Per Investition zur Greencard: EB-5-Visum bis zum 30.09.2019 verlängert

Per Investition zur Greencard: EB-5-Visum bis zum 30.09.2019 verlängert

05.03.2019

Das EB-5-Visum ist die ideale Option für Personen, die über eine Investition in den USA eine Greencard erhalten möchten. Die erforderliche Mindestinvestitionssumme in ein sog. EB-5-Regional Center liegt aktuell bei 500.000 USD.

Keine inhaltlichen Änderungen bei EB-Regional-Center-Programm

Im Zuge der Haushaltsverhandlungen des Kongresses mit der Trump-Regierung wurde nun eine Verlängerung des EB-5-Regional-Center-Programms bis zum 30.09.2019vereinbart, ohne dass inhaltlich Änderungen vorgenommen wurden. Bis zum Stichtag am 30.09.2019 akzeptieren die United States Citizenship and Immigration Services (USCIS) also weiterhin Anträge, die auf einer Investition in Höhe von 500.000 USD in ein Regional Center basieren. 

Investitionen in „TEA“ sowie höhere Direktinvestitionen ohne Frist

EB-5-Anträge, die auf einer Direktinvestition in Höhe von 1 Mio. USD (bzw. in Höhe von 500.000 USD in ein „targeted employment area – TEA“) basieren, sind nicht vom Stichtag betroffen und werden auch nach dem 30.09.2019 weiter akzeptiert, selbst wenn das EB-5-Regional-Center-Programm nicht verlängert werden sollte.

Hinweis: Es kommt regelmäßig zu Anpassungen der Mindestinvestitionssummen für Regional Center durch die US-Regierung. Bitte entnehmen Sie daher die aktuellen Zahlen hier.

Anhebung der Investitionssumme wahrscheinlich

Zum aktuellen Zeitpunkt ist eine Anhebung der Mindestinvestitionssummen im Rahmen des EB-5-Programms weiterhin wahrscheinlich. Zur Diskussion steht u.a. eine Erhöhung auf 1,35 Mio. USD (bzw. 0,8 Mio. USD bei einer Investition in ein TEA).

Vorteile des EB-5-Visums für ausländische Investoren

Das EB-5-Regional-Center-Programm bietet ausländischen Investoren viele Vorteile. Beispielsweise können sie  eine Daueraufenthaltserlaubnis (Greencard) für sich, ihre Ehepartner und ihre unverheirateten Kinder unter 21 Jahren erhalten. Außerdem können sie an jedem Ort in den USA leben und arbeiten. Auch ihre Ehepartner und Kinder können in den USA arbeiten bzw. amerikanische Schulen oder Universitäten besuchen.

Haben Sie Fragen?

Gern sind Ihnen unsere Experten für US-Visumsrecht bei allen Fragen zur Beantragung eines EB-5-Visums behilflich. Sie erreichen uns am besten per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gerne auch telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26).

U.S Attorney Kari Foss-Persson

Kari Foss-Persson

Kari Foss-Persson ist U.S. Attorney at Law (MN, USA) und Leiterin des US-Desks bei WINHELLER. Sie verfügt über mehr als ein Jahrzehnt Erfahrung im US-Einwanderungsrecht, Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht. Ihre Expertise deckt das gesamte Spektrum an US-Visa-Kategorien ab, mit einem besonderen Fokus auf die Begleitung internationaler Unternehmen beim Markteintritt oder bei der Expansion in die USA.

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