I-9 Bestimmungen werden verschärft

I-9 Bestimmungen werden verschärft

30.08.2016

Das US-Justizministerium schlägt die Verschärfung von Arbeitgeber-Haftung für Verstöße gegen die Antidiskrimierungsbestimmungen vor.

Seit 1986 sind US-Arbeitgeber dazu verpflichtet,

  • nur Arbeitnehmer einzustellen, die die Berechtigung haben, in den USA zu arbeiten,
  • ein I-9 Formular für jeden Mitarbeiter sachgerecht und zeitlich auszufüllen,
  • das I-9 Formular von jedem aktiven Arbeitnehmer sicher und im Einklang mit Datenbestimmungen aufzubewahren,
  • die I-9 Formulare von Mitarbeitern ein Jahr lang nach dem Ausschieden bzw. drei Jahre ab Einstellungsdatum aufzuheben und
  • jeden potenziellen Arbeitnehmer gleich zu behandeln, unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit oder Herkunft.

Besserer Schutz vor Diskriminierung durch neue Bestimmungen

Letzte Woche hat das US-Justizministerium Änderungen der Bestimmungen vorgeschlagen, die die Prüfung der Arbeitserlaubnis von Arbeitnehmern betreffen. Gemäß dem Vorschlag hätte die US-Behörde nun bis zu 5 Jahren Zeit (anstelle von 180 bis 210 Tagen), um eine Beschwerde wegen Diskriminierung zu untersuchen oder Klage zu erheben. Diese Änderungen sollen US-Arbeitnehmer besser vor Diskriminierung aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder Herkunft schützen.

Genaue Beachtung der US-Bestimmungen ist wichtig

Diese Verschärfungen zeigen nochmals, wie wichtig eine genaue Beachtung der US-Antidiskriminierungs- und Arbeitserlaubnisbestimmungen ist. Schon kleine Fehler bei der Anstellung von neuen Mitarbeitern, auch ohne eine diskriminierende Absicht, können zu hohen Strafen führen.

Ob diese neuen Bestimmungen in Kraft treten, wird sich erst nach einem Kommentierungszeitraum entscheiden. Kommentare können bis zum 14. September 2016 eingereicht werden. Weitere Informationen zu den vorgeschlagenen Änderungen finden Sie hier.

Wenden Sie sich an uns für mehr Informationen

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Thomas Schwab

Thomas Schwab

Rechtsanwalt Thomas Schwab berät seit vielen Jahren im US-Einwanderungsrecht und US-Visumsrecht und ist einer der wenigen vom Bundesverwaltungsamt als Auswandererberater zugelassenen Rechtsanwälte. Er berät zu den einschlägigen Visumsarten und begleitet den Visumsantragsprozess von den ersten strategischen Vorüberlegungen über die eigentliche Antragsstellung bis hin zum erfolgreichen Abschluss des Antragsverfahrens.

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