US-Behörden, Antragsverfahren und Zahlung der Gebühren - Ein Überblick

US-Behörden, Antragsverfahren und Zahlung der Gebühren - Ein Überblick

13.07.2017

Wer in die USA reist, sei es temporär mit einem Nichteinwanderungsvisum, langfristig als Einwanderer, zu Besuchszwecken oder um dort zu arbeiten, wird über kurz oder lang mit verschiedenen US-Behörden in Kontakt kommen. Jede dieser Behörden verlangt Gebühren, z.B. für die Bearbeitung von Petitionen, für die Entscheidung über einen Visumsantrag oder für andere Leistungen.

Im folgenden Beitrag geben wir einen kurzen Überblick über diese Behörden, die typischen Schritte bei der Beantragung eines Arbeitsvisums und die Zahlung der jeweiligen Gebühren. Bitte beachten Sie, dass sich sowohl die Höhe der Gebühren als auch die Art der Zahlung ändern kann. Sie sollten deshalb immer die einschlägigen Webseiten der jeweiligen Behörde konsultieren, bevor Sie eine Zahlung vornehmen. Die entsprechenden Links finden Sie weiter unten im Beitrag.

Für das US-Einwanderungsrecht zuständige Behörden

Die Hauptzuständigkeit für das US-Einwanderungsrecht unterliegt zwei US-Ministerien: Dem US Department of State (Außenministerium) und dem US Department of Homeland Security (Heimatschutzministerium).

  • US Department of State
    Das US Department of State ist hauptsächlich für Visaangelegenheiten zuständig. Ihm unterstehen die konsularischen Vertretungen der USA im Ausland, darunter natürlich die US-Botschaft in Berlin und die Konsulate in Frankfurt und München, welche die Visaanträge bearbeiten.

  • US Department of Homeland Security
    Dem US Department of Homeland Security sind drei Behörden untergeordnet, die sich mit Einwanderungsangelegenheiten beschäftigen: 
    • US Citizenship and Immigration Services (USCIS)
      Aufgabe der USCIS ist es, die sog. qualifying relationship zu überprüfen, z.B. zwischen Verwandten, zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder zwischen Unternehmen (beispielsweise im Rahmen von Visaanträgen, denen ein Petitionsverfahren (petition processing) vorgeschaltet ist). Ihr obliegt auch die Entscheidung über eine Verlängerung oder einen Wechsel des Aufenthaltsstatus in den USA sowie über Anträge für eine Greencard oder die US-Staatsbürgerschaft.

    • US Immigration and Customs Enforcement (ICE)
      Die ICE verantwortet die Ingewahrsamnahme und die Abschiebung von Personen, welche das US-Einwanderungsrecht verletzt haben. Im Rahmen des Austauschprogramms (exchange visitor visa program) obliegt der ICE die Kontrolle über die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften durch die US-Gastgeber und die ausländischen Teilnehmer des Programms.

    • US Customs and Border Protection (CBP)
      Der CBP obliegt die Kontrolle des grenzüberschreitenden Personenverkehrs. Sie entscheidet auch über die Dauer des Aufenthalts unter Berücksichtigung der Visumskategorie des Reisenden sowie weiteren Kriterien. Bei der Einreise erteilt die Behörde auch das Formblatt I-94 (zumeist nur noch online hier abrufbar), aus welchem der Aufenthaltsstatus (z.B. die Visumskagetorie) und die erlaubte Aufenthaltsdauer hervorgehen.

Das Antragsverfahren für ein US-Visum

Die meisten Personen, die ein Nichteinwanderungsvisum für die USA beantragen, werden mit folgenden drei Behörden in Kontakt kommen: Der USCIS, dem US Department of State und der CBP. Der typische Ablauf sieht wie nachfolgend beschrieben aus. Einige Antragsverfahren, z.B. beim E-Visum oder beim Antrag für ein Einwanderungsvisum, können davon abweichen, da einer der genannten Schritte nicht erforderlich und/oder aber ein anderer nötig ist.

