Haustiere in die USA mitnehmen – Einreisebestimmungen für Hund, Katze & Co.

Haustiere in die USA mitnehmen – Einreisebestimmungen für Hund, Katze & Co.

10.02.2023

Ab in die USA, aber nicht ohne das geliebte Haustier? Neben der Beantragung des US-Visums können auch die Voraussetzungen und Formalitäten für die Mitnahme von Haustieren in die USA eine besondere Herausforderung darstellen. Eine gute Nachricht ist, dass Deutschland als tollwutfrei gilt und damit eine allgemeine Quarantänepflicht als Standardmaßnahme bereits seit einiger Zeit entfällt. Ausnahmen kann es allerdings u.a. für bestimmte US-Staaten oder US-Gebiete wie z.B. Hawaii oder Guam geben.

Welche US-Behörden sind für die Einfuhrgenehmigung von Haustieren zuständig?   

Wichtige und aktuelle Informationen erhalten Haustierbesitzer auf der Website des U.S. Department of Agriculture (USDA) bzw. seiner Unterabteilung, der Animal and Plant Health Inspection Service (USDA APHIS). Dort wird auch auf andere Behörden verwiesen, die befugt sind, in diesem Bereich Entscheidungen zu treffen, wie z.B. die Centers for Disease Control and Prevention (CDC) oder, insbesondere bei exotischen Tieren wie Papageien oder Kakadus, der U.S. Fish & Wildlife Service (USFWS). Für letztere Tierarten ist ggf. eine besondere Einfuhrerlaubnis zu beantragen, wozu in der Regel ein Herkunftsnachweis erforderlich ist.

Dabei gilt es, nicht nur die allgemeinen Zollvorschriften des Bundes zu beachten, sondern auch evtl. spezifische Bedingungen des US-Bundesstaates, in den man sein Haustier mitnehmen möchte. Die Website der USDA verlinkt zu den Bestimmungen der einzelnen Staaten (siehe z.B. für Katzen). 

Zusätzliche Bescheinigung vom Tierarzt sinnvoll

Auch wenn es im Einzelfall nicht erforderlich sein mag, kann es dennoch sinnvoll sein, sich ein Schreiben oder eine Bescheinigung des „Haus-Tierarztes“ in englischer Sprache geben zu lassen, in dem bestätigt wird, dass das Tier gesund ist, und alle erhaltenen Impfungen aufgeführt werden. Erforderliche und zweckmäßige Impfungen sollten natürlich aufgefrischt oder nachgeholt werden. Tierhalter können hierfür das Muster der EU-Tiergesundheitsbescheinigung nutzen. 

Zu beachten ist allerdings, dass es einige US-Bundesstaaten gibt, die diese EU-Tiergesundheitsbescheinigung nicht anerkennen, wie z.B. Minnesota. In diesen Fällen sollten Haustierbesitzer den Tierarzt bitten, ein englisches Schreiben zu erstellen, das die erforderlichen Angaben enthält. 

Einige US-Bundestaaten verlangen außerdem, dass das Tier mit einem Mikrochip versehen wurde. 

Bestimmung zur Tierbeförderung der Airlines berücksichtigen

Darüber hinaus sollte man sich natürlich auch nach den spezifischen Anforderungen der Fluggesellschaft erkundigen; diese kann z.B., anders als ggf. die USA, das Vorliegen eines Impfnachweises zur Voraussetzung für den Transport machen. Auch an solch ganz praktische Dinge wie Transportboxen o.ä. oder ob und wann man seinem Haustier ein Beruhigungsmittel verabreichen möchte, sollte man denken.

Auch bei Umzügen innerhalb der USA Bestimmungen beachten

Wenn Sie in den USA von einem Staat zum anderen umziehen, sollten Sie sich vorher ebenfalls erkundigen, welche Formalitäten und Voraussetzungen zu beachten sind. Gegebenenfalls kann es sinnvoll sein, einen sog. pet passport zu beantragen. 

Frühzeitig informieren!

Haustierbesitzer sollten sich also unbedingt rechtzeitig vor Reiseantritt in die USA über die spezifischen Erfordernisse in Abhängigkeit von der Tierart, der Herkunft, dem US-Bundesstaat und der Airline informieren, damit das Tier nicht am Ende noch zurückbleiben muss.

Wir beraten zum US-Visum

Sie interessieren sich für ein US-Visum oder eine US-Greencard? Gern sind Ihnen unsere Experten für US-Visumsrecht dabei behilflich. Sie erreichen uns am besten per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gern auch telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26).

Thomas Schwab

Thomas Schwab

Rechtsanwalt Thomas Schwab berät seit vielen Jahren im US-Einwanderungsrecht und US-Visumsrecht und ist einer der wenigen vom Bundesverwaltungsamt als Auswandererberater zugelassenen Rechtsanwälte. Er berät zu den einschlägigen Visumsarten und begleitet den Visumsantragsprozess von den ersten strategischen Vorüberlegungen über die eigentliche Antragsstellung bis hin zum erfolgreichen Abschluss des Antragsverfahrens.

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