Arbeitserlaubnis für mitreisende Ehegatten

Arbeitserlaubnis für mitreisende Ehegatten

31.07.2012

Wird einem verheirateten Antragsteller ein E-1-, E-2- oder L-1-Visum gewährt, so erhalten Familienmitglieder (auf Antrag) üblicherweise ein abgeleitetes Visum. Bei den E-Visa trägt es dieselbe Nummer wie das des Hauptantragstellers, bei den L-Visa erhalten Familienmitglieder ein L-2-Visum. Kinder dürfen damit die Schule besuchen, dem Ehegatten erlaubt das Visum, in den USA zu arbeiten. Der Ehegatte ist dabei nicht an das Unternehmen, in dem der Hauptantragsteller mitarbeitet, gebunden, sondern kann sich grundsätzlich bei einem beliebigen US-Unternehmen um einen Arbeitsplatz bewerben.

Der Ehegatte sollte vorher allerdings eine Arbeitserlaubnis – ein Employment Authorization Document (I-766) – beantragen. Das zugehörige Antragsformular ist das I-765, das der Ehegatte zusammen mit diversen weiteren Unterlagen – u. a. einer Kopie des Visums des Hauptantragstellers und einer Heiratsurkunde – an das für ihn zuständige USCIS Service Center schicken sollte. Informationen hält die USCIS auf ihrer Website bereit. Derzeit erhebt die USCIS eine Antragsgebühr von USD 380.

Wer in den USA arbeiten möchte, benötigt nicht nur ein Arbeitsvisum bzw. eine Arbeitserlaubnis, sondern er muss auch eine Sozialversicherungsnummer (Social Security Number) beantragen. Informationen sind über die Website der Behörde zugänglich. Dort lässt sich auch eine Zweigstelle der Social Security Agency in der Nähe des Antragstellers ermitteln, bei welcher der Antragsteller in aller Regel persönlich vorsprechen muss.

Übrigens: Ehegatten eines H-1-Visumsinhabers erhalten ein H-4-Visum. Dies berechtigt nicht zur Arbeit. Ferner erhalten nicht verheiratete Lebensgefährten oder gleichgeschlechtliche Partner momentan noch kein abgeleitetes Visum. Ihnen steht die Möglichkeit offen, ein B-Visum zu beantragen, um für den Zeitraum, in dem der Hauptantragsteller in den USA ist, mit diesem zusammenzuleben. Ein Employment Authorization Document kann auf seiner Grundlage jedoch nicht ausgestellt werden.

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Sie interessieren sich für ein US-Visum oder eine US-Greencard? Gern sind Ihnen unsere Experten für US-Visumsrecht dabei behilflich. Sie erreichen uns am besten per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gern auch telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26).

Thomas Schwab

Thomas Schwab

Rechtsanwalt Thomas Schwab berät seit vielen Jahren im US-Einwanderungsrecht und US-Visumsrecht und ist einer der wenigen vom Bundesverwaltungsamt als Auswandererberater zugelassenen Rechtsanwälte. Er berät zu den einschlägigen Visumsarten und begleitet den Visumsantragsprozess von den ersten strategischen Vorüberlegungen über die eigentliche Antragsstellung bis hin zum erfolgreichen Abschluss des Antragsverfahrens.

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