Renewal eines E-2-Visums

Renewal eines E-2-Visums (Verlängerung)

Wird zum ersten Mal ein E-2-Visum zur Mitarbeit in einem US-Unternehmen beantragt, so wird das Visum, v.a. im Zusammenhang mit Neugründungen, meist für zwei Jahre erteilt. Für die Beantragung des ersten E-2-Visums müssen dem Konsulat umfangreiche Unterlagen per Post übersandt werden, die sodann intensiv geprüft werden.

Wird das E-2-Visum dann erteilt, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, während seiner Gültigkeit E-2-Visa für weitere Mitarbeiter in einem erleichterten Verfahren zu beantragen.

Verlängerung des E-2 Visums nötig

Nach Ablauf des ersten E-2-Visums – je nach Fall wird das in zwei oder fünf Jahren nach der Erteilung sein – muss eine Verlängerung, ein sog. Renewal, beantragt werden, will der Erstantragsteller weiterhin in den USA tätig sein oder soll ein weiterer Mitarbeiter entsandt werden.

Für Personen, die sich bei Ablauf der Gültigkeit des Visums außerhalb der USA befinden, kommt nur der Weg über eine Neubeantragung des US-Visums beim zuständigen US-Konsulat in Betracht.

Befindet sich der Visumsinhaber in den USA, hat er grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Er beantragt ein neues Visum bei einem US-Konsulat außerhalb der USA oder er verlängert seinen Status über einen Antrag bei der US-Einwanderungsbehörde USCIS. Bei Letzterem ist allerdings zu beachten, dass die USCIS keine Visa ausstellt. Wird der Verlängerungsantrag gebilligt, so darf der Antragsteller zwar weiterhin in den USA mit E-2-Status arbeiten, er hat aber kein gültiges Visum, welches er für eine Wiedereinreise bräuchte. Reist der Betreffende nach Verlängerung des E-2-Status und Ablauf des ersten Visums also aus, so müsste er, um wieder mit E-2-Status in die USA eingelassen zu werden, ein Visum bei einem US-Konsulat beantragen – auch dann, wenn ihm die USCIS eine Verlängerung des E-2-Status gewährt hat. Dieser „verfällt“ nämlich bei Ausreise.

Vereinfachtes Verfahren möglich

Für Personen, die nicht ihr ganzes Leben lang in den USA verbringen, sondern die Möglichkeit haben möchten, nach Belieben ein- und auszureisen, empfiehlt sich daher immer, die Verlängerung gleich bei einem US-Konsulat zu beantragen.

In diesen Fällen gibt es für eine Visumsverlängerung zwei Optionen:

Hat das US-Unternehmen weniger als 26 Mitarbeiter, so ist erneut ein kompletter Antrag einzureichen wie schon bei der Erstbeantragung – ist also erneut die z.B. getätigte Investition nachzuweisen und aufzuzeigen, wem das US-Unternehmen letztlich gehört etc. Es empfiehlt sich deshalb immer, den ursprünglichen Antrag aufzubewahren, um ihn bei einem Renewal (der Verlängerung) nur noch mit aktualisierten Unterlagen ergänzen zu müssen. Üblicherweise erhält man die eingereichten Unterlagen im Interview-Termin vom Konsulatsbeamten zurück.

Hat das US-Unternehmen 26 Mitarbeiter oder mehr, so kann ein vereinfachtes Verfahren genutzt werden, bei dem nur wenige Unterlagen eingereicht werden müssen, was zudem – zumindest bei US-Konsulat in Frankfurt am Main – per E-Mail erfolgen kann.

Gerne sind wir Ihnen bei der Beantragung eines E-2-Visums oder bei Ihrem Verlängerungsantrag behilflich.

Thomas Schwab

Thomas Schwab

Rechtsanwalt Thomas Schwab berät seit vielen Jahren im US-Einwanderungsrecht und US-Visumsrecht und ist einer der wenigen vom Bundesverwaltungsamt als Auswandererberater zugelassenen Rechtsanwälte. Er berät zu den einschlägigen Visumsarten und begleitet den Visumsantragsprozess von den ersten strategischen Vorüberlegungen über die eigentliche Antragsstellung bis hin zum erfolgreichen Abschluss des Antragsverfahrens.

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