Dringende Reisen in die USA auch während Corona möglich – National Interest Exception

Dringende Reisen in die USA auch während Corona möglich – National Interest Exception

21.07.2020

Für die coronabedingte Einreisesperre in die USA hat Präsident Donald Trump einige Ausnahmen vorgesehen. Diese gelten z.B. für Personen, deren Aufenthalt im nationalen Interesse der USA liegt. Offen war bislang jedoch, wie und wann geklärt wird, ob eine US-Reise von nationalem Interesse ist.

Ausnahmen für US-Reisen mit und ohne Visum

Das U.S. Department of State hat nun auf der Webseite der US-Konsulate in Deutschland die Grundsätze veröffentlicht, unter denen eine Ausnahmegenehmigung (National Interest Exception) erteilt werden kann. Dort findet man auch Informationen für Personen, die visumsfrei einreisen können und die nicht erst an der US-Grenze erfahren möchten, ob sie eine der Ausnahmen erfüllen.

Wann kann eine Ausnahme vorliegen?

Ausnahmegenehmigungen können im Einzelfall erteilt werden für Personen, deren Reise unter eine der nachfolgenden Kategorien fällt:

  • Öffentliche Gesundheit
  • Studium
  • Wissenschaft
  • Investment
  • Wirtschaft (technische Spezialisten (z. B. für Montage), Führungskräfte, Profisportler zur Teilnahme an einem Wettbewerb)

Entscheidung im Visumsverfahren

Wer für die US-Reise ein Visum benötigt, kann dies wie in der Vergangenheit auch beantragen. Ob eine der Ausnahmen greift, wird dann offenbar im Visumsverfahren entschieden.

Personen, die visumsfrei einreisen möchten (z.B. Sportler zur Teilnahme an einem Wettbewerb), können ihren Fall dem US-Konsulat in Frankfurt oder Berlin per E-Mail schildern. Dort wird dann von einem Konsularbeamten entschieden, ob eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird.

Haben Sie Fragen?

Sie interessieren sich für ein US-Visum oder eine US-Greencard? Gern sind Ihnen unsere Experten für US-Visumsrecht dabei behilflich. Sie erreichen uns am besten per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gern auch telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26).

U.S Attorney Kari Foss-Persson

Kari Foss-Persson

Kari Foss-Persson ist U.S. Attorney at Law (MN, USA) und Leiterin des US-Desks bei WINHELLER. Sie verfügt über mehr als ein Jahrzehnt Erfahrung im US-Einwanderungsrecht, Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht. Ihre Expertise deckt das gesamte Spektrum an US-Visa-Kategorien ab, mit einem besonderen Fokus auf die Begleitung internationaler Unternehmen beim Markteintritt oder bei der Expansion in die USA.

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