Neuer Service für ESTA-Reisende
22.01.2018
Staatsangehörige vieler Staaten müssen für Kurzaufenthalte zu Besuchszwecken kein Besuchervisum (B-1, B-2 bzw. B-1/2) beantragen. Es genügt, wenn sie vor der Reise eine sog. elektronische Reisegenehmigung einholen („ESTA“). Diese ist in der Regel zwei Jahre lang gültig und berechtigt zu Aufenthalten von bis zu 90 Tagen am Stück.
Bis wann man sich in den USA aufhalten darf, ergibt sich aus dem I-94-Einreise-/Ausreiseformular. Seit einigen Jahren erhält man dieses allerdings nicht mehr in Papierform, sondern kann es im Internet unter diesem Link aufrufen. Die CBP (U.S. Customs and Border Protection), die zuständige US-Behörde, hat diese Webseite, wie folgt, ergänzt:
- Sie enthält seit einigen Monaten eine dynamische Funktion, über die man sich anzeigen lassen kann, wie lange man sich schon in den USA aufhält bzw. wie lange man sich noch aufhalten darf (Zugang über obigen Link, sodann Anwählen der Option „View Compliance“ bzw. direkt.
- Zusätzlich versendet die Behörde nun seit Anfang Januar 2018 an alle, sich in den USA aufhaltenden Reisenden zehn Tage vor Ablauf der gewährten Aufenthaltsdauer (die in der Regel 90 Tage beträgt) zur Erinnerung eine E-Mail. Der Absender der E-Mail ist: staycompliance-donotreply@cbp.dhs.gov. Auf diesen Absender sollte man achten, um nicht betrügerischen E-Mails zum Opfer zu fallen.
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