US-Einwanderungsbehörde erhöht erneut Gebühren

US-Einwanderungsbehörde erhöht erneut Gebühren

07.10.2016

Um ein Arbeitsvisum für die USA zu erhalten, muss man in den meisten Fällen sowohl in den USA als auch am US-Konsulat im Ausland (Deutschland, Österreich, Scwheiz etc.) Anträge einreichen. Wie bereits im Mai 2016 bekanntgegeben, sollen die Anträge, die in den USA eingereicht werden, um durchschnittlich 21 Prozent teurer werden.

Gebühren für Anträge und Petitionen steigen

Die Gebühr für die Petition (Form I-129) für temporäre Arbeitnehmer beispielsweise soll von $325 auf $460 USD erhöht werden. Auch die Gebühr für den Antrag auf Arbeitserlaubnis (z.B. für einen Ehepartner eines temporären Arbeitnehmers) soll von $380 auf $410 USD erhöht werden. Nach dem Eingang von Kommentaren werden diese Gebühr Erhöhungen nochmals von der US-Regierung geprüft. Die US-Einwanderungsbehörde wird die genauen Preiserhöhungen sowie das Datum für das Inkrafttreten der Preiserhöhungen in den nächsten 1 bis 3 Monaten bekanntgegeben.

Weitere Informationen zur Höhe der Kosten für ein US-Visum erhalten Sie in unserem Bereich FAQ.

Haben Sie Fragen?

Sie interessieren sich für ein US-Visum oder eine US-Greencard? Gern sind Ihnen unsere Experten für US-Visumsrecht dabei behilflich. Sie erreichen uns am besten per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gern auch telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26).

Thomas Schwab

Thomas Schwab

Rechtsanwalt Thomas Schwab berät seit vielen Jahren im US-Einwanderungsrecht und US-Visumsrecht und ist einer der wenigen vom Bundesverwaltungsamt als Auswandererberater zugelassenen Rechtsanwälte. Er berät zu den einschlägigen Visumsarten und begleitet den Visumsantragsprozess von den ersten strategischen Vorüberlegungen über die eigentliche Antragsstellung bis hin zum erfolgreichen Abschluss des Antragsverfahrens.

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