Kontingent für EB-5 Greencard nicht ausgeschöpft

Kontingent für EB-5 Greencard nicht ausgeschöpft

07.06.2017

Heute möchten wir einmal ein wenig Statistisches zur EB-5 Greencard bieten, also der Greencard für Investoren, für die mind. 500.000 USD bzw. 1 Mio. USD investiert und 10 Vollzeitarbeitsplätze geschaffen werden müssen. 

Voraussetzungen für eine EB-5 Greencard

Die Beantragung einer EB-5 Greencard setzt eine ausreichende Kapitalinvestition voraus. Die Mindestinvestitionssumme beträgt in der Regel 1 Mio. USD. Investiert man in ein sogenanntes Regional-Center (ein als ländlich eingestuftes Gebiet mit einer hohen Arbeitslosenquote) genügt auch eine Investition von 500.000 USD. Außerdem sind 10 Vollzeitarbeitsplätze zu schaffen. Diese müssen jedoch nicht unmittelbar im Unternehmen geschaffen werden. Der Nachweis, dass die Investition im regionalen Umfeld zu einer Zunahme um mindestens 10 Arbeitsplätze führt, reicht dabei aus.

Vorteile einer EB-5 Greencard

Der Investor ist nicht verpflichtet, im Regional-Center mitzuarbeiten. Er kann sich einen anderen Arbeitsplatz suchen (ohne die speziellen Voraussetzungen anderer Greencards oder von Nichteinwanderungsvisa erfüllen zu müssen) oder sich zur Ruhe setzen. Insbesondere letzteres ist beispielsweise mit einem E-2 Visum nicht möglich. 

Auch mit arbeitsplatzbasierten Greencards ist es zwar rechtlich möglich, nach dem Erhalt der Greencard zu kündigen. Doch auch wenn der Arbeitgeber für diesen Fall nicht Vorsorge getroffen und Vertragsstrafen vereinbart haben sollte, ist dazu nicht zu raten. Spätestens wenn die US-Staatsbürgerschaft beantragt wird, kann ein solcher Sachverhalt zu Problemen bzw. erhöhtem Erklärungsbedarf führen, um den Verdacht des Visumsbetrugs auszuräumen. 

Es ist außerdem darauf hinzuweisen, dass es zwar keine Garantie dafür gibt, dass die Investition in ein Regional-Center finanziell gewinnbringend ist und Dividenden abwirft. Allerdings wird die Investition in der Regel zurückerstattet, sollte die Greencard nicht erteilt werden. Anders als beim E-2 Visum ist die Investition also nicht verloren, wenn das Visumsverfahren scheitern sollte.

Hinweis: Es kommt regelmäßig zu Anpassungen der Mindestinvestitionssummen für Regional Center durch die US-Regierung. Bitte entnehmen Sie daher die aktuellen Zahlen hier.

Interesse an Greencards generell hoch

Obwohl das Interesse an einem Daueraufenthaltsrecht für die USA unserer Erfahrung nach hoch ist, wird die EB-5 Greencard verhältnismäßig selten von Europäern und insbesondere von Deutschen beantragt. Wenn Sie Fragen zu den Besonderheiten des EB-5 Visums haben, helfen Ihnen unsere Experten für US-Visumsrecht gerne weiter.

Zu den Zahlen:

Die „Millionengreencard“ ist kontingentiert. Das heißt, dass pro Steuerjahr nur 10.000 der dazugehörigen Einwanderungsvisa vergeben werden. Ausgeschöpft wurde das Kontingent in den letzten Jahren allerdings nie. Diese 10.000 Visa umfassen auch Familienmitglieder, d.h. es werden nicht 10.000 Visa an Investoren vergeben und zusätzlich noch weitere an Familienmitglieder. Das ist auch bei den nachfolgenden Zahlen für das Jahr 2016 zu beachten. Im Jahr 2016 wurden insgesamt 8.505 EB-5 Einwanderungsvisa erteilt.

Der weit überwiegend Teil der Visa ging an Staatsbürger der Volkrepublik China (6.968), nicht dabei sind die 175 Visa für Taiwan und die 53 Visa für Hongkong. An zweiter Stelle im asiatischen Raum steht Vietnam mit 287 Visa. Insgesamt gingen 7.996 EB-5 Visa nach Asien.

An zweiter Stelle, wenn auch weit abgeschlagen, steht Europa mit 208 EB-5 Greencards. Darunter sind Großbritannien und Nordirland mit 52, Russland mit 51, die Türkei und die Ukraine mit jeweils 15, Portugal und Macau mit 15, Frankreich mit 12, Kasachstan und Deutschland mit jeweils 11, Holland und Usbekistan mit jeweils 5 sowie Italien und Griechenland mit jeweils 4 EB-5 Visa.

129 Investorengreencards wurden für Südamerika vergeben. Davon gingen 49 nach Brasilien und jeweils 18 nach Argentinien und Kolumbien.

Insgesamt 110 Visa gingen nach Afrika, wo Ägypten mit 48 und Nigeria mit 38 EB-5 Visa die Spitzenplätze einnehmen. Weitere 22 Visa gingen nach Südafrika und jeweils ein Visum in den Sudan und nach Zimbabwe.

Für Nord- und Mittelamerika wurden 59 Visa vergeben. Davon gingen 27 nach Mexiko und 24 nach Kanada.

Australier hatten interessanterweise kein Glück – oder kein Interesse. Die 3 einzigen Investorengreencards für den Bereich Ozeanien gingen nach Neuseeland.

Haben Sie Fragen?

Sie interessieren sich für ein US-Visum oder eine US-Greencard? Gern sind Ihnen unsere Experten für US-Visumsrecht dabei behilflich. Sie erreichen uns am besten per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gern auch telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26).

Thomas Schwab

Thomas Schwab

Rechtsanwalt Thomas Schwab berät seit vielen Jahren im US-Einwanderungsrecht und US-Visumsrecht und ist einer der wenigen vom Bundesverwaltungsamt als Auswandererberater zugelassenen Rechtsanwälte. Er berät zu den einschlägigen Visumsarten und begleitet den Visumsantragsprozess von den ersten strategischen Vorüberlegungen über die eigentliche Antragsstellung bis hin zum erfolgreichen Abschluss des Antragsverfahrens.

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