US-Arbeitserlaubnis für Ehepartner mit E-2- oder L-2 -Visa

US-Arbeitserlaubnis für Ehepartner mit E-2 oder L-2 Visum: Automatische Verlängerung um bis zu 180 Tage

14.01.2022

Ihr Antrag für das E-2 oder L-1 Visum war erfolgreich und Ihrem Traum vom eigenen Business in den USA steht nun nichts mehr im Wege, nur die Frage, ob Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner ebenfalls in den USA arbeiten darf?  

Seit Jahren streiten sich die U.S. Social Security Administration (SSA) und die USCIS (als Behörde des U.S. Department of Homeland Security) darüber, ob Ehepartner mit E-2- oder L-2-Visa eine gesonderte Arbeitserlaubnis beantragen müssen, wenn sie selbst auch in den USA arbeiten möchten. 

Arbeitserlaubnis gilt nach Verlängerungsantrag automatisch bis zu 180 Tage fort

Im September des letzten Jahres reichten Ehepartner mit L-2 und H-4 Visum eine Klage in den USA ein, mit der sie sich gegen die lange Bearbeitungszeit für die Verlängerung ihrer Arbeitserlaubnis („Employment Authorization“, Formular I-765) wandten. Der Rechtsstreit endete im November mit einem Vergleich zwischen den Klägern bzw. Klägerinnen und dem U.S. Department of Homeland Security. Daraufhin änderte die USCIS, d. h. das U.S. Department of Homeland Security, seine bisherige Praxis. Ehepartner müssen nicht mehr wie bisher ihre Arbeit mit Ablauf der gültigen Arbeitserlaubnis und bis zur Bewilligung der Verlängerung niederlegen, sondern die Arbeitserlaubnis besteht erst einmal automatisch bis zu 180 Tage nach Ablauf fort, sofern der Verlängerungsantrag fristgerecht eingereicht wurde. Sollte die Bearbeitungsdauer durch die Behörde den Zeitraum von 180 Tagen übersteigen, müssen Ehepartner tatsächlich erst einmal ihre Arbeit ruhen lassen bis die Behörde über die Verlängerung entschieden hat. Weitere Voraussetzung für die automatische Fortgeltung ist, dass auch das I-94-Formular, also die bei Einreise erlaubte Aufenthaltsdauer, fortbesteht.

Mit anderen Worten, die aktuelle Arbeitserlaubnis erlischt erst mit

  • dem Ablauf der ausweislich der auf dem I-94-Formular vermerkten Aufenthaltsdauer,
  • der Entscheidung über den Verlängerungsantrag über die Arbeitserlaubnis (I-765-Formular) oder
  • dem Ablauf von 180 Tagen nach Erlöschen der derzeitigen Arbeitserlaubnis,

je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Sind 180 Tage nach Ablauf der letzten Arbeitserlaubnis vergangen, so hat der Ehepartner die Arbeit einzustellen und muss auf die Entscheidung warten.

Weitere Änderungen bei der US-Arbeitserlaubnis für Ehepartner geplant

Wie zuvor angesprochen, sollten derzeit mitreisende Ehepartner von E-2- oder L-1-Hauptantragstellern die Erteilung einer Arbeitserlaubnis („Employment Authorization Document“; „EAD“) beantragen, wenn sie arbeiten möchten. Hier ist nun geplant, dass sich die Erlaubnis zur Arbeit – auf die gesetzlich grundsätzlich ja ein Anspruch besteht, so dass die Beantragung einer gesonderten Arbeitserlaubnis letztlich nur eine Formsache ist – direkt aus dem I-94-Formular ergibt und nicht mehr gesondert beantragt werden muss. Noch ist dies allerdings nicht umgesetzt.

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Sie interessieren sich für ein US-Visum oder eine US-Greencard? Gern sind Ihnen unsere Experten für US-Visumsrecht dabei behilflich. Sie erreichen uns am besten per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gern auch telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26).

Thomas Schwab

Thomas Schwab

Rechtsanwalt Thomas Schwab berät seit vielen Jahren im US-Einwanderungsrecht und US-Visumsrecht und ist einer der wenigen vom Bundesverwaltungsamt als Auswandererberater zugelassenen Rechtsanwälte. Er berät zu den einschlägigen Visumsarten und begleitet den Visumsantragsprozess von den ersten strategischen Vorüberlegungen über die eigentliche Antragsstellung bis hin zum erfolgreichen Abschluss des Antragsverfahrens.

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