  • Die Petition
    • Der Arbeitgeber reicht eine Nichteinwanderungs- und arbeitsplatzbasierte Petition bei der USCIS ein, für die eine Antragsgebühr fällig wird.
    • Die Petition umfasst neben einem Antragsformular auch Nachweise zur sog. qualifying relationship (z.B. der Nachweis einer Mutter-Tochter-Beziehung zwischen einem US- und einem deutschen Unternehmen).
  • Das Visum
    • Nach der Billigung der Petition durch die USCIS leitet diese die Petition an das US Department of State weiter.
    • Der Antragsteller füllt das Antragsformular für das Visum aus (DS-160-Formular, das rein elektronisch ist).
    • Der Antragsteller zahlt die Visumsgebühr, derzeit über einen externen Dienstleister.
  • Die Einreise in die USA
    • Nach Erteilung des Visums kann der Arbeitnehmer in die USA reisen.
    • An der Grenze wird er von der Grenzbehörde CBP kontrolliert. Diese stellt auch das (inzwischen rein elektronische) Formular I-94 aus, aus dem hervorgeht, wie lange der Arbeitnehmer nach seiner ersten Einreise in den USA bleiben darf. Diese Angabe ist nicht identisch mit der Gültigkeit des Visums!

Gebühren der US-Behörden

Im Folgenden konzentrieren wir uns auf die Gebühren, die von der USCIS und dem US Department of State erhobenen werden. Jeder, der ein Nichteinwanderungsvisum oder eine Greencard beantragt, muss mindestens einer dieser Behörden Gebühren entrichten. Gebühren, die im Zusammenhang mit einer Petition oder einem Visumsantrag gezahlt werden, sind grundsätzlich nicht rückzahlbar, unabhängig vom Ergebnis des Verfahrens.

Gleichfalls zu beachten ist, dass die Gebühren sich ändern können. Außerdem kommt hinzu, dass die Gebühren, die grundsätzlich in der Landeswährung zu entrichten sind, regelmäßig an den aktuellen Wechselkurs angepasst werden. Sie sollten deshalb immer die aktuellen Gebühreninformationen abrufen, bevor Sie eine Petition einreichen oder die Gebühr für ein Visum bezahlen. Die aktuellen Informationen zu Gebühren der USCIS finden Sie hier. Die Gebühren, welchen von der US-Botschaft bzw. den US-Konsulaten in Deutschland erhoben werden, finden Sie hier.

Die Gebühren der USCIS

Die USCIS hat Zweigstellen (field offices) in verschiedenen Städten der Welt, u.a. in Frankfurt am Main. Die meisten Zweigstellen befinden sich jedoch in den USA. Da die Zweigstellen der USCIS im Ausland nur im Rahmen von Einwanderungsvisa tätig werden, werden Antragsteller für ein Nichteinwanderungsvisum zum Zwecke der Arbeit nur mit den Zweigstellen in den USA in Kontakt kommen.

Um ein Nichteinwanderungsvisum mit Berechtigung zur Arbeit zu erhalten, muss der Arbeitgeber zunächst eine Petition bei einer USCIS-Zweigstelle in den USA einreichen. Das richtige Antragsformular für die Petition ist das Formular I-129, welches für eine Vielzahl von Visa Verwendung findet, darunter auch das L-1 Visum und O-1 Visum. Für das Einreichen der Petition wird eine Gebühr fällig, wie auch für die meisten anderen Anfragen, zu denen die USCIS eine Entscheidung treffen muss. Die Regeln der Behörde zur Entrichtung der Gebühren sind sehr strikt: Es kann zu einer Ablehnung des Antrags, zumindest aber zu Verzögerungen und/oder zu zusätzlichen Kosten führen, wenn die Gebühr in einer falschen Höhe oder nicht mit dem richtigen Zahlungsmittel entrichtet wird. 

