Neuer Service für ESTA-Reisende

Neuer Service für ESTA-Reisende

22.01.2018

Staatsangehörige vieler Staaten müssen für Kurzaufenthalte zu Besuchszwecken kein Besuchervisum (B-1, B-2 bzw. B-1/2) beantragen. Es genügt, wenn sie vor der Reise eine sog. elektronische Reisegenehmigung einholen („ESTA“). Diese ist in der Regel zwei Jahre lang gültig und berechtigt zu Aufenthalten von bis zu 90 Tagen am Stück.

Bis wann man sich in den USA aufhalten darf, ergibt sich aus dem I-94-Einreise-/Ausreiseformular. Seit einigen Jahren erhält man dieses allerdings nicht mehr in Papierform, sondern kann es im Internet unter diesem Link aufrufen. Die CBP (U.S. Customs and Border Protection), die zuständige US-Behörde, hat diese Webseite, wie folgt, ergänzt: 

  • Sie enthält seit einigen Monaten eine dynamische Funktion, über die man sich anzeigen lassen kann, wie lange man sich schon in den USA aufhält bzw. wie lange man sich noch aufhalten darf (Zugang über obigen Link, sodann Anwählen der Option „View Compliance“ bzw. direkt.

  • Zusätzlich versendet die Behörde nun seit Anfang Januar 2018 an alle, sich in den USA aufhaltenden Reisenden zehn Tage vor Ablauf der gewährten Aufenthaltsdauer (die in der Regel 90 Tage beträgt) zur Erinnerung eine E-Mail. Der Absender der E-Mail ist: staycompliance-donotreply@cbp.dhs.gov. Auf diesen Absender sollte man achten, um nicht betrügerischen E-Mails zum Opfer zu fallen.

Sie haben Fragen zum US-Visumsrecht oder zum US-Recht allgemein? Unsere Rechtsexperten helfen Ihnen gerne weiter.

Zurück zur Blog-Übersicht

Aktuelle Blogbeiträge:

Erhöhung der Gebühren für Visum und Petition

Die Gebühren der US-Behörden für Visumsanträge und die Bearbeitung von Petitionen haben sich erhöht.


O-Visum: Bearbeitung kann mehrere Monate dauern

Die Erlangung eines O-Visums läuft in mehreren Schritten ab, die einige Zeit in Anspruch nehmen. Planen Sie mindestens vier bis sechs Monate dafür ein.


Mitarbeiter entsenden mit dem L-1 Visum: Voraussetzungen für die „blanket petition“

Nicht alle Mitarbeiter, die für eine „individual petition“ in Betracht kommen, können auch ein L-Visum über eine „blanket petition“ erhalten. Die „blanket petition“ ist dabei die sehr viel einfachere Option. Dafür muss das Unternehmen jedoch einige Voraussetzungen erfüllen.