I-9 Strafgebühren werden erhöht

I-9 Strafgebühren werden erhöht

08.08.2016

Seit dem 01. August 2016 gelten neue Geldstrafen für Verstöße gegen die US-amerikanischen I-9 Bestimmungen.

Seit 1986 sind US-Arbeitgeber dazu verpflichtet,

  • nur Arbeitnehmer einzustellen, die die Berechtigung haben, in den USA zu arbeiten,
  • ein Formular I-9 für jeden Mitarbeiter sachgerecht und zeitlich auszufüllen,
  • das Formular I-9 von jedem aktiven Arbeitnehmer sicher und im Einklang mit Datenbestimmungen aufzuheben,
  • die Formulare I-9 von ausgeschiedenen Mitarbeitern 1 Jahr lang nach dem Ausschieden oder 3 Jahre ab Einstellungsdatum aufzuheben und
  • jeden potenziellen Arbeitnehmer gleich zu behandeln, unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit oder Herkunft.

Entsendete Mitarbeiter brauchen auch ein I-9 Formular

Auch für einen Mitarbeiter, der in die USA entsendet wird muss ein I-9 Formular ausgefüllt werden. Dabei gilt es die Bestimmungen genau einzuhalten – sonst können hohe Geldstrafen anfallen.

Geldstrafen für Verstöße gegen die I-9 Bestimmungen werden meistens in Zusammenhang mit Audits verhängt. Diese Audits werden von der U.S. Immigration und Customs Enforcement (ICE) durchgeführt. Stellt ICE ein Nichteinhalten der Bestimmungen fest, können die Geldstrafen teuer werden. 2015 bekam ein Unternehmen in Kalifornien eine Geldstrafe von $605,250 USD weil es I-9 Formulare für über 399 Arbeitnehmer falsch und teilweise zu spät oder gar nicht ausgefüllt hat.

Höhere Geldstrafen seit dem 01. August 2016

Nun werden die Geldstrafen erhöht. Beispielsweise wird bei einem Verstoß gegen die I-9 Bestimmungen jetzt anstelle von 110 USD pro Verstoß eine Geldstrafe von 1,100 USD pro Verstoß verhängt. Diese neue Entwicklung bedeutet, dass auch kleinere US-Betriebe bei einem etwaigen Audit durch ICE hohe Geldstrafen zu fürchten haben.

Falls Sie Fragen zu den I-9 Bestimmungen haben oder sonstige US-Compliance Themen, rufen Sie uns an. Wir sind für Sie da wenn Sie Fragen rund um das US-Recht haben.

Haben Sie Fragen?

Sie interessieren sich für ein US-Visum oder eine US-Greencard? Gern sind Ihnen unsere Experten für US-Visumsrecht dabei behilflich. Sie erreichen uns am besten per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gern auch telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26).

Thomas Schwab

Thomas Schwab

Rechtsanwalt Thomas Schwab berät seit vielen Jahren im US-Einwanderungsrecht und US-Visumsrecht und ist einer der wenigen vom Bundesverwaltungsamt als Auswandererberater zugelassenen Rechtsanwälte. Er berät zu den einschlägigen Visumsarten und begleitet den Visumsantragsprozess von den ersten strategischen Vorüberlegungen über die eigentliche Antragsstellung bis hin zum erfolgreichen Abschluss des Antragsverfahrens.

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