  • US-Scheck und Money Order
    Weil die meisten Petitionen per Post eingereicht werden müssen, sind die entsprechenden USCIS-Gebühren mittels US-Schecks oder Money Order zu zahlen. Money Orders, Bankschecks, bankbestätigte Schecks sowie Schecks von Unternehmen oder Privatpersonen sind in der Regel zulässig, wenn sie auf eine US-Bank gezogen und in US-Dollar ausgestellt sind. Grundsätzlich ist es nicht relevant, wer die Gebühr zahlt. Allerdings gibt es hiervon wichtige Ausnahmen: Die Gebühr für die H-1B Petition ist vom Arbeitgeber zu zahlen. Dieser darf sie sich auch nicht vom Arbeitnehmer erstatten lassen. Die entsprechende Visumsgebühr für das H-1B Visum hingegen darf der Arbeitnehmer zahlen.

    Schecks müssen im Vordruck den Namen des Kontoinhabers und den Namen der Bank aufweisen. Ebenfalls hervorgehen müssen aus dem Scheck die Adresse und die Telefonnummer des Kontoinhabers. Diese Daten dürfen allerdings handgeschrieben sein. Alle weiteren Informationen sollten, unter Beachtung der Vorgaben für das Ausfüllen und das Format von Schecks, maschinengeschrieben oder mit Tinte handgeschrieben sein. Detaillierte Informationen zur Formatierung erhalten Sie hier.

    WICHTIG: Auch wenn der Scheck zusammen mit der Petition an die USCIS gesandt wird, muss er an das US Department of Homeland Security zahlbar sein. Der Scheck kann zurückgewiesen werden, wenn Sie eine andere Bezeichnung verwenden oder den Zahlungsempfänger abkürzen.

  • Anträge auf Einbürgerung: Zahlung per Kreditkarte
    Nur eine USCIS-Gebühr darf per Kreditkarte bezahlt werden: Die Gebühr für die Einbürgerung, d.h. die Verleihung der US-Staatsbürgerschaft (Formular N-400). Zur Zahlung dieser Gebühr müssen die Antragsteller ihrem Antrag das Formblatt G-1450 beilegen. Dabei akzeptiert die USCIS folgende Kreditkarten: Visa, MasterCard, American Express und Discover.

Gebühren der US-Botschaften, US-Konsulate und USCIS-Zweigstellen außerhalb der USA

Die ausländischen Zweigstellen der USCIS und die diplomatischen Vertretungen der USA akzeptieren eine Vielzahl von Zahlungsarten, abhängig auch vom jeweiligen Land. Wir konzentrieren uns hier auf die in Deutschland zulässigen Zahlungsarten. Zu den Zahlungsarten in anderen Ländern, konsultieren Sie am besten die Internetauftritte der jeweiligen Behörden. Eine Liste aller internationalen Zweigstellen der USCIS finden Sie hier. Eine Liste aller US-Botschaften und US-Konsulate ist hier verfügbar.

  • Zahlung der Visumsgebühr
    Wie oben erwähnt, ist es nach Billigung einer Petition durch die USCIS grundsätzlich noch erforderlich, ein Visum zu beantragen. Jeder Antragsteller für ein Visum muss eine sog. Machine Readable Visa Fee entrichten, auch bekannt als MRV Fee.

    WICHTIG: Diese Gebühr muss vor dem Visumsinterview bezahlt werden. In den wenigen Fällen, in denen die Botschaft oder das Konsulat auf ein solches Interview verzichtet, ist die Gebühr zu zahlen, bevor der Antrag für das Visum eingereicht wird.

    In Deutschland ist die MRV-Gebühr in Euro zu zahlen (Zahlungen in US-Dollar werden nicht akzeptiert). Folgende Zahlungsarten sind verfügbar:
    • Onlinebanking
    • Debitkarte (Kreditkarten werden nicht akzeptiert)
    • SOFORT-Zahlung (elektronische Zahlung)
      EC-Karten werden ebenso wenig akzeptiert wie Schecks.

