US-Einreise für Geimpfte ab 08.11.2021 offiziell bestätigt – Diese Ausnahmen gelten für Nichtgeimpfte!

US-Einreise für Geimpfte ab 08.11.2021 offiziell bestätigt – Diese Ausnahmen gelten für Nichtgeimpfte!

28.10.2021

Nun ist es offiziell, Präsident Biden bzw. das Weiße Haus hat sich mit einer Proklamation vom 25.10.2021 zur Aufhebung der Einreisebeschränkungen bzw. deren Modifikation, die am 08.11.2021 um 00:01 EST in Kraft treten wird, geäußert. Wir haben in diesem Blogbeitrag die wichtigsten Fakten für Nichteinwanderer zusammengestellt:

Frühere Proklamationen zur Corona-Einreisebeschränkung aufgehoben

Die US-Regierung erkennt die Relevanz von Corona-Impfungen im Hinblick auf die Gefahr an, einerseits andere anzustecken und andererseits selbst schwer zu erkranken. Da 29 Staaten (Stand zum 24.10.2021) eine Impfquote von über 70 Prozent haben, nimmt man Abstand von den länderspezifischen Einreisebeschränkungen bzw. hebt die entsprechenden Proklamationen auf:

-    Nr. 9984 vom 31.01.2020
-    Nr. 9992 vom 29.02.2020
-    Nr. 10143 vom 25.01.2021
-    Nr. 10199 vom 30.04.2021

Grundsätzliche Einreisesperre für Nichtgeimpfte

Zugleich wird eine Einreisesperre für Nichteinwanderer verhängt, sofern sie nicht vollständig geimpft sind. Diese Sperre betrifft nur die Einreise auf dem Luftweg und soll keine Auswirkungen auf die Visavergabe an sich haben. 

Kein Einreisstopp für die Besatzung von Flugzeugen

Von der US-Einreisesperre nicht betroffen sind – unter Beachtung weiterer Vorgaben – Mitglieder der Besatzung eines Flugzeugs, soweit diese die für diesen Bereich aufgestellten Sicherheitsrichtlinien der U.S. Centers for Disease Control and Prevention (CDC) oder der U.S. Federal Aviation Administration beachten.

Ausnahmen für weitere Personengruppen

Es gelten weitere Ausnahmen von der generellen US-Einreisesperre für folgende Personen:

  • Inhaber bestimmter Visa der Kategorien A, C, E-1 (als Mitarbeiter des Taipei Economic and Cultural Representative Office), G oder NATO,
  • Personen, die unter Art. 11 des United Nations Headquarters Agreement fallen,
  • Personen, für die eine Impfung wegen des Alters nach Ansicht des CDC (noch) nicht angemessen ist,
  • Personen, die an klinischen Studien zu Corona teilnehmen,
  • Personen, für die eine Impfung medizinisch kontraindiziert ist,
  • Personen, die von den CDC eine Ausnahmegenehmigung erteilt bekommen haben,
  • Personen aus Ländern, in denen Impfstoff nur begrenzt zur Verfügung steht und die nicht mit Visa der Kategorie B-1 oder B-2 einreisen möchten,
  • Personen, die mit Visa der Kategorie C-1 und D als Besatzungsmitglied einreisen, soweit sie die vom CDC festgelegten Bestimmungen für solche Besatzungsmitglieder befolgen und
  • Personen, die eine vom U.S. Department of State, vom Secretary of Transportation oder vom Secretary of Homeland Security erteilte Ausnahmegenehmigung vorweisen und

Personen, die unter diese Ausnahmebestimmungen fallen, müssen allerdings weitere Vorschriften beachten.

US-Sicherheitsvorschriften für Reise und Aufenthalt beachten

Wer aufgrund dieser besonderen Ausnahmebestimmungen dennoch in die USA einreisen darf, ist verpflichtet, die von den CDC aufgestellten Sicherheitsmaßnahmen zu befolgen. Diese können beispielsweise wie folgt aussehen:

  • Coronatests vor der Einreise, 
  • Vorsichtsmaßnahmen während der Reise (z.B. das Tragen einer Maske),
  • Coronatests nach der Einreise oder
  • Quarantänemaßnahmen nach der Einreise.

Impfpflicht nach Einreise in die USA

Reisende, denen trotz fehlender Impfung die Einreise in die USA erlaubt wird, sind verpflichtet, sich innerhalb von 60 Tagen nach Einreise – oder einer anderen, von den CDC aufgestellten Frist – impfen zu lassen und einen Nachweis darüber zu erbringen, entsprechende Vorkehrungen getroffen zu haben.   

Ausnahmen von dieser Impflicht nach Einreise können u.a. gemacht werden:

  • im Falle eines nur kurzen Aufenthalts („intended stay is sufficiently brief, as determined by the Director of the CDC“),
  • wegen des Alters,
  • wegen der Teilnahme an klinischen Studien zu Corona,
  • wegen medizinischer Kontraindikation,
  • wegen einer sonstigen, von den CDC aufgestellten Ausnahme.

Es ist Aufgabe der CDC, die obigen Ausnahmebestimmungen anzuwenden und Sicherheitsmaßnahmen zu konkretisieren, also z.B. festzulegen, unter welchen Voraussetzungen eine Person als vollständig geimpft angesehen werden kann, wie nachgewiesen werden kann, dass und wie die Sicherheitsvorschriften befolgt werden, in welchen Ländern nicht ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht etc. In diesem Blogbeitrag informieren wir ausführlich zum Thema Corona-Impfung und US-Einreise.

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Sie interessieren sich für ein US-Visum oder eine US-Greencard? Gern sind Ihnen unsere Experten für US-Visumsrecht dabei behilflich. Sie erreichen uns am besten per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gern auch telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26).

Thomas Schwab

Thomas Schwab

Rechtsanwalt Thomas Schwab berät seit vielen Jahren im US-Einwanderungsrecht und US-Visumsrecht und ist einer der wenigen vom Bundesverwaltungsamt als Auswandererberater zugelassenen Rechtsanwälte. Er berät zu den einschlägigen Visumsarten und begleitet den Visumsantragsprozess von den ersten strategischen Vorüberlegungen über die eigentliche Antragsstellung bis hin zum erfolgreichen Abschluss des Antragsverfahrens.

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