohne Arbeitserlaubnis | Visum für die USA

Kein „Work away“ in den USA ohne Arbeitserlaubnis

06.05.2022

Es ist der Traum vieler junger Menschen, einfach durch die Welt zu reisen, Land und Leute kennenzulernen und gegen Kost und Logis auf Farmen, in Restaurants o.ä. auszuhelfen. Was im vereinten Europa und vielen Ländern dieser Welt möglich ist, gestaltet sich in den USA wesentlich komplizierter. Immer wieder werden wir von Personen kontaktiert, die durch US-Grenzbeamte an der Einreise in die USA gehindert und zurückgeschickt worden sind, weil sie beispielsweise beabsichtigten, gegen Kost und Logis ein wenig auf Farmen auszuhelfen. Der Grund hierfür? Arbeit, auch unentgeltliche, ist Nicht-Amerikanern ohne ein spezielles Arbeitsvisum in den USA nicht gestattet. 

Visumsfreie Einreise in die USA nicht durch Abweisung an der Grenze riskieren 

Seien Sie sich auch der Tatsache bewusst, dass die Abweisung durch einen US-Grenzbeamten in der Regel zur Folge hat, dass Sie künftig nicht mehr visumsfrei in die USA reisen können, auch nicht, um wirklich nur Urlaub zu machen. Sie werden dann vorab ein Besuchervisum beantragen müssen. Derzeit betragen die Wartezeiten für den in der Regel erforderlichen Konsulatstermin mehrere Monate, und ob das Visum erteilt wird, steht im völlig freien Ermessen des US-Konsulatsbeamten.

„Summer Work Travel“-Programm nur für Studenten

Eine Option gibt es dennoch! Die USA bieten im Rahmen des „Summer Work Travel“-Programms („SWT") jungen Erwachsenen die Möglichkeit, für maximal vier Monate durch die USA zu reisen und dabei nebenher Geld zu verdienen. Großer Vorteil: Personen aus Ländern, die am "Visa Waiver"-Programm teilnehmen, müssen sich nicht einmal vor der Reise festlegen, wo und bei wem sie arbeiten möchten. Das SWT-Programm ist allerdings an spezifische Voraussetzungen geknüpft:

  1. Es kommt nur für Studenten in Betracht, die an einer Hochschule bzw. „post-secondary classroom-based academic institution“ eingeschrieben sind und ihr Studium auch ernsthaft betreiben, d.h. „bona fide post-secondary students“ sind.
     
  2. Es ist – auch von den Staatsangehörigen, die für touristische Aufenthalte grundsätzlich visumsfrei in die USA reisen können bzw. nur eine elektronische Reisegenehmigung benötigen („ESTA“) – vorab einJ-1-Visum zu beantragen, wofür man einen sog. Sponsor braucht. 

Schülern, sei es während der Sommerferien oder nach bestandener Abschlussprüfung, ist diese Art des Visums und entsprechend ein solcher Aufenthalt in den USA leider verwehrt.
 

Haben Sie Fragen?

Sie interessieren sich für ein US-Visum oder eine US-Greencard? Gern sind Ihnen unsere Experten für US-Visumsrecht dabei behilflich. Sie erreichen uns am besten per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gern auch telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26).

Thomas Schwab

Thomas Schwab

Rechtsanwalt Thomas Schwab berät seit vielen Jahren im US-Einwanderungsrecht und US-Visumsrecht und ist einer der wenigen vom Bundesverwaltungsamt als Auswandererberater zugelassenen Rechtsanwälte. Er berät zu den einschlägigen Visumsarten und begleitet den Visumsantragsprozess von den ersten strategischen Vorüberlegungen über die eigentliche Antragsstellung bis hin zum erfolgreichen Abschluss des Antragsverfahrens.

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Viele Visumskategorien erfordern vor der Beantragung des eigentlichen Visums, dass durch den sog. Petitioner vorab eine Petition bei der USCIS eingereicht und von dieser gebilligt worden ist. Damit die USCIS die Unterlagen zur Bearbeitung überhaupt annimmt, müssen v.a. die Antragsformulare handschriftlich unterschrieben und die Gebühren gezahlt sein.