Was tun, wenn der Antrag auf ein E-2 Visum abgelehnt wurde?

Was tun, wenn der Antrag auf ein E-2 Visum abgelehnt wurde?

07.07.2020

Der Businessplan stand, der Antragsprozess für das E-2 Visum war durchlaufen und die Euphorie über den baldigen geschäftlichen Neustart in den USA war riesig. Oder sollten Sie von Ihrer Firma in die USA entsendet werden? Doch dann wurde der Antrag für Ihr E-2 Visum durch die US-Behörden abgelehnt. Was können Betroffene in solch einem Fall tun? 

Zunächst schauen wir uns einmal die Gründe für eine mögliche Ablehnung eines E-2 Visumantrags durch die US-Behörden an:

Gründe für die Ablehnung eines E-2 Visums

Ablehnung des E-2 Visumsantrags wegen Einwanderungsabsichten

Wurde der Antrag auf ein E-2 Visum wegen Einwanderungsabsichten abgelehnt, so erscheint ein erneuter Antrag zunächst einmal wenig erfolgversprechend. Je nach Lage des Einzelfalls kann es aber auch hier sinnvoll sein, darüber nachzudenken, ob und wie sich Rückkehrabsichten belegen lassen, etwa durch geschäftliche Termine, familiäre Verpflichtungen etc.

Ablehnung des E-2 Visumsantrags wegen fehlender Spezialkenntnisse

Bei einer Ablehnung des E-2 Visums für eine Mitarbeiterentsendung aufgrund des Fehlens erforderlicher Spezialkenntnisse, kann es durchaus sinnvoll sein, einen neuen Antrag einzureichen, in dem Sie Ihre Spezialkenntnisse dann noch einmal ausführlicher darstellen. Dass in solchen Fällen dann im zweiten oder gar dritten Anlauf das Visum gebilligt wird, kommt in der Praxis durchaus vor. 

Ablehnung des E-2 Visumsantrags wegen Geschäftsidee

Wird das E-2 Visum eines Investors abgelehnt, weil beispielsweise die Geschäftsideenicht erfolgversprechend erscheint, kann auch hier nachgebessert werden. Eine Möglichkeit wäre hier, sich von einschlägigen, fachkundigen Stellen in den USA Schreiben einzuholen, die Interesse an der Ansiedlung des Unternehmens bekunden oder die die Erfolgsaussichten des Unternehmens positiv einschätzen.

Erteilung B-1 Visum statt E-2 Investorenvisum

Wird ein E-2 Investorenvisum abgelehnt, weil das neu gegründete US-Unternehmen noch nicht soweit vorangebracht wurde, dass der Antragsteller nach Erteilung des Visums das Geschäft aufnehmen kann, wird das Konsulat eventuell von sich aus nicht das E-2-Visum ablehnen, sondern ggf. ein B-1 Visum erteilen, damit der Antragsteller das Unternehmen weiter voranbringen kann, um dann einen neuen E-2 Antrag zu stellen. Zeichnet sich im Interviewtermin eine Ablehnung aus besagten Gründen ab, kann der Antragsteller den Konsulatsbeamten freundlich fragen, ob er eine solche Umstellung des Antrags – was ja auch zur Folge hat, dass der Antragsteller weiterhin visumsfrei reisen könnte – von E-2 auf B-1 umstellen möchte.

Antrag auf E-2 Investorenvisum sorgfältig vorbereiten

An dieser Stelle möchten wir auch noch einmal darauf hinweisen, dass es beim E-2 Investorenvisum nicht genügt, eine gute Geschäftsidee und ausreichend finanzielle Mittel zu haben. Dem Konsulat ist bei Antragstellung nachzuweisen, dass bereits investiert wurde, d.h. Geld für das US-Unternehmen ausgegeben worden ist und das US-Unternehmen seine Geschäftstätigkeit spätestens dann aufnehmen kann, wenn das Visum erteilt wird. Anders ist dies nur in Fällen, in denen hohe Summen investiert werden müssen, wie z. B. bei einer Autofabrik o.ä.

Welche Folgen hat die Ablehnung eines E-2 Visumsantrags?

Gerade im Zusammenhang mit Beratungen zum E-2 Visum bekommen wir immer wieder die Frage gestellt, welche Folgen ein abgelehnter Antrag hat.

Grundsätzlich führt die Ablehnung eines Visumsantrags dazu, dass der Antragsteller künftig nicht mehr visumsfrei („ESTA“) in die USA einreisen kann. Auch wenn eine elektronische Reisegenehmigung noch gültig sein sollte, würde der Reisende an der US-Grenze unter diesen Voraussetzungen normalerweise zurückgeschickt werden.

Die Visumsablehnung führt allerdings nicht zu einer Sperre für weitere Visumsanträge oder gar zu einer Einreisesperre. Der Antragsteller kann jederzeit einen neuen Antrag stellen, der dann auch von einem anderen Konsulatsmitarbeiter als dem, der den ersten Antrag abgelehnt hat, bearbeitet werden würde.

Ob ein neuer Antrag für ein anderes Visum Aussichten auf Erfolg hat, kommt natürlich auf die Umstände des Einzelfalles an. Wer ein Arbeitsvisum beantragt hat, das abgelehnt wurde, weil konkrete Voraussetzungen (z.B. Spezialkenntnisse) nicht vorlagen, und bald darauf dann ein Touristenvisum beantragt, um Urlaub zu machen, läuft Gefahr, dass auch das Touristenvisum abgelehnt wird, weil das Konsulat den (nicht ganz unbegründeten) Verdacht hegen wird, dass der Antragsteller auf anderem Wegen versucht, in die USA zu kommen, um dann dort (illegal) zu arbeiten. Vor der Beantragung eines Touristenvisums sollte man also einige Monate ins Land gehen lassen.
 

Risikominimierung durch sorgfältige Vorbereitung des E-2 Visumsantrags

Es empfiehlt sich also immer, einen E-2 Antrag sorgfältig vorzubereiten, um einer Ablehnung soweit als möglich vorzubeugen. Ist es zu einer Ablehnung gekommen, sollte man die Flinte nicht zu früh ins Korn werfen; eine Analyse des Antrags und der Ablehnungsgründe kann zu dem Ergebnis führen, dass ein zweiter Versuch durchaus sinnvoll sein kann. Gegebenenfalls kann man auch über eine andere Visumskategorie nachdenken, nicht zuletzt auch vielleicht die Voraussetzungen für ein Einwanderungsvisum (z.B. EB-5-Investorengreencard) prüfen. Gern sind Ihnen unsere Experten für US-Visumsrecht dabei behilflich. Sie erreichen uns am besten per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gern auch telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26).

Thomas Schwab

Thomas Schwab

Rechtsanwalt Thomas Schwab berät seit vielen Jahren im US-Einwanderungsrecht und US-Visumsrecht und ist einer der wenigen vom Bundesverwaltungsamt als Auswandererberater zugelassenen Rechtsanwälte. Er berät zu den einschlägigen Visumsarten und begleitet den Visumsantragsprozess von den ersten strategischen Vorüberlegungen über die eigentliche Antragsstellung bis hin zum erfolgreichen Abschluss des Antragsverfahrens.

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