  • Andere Gebühren bei der Beantragung eines US-Visums
    Im Zusammenhang mit der Beantragung von Visa können Gebühren erhoben werden, die nur in bar während des Visuminterviews bezahlt werden können, z.B. die sog. Fraud-Prevention-and-Detection-Gebühr (bei auf einer sog. Blanket-Petition basierenden Anträgen für ein L-Visum mittels eines neuen I-129S-Formulars) oder die sog. Gegenseitigkeitsgebühr, die Staatsangehörige bestimmter Staaten zahlen müssen. Informationen zu dieser reciprocity fee finden Sie hier.

  • Zahlungen an die USCIS in Frankfurt
    An die Zweigstelle der USCIS in Frankfurt zu leistende Zahlungen haben, wie oben beschrieben per Money Order, Bankscheck, bankbestätigtem Scheck, Scheck vom Unternehmen oder von Privatpersonen, gezogen auf eine US-Bank, ausgestellt in US-Dollar und zahlbar an das U.S. Department of Homeland Security oder per Kreditkarte zu erfolgen und zwar unter Nutzung der sog. DHS Payment Authorization Form.

    Wie oben jedoch auch schon erwähnt, bearbeitet die USCIS in Frankfurt, nur wenige Arten von Petitionen und Anträgen von relativ wenigen Personen. Welche Anträge und Petitionen von der USCIS in Frankfurt angenommen werden, erfahren Sie hier. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie Ihre Petition in Frankfurt einreichen können, kontaktieren Sie uns oder die USCIS in Frankfurt.

Weitere US-Visa-Gebühren

Es gibt noch weitere Gebühren, die im Einzelfall entrichtet werden müssen, z.B. die sog. USCIS Immigrant Fee, die eine Gebühr zur Herstellung der Greencard ist. Diese sowie andere Gebühren liegen jenseits der Thematik dieses Beitrags, der nur die gängigsten Gebühren, die im Zusammenhang mit der Beantragung eines arbeitsplatzbasierten Nichteinwanderungsvisums anfallen, darstellen möchte. Weitere Gebühren, wie z.B. die USCIS Immigrant Fee oder die L-1 Blanket Fraud Prevention and Detection Fee werden wir in künftigen Beiträgen vorstellen.

Wir begleiten Ihren Visumsantrag

Sie haben weitere Fragen zur Einreise in die USA oder zur Beantragung des richtigen US-Visums? Gerne unterstützen Sie unsere Experten für US-Visumsrecht beim kompletten Antragsprozess. Melden Sie sich bitte bei uns - entweder per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gerne auch telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26).

Thomas Schwab

Thomas Schwab

Rechtsanwalt Thomas Schwab berät seit vielen Jahren im US-Einwanderungsrecht und US-Visumsrecht und ist einer der wenigen vom Bundesverwaltungsamt als Auswandererberater zugelassenen Rechtsanwälte. Er berät zu den einschlägigen Visumsarten und begleitet den Visumsantragsprozess von den ersten strategischen Vorüberlegungen über die eigentliche Antragsstellung bis hin zum erfolgreichen Abschluss des Antragsverfahrens.

>> Zum Profil
>> Kontakt aufnehmen

Kontakt

Kontakt

Kontakt
captcha

Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

Aktuelle Blogbeiträge:

Erhöhung der Gebühren für Visum und Petition

Die Gebühren der US-Behörden für Visumsanträge und die Bearbeitung von Petitionen haben sich erhöht.


O-Visum: Bearbeitung kann mehrere Monate dauern

Die Erlangung eines O-Visums läuft in mehreren Schritten ab, die einige Zeit in Anspruch nehmen. Planen Sie mindestens vier bis sechs Monate dafür ein.


Mitarbeiter entsenden mit dem L-1 Visum: Voraussetzungen für die „blanket petition“

Nicht alle Mitarbeiter, die für eine „individual petition“ in Betracht kommen, können auch ein L-Visum über eine „blanket petition“ erhalten. Die „blanket petition“ ist dabei die sehr viel einfachere Option. Dafür muss das Unternehmen jedoch einige Voraussetzungen erfüllen.