Visum für Fußball-WM in den USA | Einreise für Athleten

Visum für die Fußball-WM in den USA | Einreise für Athleten, Schiedsrichter und Offizielle

01.12.2025

Die US-Regierung hat ihre Visumspraxis für internationale Sportgroßveranstaltungen wie die FIFA Fußball Weltmeisterschaft 2026 angepasst. Bestimmte Schiedsrichter, Kampfrichter und technische Funktionäre können nun unter klar definierten Voraussetzungen mit einem B-1-Visum zu Einsätzen in die USA einreisen. In einfach gelagerten Konstellationen kann alternativ teilweise auch eine visumfreie Einreise über das Visa Waiver Program (ESTA) in Betracht kommen.

Was wurde konkret für die Fußball WM geändert?

Die Anpassung betrifft keine völlig neue gesetzliche Grundlage, sondern die Auslegung der bestehenden Regelungen zum B-1-Status im Foreign Affairs Manual (FAM). Dort ist nun präziser festgehalten, dass neben Athletinnen und Athleten auch „für die Durchführung eines Sportevents notwendiges Personal“ unter bestimmten Voraussetzungen einreisen darf – darunter etwa Schiedsrichter, Linienrichter, Kampfrichter, Zeitnehmer, Bahninspektoren und vergleichbare technische Offizielle. 

Für viele dieser Einsätze empfiehlt sich wegen der klaren Statusfestlegung, der oftmals höheren Aufenthaltsdauer und der rechtlichen Absicherung gegenüber den US-Behörden in der Praxis ein förmlicher Visumantrag (z.B. B-1), statt allein auf eine kurzfristige visumfreie Einreise zu setzen.

Visum für zeitlich begrenzten Einsatz beim Turnier

Die Regelung ist insbesondere mit Blick auf die Spiele der WM 2026 in den USA relevant, etwa in Arlington, Atlanta, Miami Gardens und East Rutherford. Begünstigt werden international ausgewählte Offizielle, die im Rahmen eines förmlichen Auswahlverfahrens benannt werden und für einen zeitlich begrenzten Einsatz bei einem konkreten Turnier oder Event in die USA reisen. Gerade für mehrfache oder längere Einsätze – etwa bei Vorrunde, K.‑o.‑Runde und Finale – ist ein B‑1‑Visum meist der rechtssichere und empfohlene Weg, da der konkrete Einsatzzweck, die Vergütungsstruktur und die Dauer des Aufenthalts bereits im Visumverfahren geprüft und dokumentiert werden.

Vergütung darf nicht aus den USA kommen

Wesentlich ist, dass die Vergütung für den Einsatz als Schiedsrichter oder technischer Offizieller nicht aus einer US‑amerikanischen Quelle stammt. Zulässig ist in der Praxis regelmäßig nur die Erstattung von Reise‑, Unterkunfts‑ und vergleichbaren Nebenkosten, während die eigentliche Entlohnung von einem Verband oder Arbeitgeber im Ausland gezahlt werden muss. Gerade bei wiederkehrenden Einsätzen, längeren Aufenthalten oder komplexeren Vertragskonstellationen ist ein klassischer Visumantrag – etwa auf ein B‑1‑Visum – der rechtssichere Weg, um Probleme an der Grenze oder spätere Einwanderungsrechtsverstöße zu vermeiden. In vielen Fällen empfiehlt sich daher frühzeitig ein förmliches Visumverfahren statt einer bloßen visumfreien Einreise, um Status, Einsatzprofil und Vergütungsstruktur sauber gegenüber den US‑Behörden darzulegen.

Unsere Beratung für Verbände und Offizielle

Die Neuregelung schafft mehr Planungssicherheit für Verbände, Veranstalter und Sportfunktionäre, birgt aber auch Risiken, wenn der falsche Status gewählt oder Vergütungsstrukturen nicht sauber gestaltet werden. Unsere Kanzlei berät

  • internationale Verbände und Veranstalter zur rechtssicheren Entsendung von Offiziellen in die USA,
  • Sportler, Schiedsrichter, Kampfrichter und technische Funktionäre bei der Wahl des passenden Visastatus (ESTA, B-1 oder andere Kategorien),
  • zu Vertrags- und Vergütungsfragen, insbesondere zur Abgrenzung zwischen zulässiger Kostenerstattung und unzulässiger US-Vergütung.

Wenn Sie Einsätze bei der WM 2026 oder anderen Sportevents in den USA planen, unterstützen wir Sie gerne bei der rechtssicheren Gestaltung. Kontaktieren Sie uns gern für eine individuelle Beratung.

Gern unterstützen wir Sie beim kompletten Antragsprozess! Kommen Sie jederzeit mit Ihren Fragen direkt auf uns zu. Sie erreichen uns am besten per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gern auch telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26).

U.S Attorney Kari Foss-Persson

Kari Foss-Persson

Kari Foss-Persson ist U.S. Attorney at Law (MN, USA) und Leiterin des US-Desks bei WINHELLER. Sie verfügt über mehr als ein Jahrzehnt Erfahrung im US-Einwanderungsrecht, Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht. Ihre Expertise deckt das gesamte Spektrum an US-Visa-Kategorien ab, mit einem besonderen Fokus auf die Begleitung internationaler Unternehmen beim Markteintritt oder bei der Expansion in die USA.

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