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US-Recht: Komplettberatung für Ihr USA-Engagement

US-Recht von A-Z

US-rechtliche Beratung für Ihre Aktivitäten in den USA

Die Vereinigten Staaten bieten Unternehmen, Investoren und Privatpersonen vielfältige Chancen – etwa bei einer Unternehmensgründung, einer Investition, der Expansion bestehender Geschäftsaktivitäten oder dem Erwerb von Beteiligungen. Zugleich sind rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Besonderheiten zu berücksichtigen, die eine sorgfältige Planung erfordern.

Unsere deutsch- und US-amerikanisch geprägten Berater verbinden fundierte Kenntnisse des US-amerikanischen Rechts mit einem ausgeprägten Verständnis für grenzüberschreitende Sachverhalte. Wir begleiten Mandanten aus Deutschland, Österreich, Schweiz, den USA und vielen weiteren Ländern bei ihren geschäftlichen Aktivitäten in den Vereinigten Staaten. Unsere US-Rechtsanwälte beraten Sie umfassend zu allen relevanten Fragen des US-Rechts – auf Deutsch oder Englisch.

Kari Foss-Persson
U.S. Attorney at Law (MN, USA)

Spezialistin für US-Einwanderungsrecht
10+ Jahre Erfahrung


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Unsere Beratung bei Sachverhalten mit USA-Bezug

Bei rechtlichen und steuerlichen Fragen mit Bezug zu den Vereinigten Staaten arbeiten unsere US-Rechtsanwälte eng mit unsere deutschen Rechtsanwälten, Steuerberatern und ausgewählten Kooperationspartnern zusammen. So erhalten Unternehmen, Investoren und Privatpersonen eine abgestimmte Beratung zu US-amerikanischen, deutschen und internationalen Rechts- und Steuerfragen.

Unsere Schwerpunkte im Überblick:

  • US-Gesellschaftsrecht
    Wir unterstützen bei der Gründung und Strukturierung von US-Gesellschaften sowie bei gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen im laufenden Geschäftsbetrieb. Dazu gehören insbesondere die Gestaltung und Prüfung von Gesellschaftsverträgen, etwa eines Operating Agreements bei einer LLC. Auf Wunsch begleiten wir auch die Beantragung einer Employer Identification Number (EIN) und unterstützen bei der Prüfung oder Erstellung von Businessplänen.
  • Vertragsrecht mit USA-Bezug
    Wir gestalten, prüfen und verhandeln Verträge für grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen. Dabei achten wir insbesondere darauf, dass gesellschaftsrechtliche, deutsche steuerliche und wirtschaftliche Anforderungen sinnvoll ineinandergreifen.
  • US-Staatsbürgerschaft
    Wir beraten zum Erwerb der US-Staatsbürgerschaft durch Geburt, Abstammung oder Einbürgerung sowie zu den damit verbundenen Voraussetzungen und Verfahren.
  • US-Formulare
    Wir beraten Unternehmen, Investoren und Privatpersonen bei der Auswahl, Prüfung und Vorbereitung wichtiger US-Formulare für Visum, Einreise, Aufenthalt und Beschäftigung. Dazu zählen unter anderem die Formulare I-9, I-94, I-129, I-140 und I-765 sowie das Formular ETA 9089. Wir helfen dabei, Unterlagen vollständig und konsistent zusammenzustellen, Fristen zu beachten und Rückfragen von US-Behörden vorzubereiten.
  • Steuerrecht bei USA-Bezug
    Wir beraten zu den deutschen steuerlichen Folgen grenzüberschreitender Sachverhalte mit Bezug zu den USA. Dazu zählen insbesondere der Wegzug in die USA oder der Zuzug nach Deutschland, die Beteiligung an US-Gesellschaften, Investitionen sowie die steuerliche Einordnung bestehender Unternehmens- und Vermögensstrukturen. Gemeinsam mit unseren Experten und Kooperationspartnern entwickeln wir eine rechtzeitig abgestimmte Gestaltung.
  • Wegzug und Zuzug zwischen Deutschland und den USA
    Ein Wohnsitzwechsel in die USA oder zurück nach Deutschland kann erhebliche steuerliche Folgen auslösen. Wir prüfen die deutsche steuerliche Behandlung, insbesondere bei unternehmerischen Beteiligungen und bestehenden Gesellschaftsstrukturen, und begleiten die rechtzeitige Gestaltung des Vorhabens.
  • US-Visa und Greencard
    Wir unterstützen bei Fragen rund um Einreise, Aufenthalt und die Aufnahme einer beruflichen oder unternehmerischen Tätigkeit in den USA – gegebenenfalls gemeinsam mit spezialisierten Kooperationspartnern.

Steuerliche Folgen Ihres US-Engagements frühzeitig berücksichtigen

Grenzüberschreitende Sachverhalte mit Bezug zu den USA können steuerliche Folgen in mehreren Ländern auslösen. Das gilt nicht nur für die Gründung, den Erwerb oder den Ausbau einer US-Gesellschaft, sondern beispielsweise auch für Investitionen in den USA, den Zu- oder Wegzug von Privatpersonen, Beteiligungen an Unternehmen, Immobilienvermögen, Erbschaften und Schenkungen sowie grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen.

Eine frühzeitige steuerliche Prüfung schafft Klarheit über mögliche Steuerpflichten, Melde- und Erklärungspflichten sowie bestehende Gestaltungsmöglichkeiten. Unsere US-Anwälte arbeiten hierfür eng mit unserem internationalen Steuerteam aus deutschen und US-amerikanischen Steueranwälten und Steuerberatern zusammen. Gemeinsam analysieren wir Ihre individuelle Ausgangslage und entwickeln eine rechtlich und steuerlich passende Struktur für Ihr Vorhaben.

Bei unternehmerischen Aktivitäten kann es etwa entscheidend sein, ob eine Corporation oder eine Limited Liability Company (LLC) gewählt wird und ob die Beteiligung von einer Privatperson, einer Personengesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft gehalten wird. Bei natürlichen Personen prüfen wir unter anderem die steuerlichen Konsequenzen eines Wegzugs in die USA oder eines Zuzugs nach Deutschland.

Bei allen grenzüberschreitenden Konstellationen berücksichtigen wir die jeweils anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen. Zudem unterstützen wir bei der rechtlich und steuerlich angemessenen Gestaltung von Verträgen zwischen verbundenen Unternehmen – einschließlich der Dokumentation und Ausgestaltung von Verrechnungspreisen.

Eine frühzeitige steuerliche Prüfung schafft Klarheit über mögliche Steuerpflichten, Melde- und Erklärungspflichten.

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