Einreise in die USA nur mit negativem Coronatest – auch bei Geimpften

Einreise in die USA nur mit negativem Coronatest – auch bei Geimpften

10.03.2021

Seit dem 26.01.2021 müssen alle US-Reisenden – auch US-Staatsbürger oder Inhaber einer US-Greencard – bei der Einreise in die USA einen negativen Coronatest vorlegen, der zudem nicht älter als 72 Stunden (gerechnet vom Zeitpunkt der Abreise) sein darf (Blogbeitrag vom 22.01.2021).

Welche Coronatestverfahren werden von den US-Behörden anerkannt?

Inzwischen gibt es eine Vielzahl von Coronatestverfahren bzw. entsprechenden Bezeichnungen: Schnelltest, PCR-Test, Antigentest, Antikörpertest – um nur die wichtigsten zu nennen. Die Centers for Disease Control and Prevention, die letztlich auch die Testpflicht für US-Reisende angeordnet haben, schreiben einen „viral test“ vor. Die Bedingungen für einen solchen Test wiederum erfüllen 

(a) ein „nucleic acid amplification test“ oder 
(b) ein „antigen test

Einen solchen Nukleinsäureamplifikationstechniktest (NAT-Test) stellt zum Beispiel der bei uns gerne verwendete „PCR-Test“ dar. Auch ein „PCR-Schnelltest“ („rapid test“) ist natürlich ein PCR-Test, der den Anforderungen der Centers genügt, so jedenfalls die Auskunft des U.S. Department of State. Antigentests werden ebenfalls in Deutschland durchgeführt. Was offenbar nicht genügt, ist ein Antikörpertest.

Nachweis über Coronatestergebnis bei Einreise in die USA mitführen

Reisende sollten einen entsprechenden Nachweis zur Testung mit sich führen, wenn sie in die USA reisen – auch, wenn sie vor dem Flug ein Formular ausfüllen müssen, in dem sie bestätigen, dass sie negativ getestet worden seien (vgl. https://www.cdc.gov/quarantine/fr-proof-negative-test.html). 

Auch Coronageimpfte müssen einen Coronatest vor Einreise machen

Auch Personen, die an COVID-19 erkrankt waren und in einem Zeitraum von 90 Tagen vor der US-Reise genesen sind, dürfen einreisen. Einen entsprechenden Nachweis dazu müssen aber auch sie vorlegen können. Ferner ist wichtig: Auch geimpfte Personen müssen sich testen lassen und einen negativen Coronatest vor der Reise vorlegen.

Hinweis: Auf alle Fälle sollte bei Fragen die jeweilige Fluggesellschaft kontaktiert werden, bei der der Flug in die USA gebucht wurde.

Weiterführende Links:

https://www.cdc.gov/coronavirus/2019-ncov/travelers/testing-air-travel.html
https://www.cdc.gov/coronavirus/2019-ncov/testing/diagnostic-testing.html
https://www.pei.de/DE/newsroom/hp-meldungen/2020/200323-covid-19-nat-tests.html
https://travel.state.gov/content/travel/en/traveladvisories/ea/covid-testing-required-us-entry.html

Haben Sie Fragen?

Sie interessieren sich für ein US-Visum oder eine US-Greencard? Gern sind Ihnen unsere Experten für US-Visumsrecht dabei behilflich. Sie erreichen uns am besten per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gern auch telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26).

U.S Attorney Kari Foss-Persson

Kari Foss-Persson

Kari Foss-Persson ist U.S. Attorney at Law (MN, USA) und Leiterin des US-Desks bei WINHELLER. Sie verfügt über mehr als ein Jahrzehnt Erfahrung im US-Einwanderungsrecht, Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht. Ihre Expertise deckt das gesamte Spektrum an US-Visa-Kategorien ab, mit einem besonderen Fokus auf die Begleitung internationaler Unternehmen beim Markteintritt oder bei der Expansion in die USA.

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