EB-5-Investorengreencard für die USA: Regional Center und deren Projekte vorab genau prüfen

EB-5-Investorengreencard für die USA: Regional Center und deren Projekte vorab genau prüfen

18.10.2018

In unserem letzten Blogbeitrag haben wir darüber berichtet, dass das Programm zur Erlangung einer EB-5-Investorengreencard bis Anfang Dezember 2018 erneut verlängert wurde. Eine Möglichkeit, durch ein Investment an eine EB-5-Greencard zu gelangen, ist die Investition in ein sog. Regional-Center-Projekt. 

Während bei Investitionen in „normale“ (z.B. eigene) Unternehmen zehn Vollzeitarbeitsplätze im Unternehmen geschaffen werden müssen, genügt es bei einer Investition in ein Regional Center, dass diese Arbeitsplätze indirekt geschaffen werden, z.B. dadurch, dass allgemein die Wirtschaftskraft in der Region gestärkt wird. Um als Regional Center anerkannt werden zu können, muss das Unternehmen einen entsprechenden Antrag stellen. Die meisten Regional Center bzw. deren Projekte befinden sich in strukturschwachen Gebieten, so dass eine Investition von 500.000 USD genügt, statt der regulären 1 Mio. USD. Ein weiterer Vorteil – jedenfalls für viele an einer Greencard Interessierte – ist die Tatsache, dass man bei der Investition in ein Regional Center keine wirklich aktive Rolle im Unternehmen spielen, d.h. nicht in das Tagesgeschäft involviert sein muss. Man kann also z.B. in ein Projekt irgendwo in den USA investieren, aber in einer völlig anderen Gegend in den USA leben, ohne sich um das Projekt kümmern zu müssen.

Die Prüfung und Auswahl des Regional-Center-Projektes ist ein wesentlicher Bestandteil im Antragsprozess (Petition) für eine EB-5-Investorengreencard.

Derzeit gibt es nahezu 900 Regional Center und aller Wahrscheinlichkeit nach noch sehr viel mehr einzelne Projekte, die durch EB-5-Investitionen unterstützt werden können. Die Rahmenbedingungen dieser einzelnen Projekte können sich erheblich unterscheiden. Da der Erfolg der Petition sowie die Erlangung einer unbefristeten Greencard an den Erfolg des jeweiligen Regional-Center-Projektes geknüpft sind, ist es wichtig, sowohl das Regional Center als auch das einzelne Projekt vorab genau zu prüfen. 

Hinweis: Es kommt regelmäßig zu Anpassungen der Mindestinvestitionssummen für Regional Center durch die US-Regierung. Bitte entnehmen Sie daher die aktuellen Zahlen hier.

1. Wie ist das Regional Center strukturiert?

Regional Center sind nicht selten komplex strukturierte Gebilde, die selbst wiederum vertraglich mit anderen Unternehmen und/oder Personen in Verbindung stehen. Im ersten Schritt gilt es, sich Klarheit über diese Strukturen zu verschaffen und nicht zuletzt auch Informationen über die Personen einzuholen, die leitende Funktionen innehaben, wie z.B. zu ihrem Werdegang und beruflichen Hintergrund.

2. Liegen alle erforderlichen Genehmigungen vor? 

Von zentraler Bedeutung ist auch die Frage, ob alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen, d.h. sowohl das EB-5-Approval der US-Einwanderungsbehörde für das Regional Center und das jeweilige Projekt, als auch ggf. eine Baugenehmigung o.ä.

3. Wie erfolgt die Finanzierung des Regional Centers und seines Projektes?

Vorab geprüft werden sollte außerdem, wie sich das Regional Center bzw. das jeweilige Projekt insgesamt finanziert. Geschieht dies alleine durch EB-5-Investitionen, so ist dies in der Regel kein gutes Zeichen; das Projekt sollte auch über Bankdarlehen finanziert werden. Positiv sind grundsätzlich auch Investitionen von Verantwortlichen des Regional Centers und/oder des jeweiligen Projekts selbst.

4. Wie plausibel ist die Projektfinanzierung?

Ferner spielt die Plausibilität der Finanzierung des Projekts eine große Rolle, d.h. ob die Kostenkalkulation und die Zuweisung von Geldern zu den unterschiedlichen Stadien etc. vernünftig erscheint. Dabei sollte auch geprüft werden, ob es Pläne für den recht wahrscheinlichen Fall gibt, dass die tatsächlichen Kosten die kalkulierten Kosten übersteigen. Es gibt wohl kaum ein Projekt – weder in den USA noch in Deutschland – bei dem, aus nicht immer vorhersehbaren Ursachen, die Kosten am Ende nicht über den Erwartungen liegen.

5. Wie plausibel ist die Arbeitsplatzkalkulation?

Voraussetzung für den Erhalt einer EB-5-Greencard ist die Schaffung von zehn Vollzeitarbeitsplätzen im Rahmen der Investition. Darüber hinaus sollten die Pläne des Regional Centers hinsichtlich der Rückzahlung der Investition des EB-5-Investors geprüft werden.


Dieser Blogbeitrag kann in seiner Kürze nicht die gesamte Bandbreite des Themas abdecken. Garantien dafür, dass das Projekt am Ende wirklich erfolgreich sein wird, gibt es natürlich nicht. Allerdings lassen sich durch die Berücksichtigung der zuvor beschriebenen Punkte die Risiken minimieren. Antragsteller sollten sich allerdings bewusst sein, dass zur Erlangung einer EB-5-Greencard mehr als nur das Tätigen einer Investition in Höhe von 500.000 USD und das Ausfüllen entsprechender Formulare notwendig ist.

Haben Sie Fragen?

Gerne stehen Ihnen unsere erfahrenen Anwälte für US-Visumsrecht jederzeit bei Fragen zum EB-5-Programm zur Seite. Sie erreichen uns am besten per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gerne auch telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26).

Thomas Schwab

Thomas Schwab

Rechtsanwalt Thomas Schwab berät seit vielen Jahren im US-Einwanderungsrecht und US-Visumsrecht und ist einer der wenigen vom Bundesverwaltungsamt als Auswandererberater zugelassenen Rechtsanwälte. Er berät zu den einschlägigen Visumsarten und begleitet den Visumsantragsprozess von den ersten strategischen Vorüberlegungen über die eigentliche Antragsstellung bis hin zum erfolgreichen Abschluss des Antragsverfahrens.

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