Schließung USCIS-Büro in Frankfurt: Längere Bearbeitungszeiten für Petitionen von Ehepartnern von US-Amerikanern (I-130-Petition)

Schließung USCIS-Büro in Frankfurt: Längere Bearbeitungszeiten für Petitionen von Ehepartnern von US-Amerikanern (I-130-Petition)

25.10.2019

In Deutschland lebende US-Amerikaner, die zusammen mit ihrem deutschen Ehepartner bzw. ihrer deutschen Ehepartnerin in die USA übersiedeln möchten, konnten bislang die im ersten Schritt erforderliche Petition (Basisformular I-130) bei der USCIS-Zweigstelle in Frankfurt am Main einreichen. Nun schließt das Büro innerhalb der nächsten Wochen. Damit müssen ab dem 01.11.2019I-130-Petitionen auch von in Deutschland lebenden US-Amerikanern in den USA eingereicht werden.

In Ausnahmefällen Einreichung der I-130-Petition bei deutschem US-Konsulat möglich 

Nur in Ausnahmefällen, bei Vorliegen von „exceptional circumstances“ und „compelling humanitarian reasons“, wird es möglich sein, die I-130-Petition weiterhin in Deutschland, dann nämlich beim US-Konsulat, einzureichen. Es wird allerdings von Einzelfall zu Einzelfall entschieden werden, ob eine solche Petition angenommen wird oder nicht. Als mögliche Ausnahmefälle werden z. B. genannt: Ein US-Militärangehöriger wird außergewöhnlich kurzfristig versetzt, der US-Ehepartner erhält ein äußerst kurzfristiges Arbeitsplatzangebot in den USA oder einer der beiden Ehepartner ist schwanger und der Verbleib im Ausland würde die Gesundheit gefährden.

Bearbeitungszeiten der USCIS-Service-Center in den USA variieren stark

Die USCIS in Frankfurt benötigte in der Regel ca. zwei Monate, um über die Petition zu entscheiden. Das Visumsverfahren beim US-Konsulat dauerte dann in der Regel ebenfalls ca. zwei Monate. Insgesamt war es also durchaus realistisch, innerhalb von ca. sechs Monaten ein Einwanderungsvisum als Ehegatte zu erhalten. 

Nach dem 31.10.2019 sind die I-130-Petitionen an eine sog. Lockbox zu senden – für außerhalb der USA lebende US-Amerikaner derzeit an die Lockbox in Dallas. Von dort wird die Petition dann an ein Service-Center der USCIS weitergeleitet. Die Bearbeitungszeiten dieser Service-Center variieren. Das Minimum beträgt derzeit 6,5 Monate (Potomac-Service-Center), das Maximum 16 Monate (Nebraska-Service-Center). Die Bearbeitungszeiten werden regelmäßig aktualisiert und können auf der Website der USCIS eingesehen werden.

National Visa Center (NVC) für Visumsverfahren zuständig

Bei in den USA eingereichten Petitionen läuft das Visumsverfahren (hier IR-1- oder CR-1-Visum) zunächst über das National Visa Center, welches das zuständige US-Konsulat im Ausland kontaktiert. Erfahrungsgemäß sind auch die Bearbeitungs- und Reaktionszeiten des National Visa Center relativ lang.

Übersiedlung in die USA erst nach 2 Jahren möglich?

War es für bestimmte Personen in der Vergangenheit also durchaus realistisch, ein halbes Jahr nach Einreichung der ersten Unterlagen in die USA zu übersiedeln, sollte im Einzelfall jetzt durchaus mit zwei Jahren oder mehr gerechnet werden.

Haben Sie Fragen?

Wenn Sie Hilfe bei der Einreichung einer I-130-Petition oder der anschließenden Beantragung eines IR-1- oder CR-1-Visums (oder eines anderen Einwanderungsvisums) benötigen, stehen Ihnen unsere Experten für US-Visumsrecht gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns am besten per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gerne auch telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26). 

Thomas Schwab

Thomas Schwab

Rechtsanwalt Thomas Schwab berät seit vielen Jahren im US-Einwanderungsrecht und US-Visumsrecht und ist einer der wenigen vom Bundesverwaltungsamt als Auswandererberater zugelassenen Rechtsanwälte. Er berät zu den einschlägigen Visumsarten und begleitet den Visumsantragsprozess von den ersten strategischen Vorüberlegungen über die eigentliche Antragsstellung bis hin zum erfolgreichen Abschluss des Antragsverfahrens.

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