US-Arbeitsvisum: Gebühr für Premium-Processing-Verfahren erhöht

US-Arbeitsvisum: Gebühr für Premium-Processing-Verfahren erhöht

04.10.2018

Wer in den USA arbeiten möchte, benötigt hierfür in der Regel ein Visum. Da die Beantragung eines US-Arbeitsvisums in der Regel recht komplex und zeitaufwendig ist, sollten Antragsteller genügend Zeit einplanen. Es müssen umfangreiche Unterlagen bei den zuständigen US-Behörden eingereicht werden, die anschließend einer genauen Prüfung unterzogen werden. Diese Prüfung kann Wochen oder sogar Monate in Anspruch nehmen. So kann es beispielsweise nach Einreichen eines E-2-Visumsantrages beim US-Generalkonsulat in Frankfurt am Main acht bis zwölf Wochen dauern, bis sich das Konsulat zurückmeldet und der Antragsteller einen Interviewtermin vereinbaren kann. Die Bearbeitungszeiten variieren und hängen u.a. von der Anzahl der zu bearbeitenden Anträge ab. Eine Beschleunigung dieses Verfahrens beim US-Konsulat in Frankfurt ist im Gegensatz zu Verfahren bei anderen Visaarten leider nicht möglich.

Beschleunigte Bearbeitungsdauer bei US-Visaanträgen

Zu den Visaarten, bei denen sich die Bearbeitungsdauer beschleunigen lässt, zählt z.B. das L-1-Visum. Grund hierfür: Die Hauptverantwortlichkeit in der Genehmigung liegt nicht beim US-Konsulat, sondern bei der USCIS in den USA. Ähnlich wie beim zuvor beschriebenen Prozedere, müssen auch hier umfangreiche Unterlagen eingereicht werden, welche dann ebenfalls von den Behörden geprüft werden. Auch dieser Prozess kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Durch Zahlung einer sog. „Premium-Processing-Gebühr“ kann das Verfahren bei der USCIS allerdings beschleunigt werden. Die Behörde verpflichtet sich damit, sich spätestens 15 Tage nach Eingang der Petition mit einer Entscheidung beim Antragsteller zurückzumelden. Nicht selten besteht die Entscheidung allerdings in der Aufforderung, weitere Unterlagen nachzureichen. Nach deren Eingang hat die Behörde wiederum 15 Tage Zeit und fällt dann zumeist eine endgültige Entscheidung.

Diese Gebühr („Premium Processing Fee“) wurde zuletzt im Jahre 2010 von 1.000 USD auf 1.225 USD angehoben. Nun hat die USCIS diese Gebühr erneut erhöht, und zwar auf1.410 USD. Diese Erhöhung betrifft Petitionen, die ab dem 01.10.2018 bei der USCIS eingehen.

Premium Processing nur für ausgewählte US-Visakategorien möglich

Premium Processing kommt u.a. in Betracht bei Petitionen (Antragsformular I-129) für die Beantragung eines L-1A-, L-1B-, O-1-, O-2-Visums und für diverse P-Visa

Premium Processing kommt auch in Frage bei Petitionen (Antragsformular I-140), welche auf eine Greencard bzw. ein Einwanderungsvisum abzielen, z.B. für das EB-1-Visum (allerdings nicht für die Unterkategorie „multinational executives and managers“), für das EB-2-Visum (nur für die Unterkategorie „members of professions with advanced degrees or exceptional ability not seeking National Interest Waiver“) und für das EB-3-Visum.

Eine vollständige, offizielle Liste der USCIS für Premium Processing geeignete Visaarten finden Sie hier

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Sie benötigen Unterstützung bei Ihrem US-Visumsantrag? Gerne unterstützen unsere Experten für US-Visumsrecht Sie beim kompletten Antragsprozess. Sie erreichen uns am besten per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gerne auch telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26).

Thomas Schwab

Thomas Schwab

Rechtsanwalt Thomas Schwab berät seit vielen Jahren im US-Einwanderungsrecht und US-Visumsrecht und ist einer der wenigen vom Bundesverwaltungsamt als Auswandererberater zugelassenen Rechtsanwälte. Er berät zu den einschlägigen Visumsarten und begleitet den Visumsantragsprozess von den ersten strategischen Vorüberlegungen über die eigentliche Antragsstellung bis hin zum erfolgreichen Abschluss des Antragsverfahrens.

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