Interview wieder Pflicht für viele Antragsteller von US-Nichteinwanderungsvisa

Interview wieder Pflicht für viele Antragsteller von US-Nichteinwanderungsvisa

30.07.2025

Am 25.07.2025 kündigte das US-Außenministerium bedeutende Änderungen bei der Befreiung vom Interview für Nichteinwanderungsvisa an. Ab dem 02.09.2025 werden die Voraussetzungen für einen Visumsantrag ohne persönliches Interview erheblich eingeschränkt.
 

Was ändert sich für Antragsteller?

Ab dem 02.09.2025 müssen die meisten Antragsteller für ein Nichteinwanderungsvisum, einschließlich Kinder unter 14 Jahren und Erwachsene über 79 Jahre, persönlich zu einem Interview bei der US-Botschaft oder dem Konsulat erscheinen. Damit wird eine pandemiebedingte Regelung aufgehoben, die in bestimmten Fällen eine Interviewbefreiung ermöglicht hatte.

Die bisherige Ermessensregelung für Konsularbeamte, die es ihnen erlaubte, auf Interviews für verschiedene Antragstellergruppen zu verzichten, wird abgeschafft. Damit kehrt das Außenministerium zu der Praxis zurück, persönliche Interviews für die meisten Visaarten zur Regel zu machen.

Bei wem kann weiterhin auf ein Interview verzichtet werden?

Nach Inkrafttreten der neuen Regelung bleibt nur noch eine begrenzte Gruppe von Antragstellern von der Interviewpflicht befreit:

Diplomatische und offizielle Visumanträge

Erlaubte Kategorien sind: A-1, A-2, C-3 (mit Ausnahme von Begleitpersonen oder Haushaltsangestellten), G-1, G-2, G-3, G-4, NATO-1 bis NATO-6 und TECRO E-1.

Bestimmte Visaverlängerungen

Antragsteller, die ein B-1/B-2 Visum, eine Grenzübertrittskarte oder ein F-Visum (nur für mexikanische Staatsangehörige) verlängern möchten, könnten bei Erfüllung strenger Kriterien von der Interviewpflicht befreit sein. Kontaktieren Sie unsere US-Visumsexperten für eine individuelle Einschätzung.

Eingeschränktes Ermessen der Konsularbeamten

Auch in den oben genannten Fällen können Konsularbeamte weiterhin ein Interview verlangen – insbesondere bei besonderen Umständen oder lokalen Bedingungen.

Intensivere Prüfung der Antragsteller

Laut dem US-Außenministerium wurden die erweiterten Interviewbefreiungen während der COVID-19-Pandemie als vorübergehende Maßnahme eingeführt, um Gesundheitsrisiken zu minimieren und Personalengpässe auszugleichen. Da sich die Lage nun weitgehend normalisiert hat, soll wieder eine intensivere persönliche Prüfung der Antragsteller erfolgen.

Mehr Zeit und Vorbereitung für Visumsantrag einplanen

Die Aktualisierung der Interviewbefreiung vom 25.07.2025 stellt einen bedeutenden Wandel im globalen Visumverfahren für die USA dar. Die neue Regelung soll die Konsistenz und Sicherheit erhöhen, erfordert jedoch für die meisten Antragsteller mehr Zeit, Vorbereitung und ggf. Reisen – auch für diejenigen, die bisher von einer vereinfachten Verlängerung profitieren konnten.

Wir beraten zu US-Visa und Greencard

Wenn Sie weitere Informationen benötigen oder Unterstützung bei der Antragstellung wünschen, wenden Sie sich an unsere Experten für US-Visa. Unser Team unterstützt Sie gerne bei allen Schritten des US-Visumprozesses. Sie erreichen uns am besten per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gern auch telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26).

U.S Attorney Kari Foss-Persson

Kari Foss-Persson

Kari Foss-Persson ist U.S. Attorney at Law (MN, USA) und Leiterin des US-Desks bei WINHELLER. Sie verfügt über mehr als ein Jahrzehnt Erfahrung im US-Einwanderungsrecht, Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht. Ihre Expertise deckt das gesamte Spektrum an US-Visa-Kategorien ab, mit einem besonderen Fokus auf die Begleitung internationaler Unternehmen beim Markteintritt oder bei der Expansion in die USA.

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