K-1-Verlobtenvisum oder direkt US-Greencard für verheiratete Partner beantragen?

K-1-Verlobtenvisum oder direkt US-Greencard für verheiratete Partner beantragen?

14.05.2020

Die Liebe zu einem US-Amerikaner oder einer US-Amerikanerin kann schnell zu einer Herausforderung werden, wenn es darum geht, als Nicht-US-Amerikaner(in) mit dem Partner/der Partnerin gemeinsam in den USA zu leben. Dann stellt sich für Paare meist die Frage, ob sie zuerst ein Verlobtenvisum (K-1-Visum) beantragen sollen, um dann im Anschluss in den USA zu heiraten und eine Greencard zu beantragen (Option 1) oder ob der schnellere Weg über eine Hochzeit und die direkte Beantragung des Einwanderungsvisums (IR-1/CR-1-Visum) bzw. der Greencard führt (Option 2).

Antragsverfahren für K-1-Verlobtenvisum wird häufig unterschätzt 

Für viele Paare spielt natürlich der Zeitfaktor eine entscheidende Rolle. Sie möchten möglichst schnell mit ihrem Partner/ihrer Partnerin gemeinsam in den USA leben. Aus unserer täglichen Beratungspraxis wissen wir, dass viele falsche Vorstellungen haben und häufig dem Irrglauben unterliegen, ein Verlobtenvisum für die USA sei ähnlich schnell und unkompliziert zu erhalten wie ein Touristenvisum. Einmal erlangt wollen sie dann rasch in die USA einreisen, um dort gemeinsam mit dem US-Amerikaner/der US-Amerikanerin den langwierigen Prozess zur Erlangung einer Greencard durchführen zu können. Leider stellt sich die Situation in der Realität häufig anders dar: Das K-1-Verlobtenvisum zu erhalten, ist ähnlich aufwendig und langwierig wie, ein CR-1- oder IR-1-Einwanderungsvisum zu bekommen. Der sich anschließende Weg zur Greencard ist letzten Endes sogar noch aufwendiger.

Schritte und Bearbeitungszeiten für K-1-Verlobtenvisum und IR-1-/CR-1-Greencard

Der Ablauf für die Beantragung des Verlobtenvisums sowie der Greencard ist vereinfacht dargestellt wie folgt: 

  • Bei beiden Optionen muss zunächst einmal der US-amerikanische Teil bzw. Partner bei der USCIS eine sog. Petition (Formular I-129F bei Verlobten, I-130 bei Verheirateten, zzgl. weiterer Unterlagen) einreichen
  • Wird diese Petition gebilligt, kann der ausländische Teil das Visum (K-1-Verlobten- oder IR-1-/CR-1-Einwanderungsvisum) beantragen.
  • Der dritte Schritt unterscheidet sich nun bei den beiden Optionen:
    • Verlobtenvisum(Option 1): Das Visum ist sechs Monate gültig, d.h. der ausländische Teil muss innerhalb von sechs Monaten nach Erteilung in die USA reisen. Dort angekommen, hat er 90 Tage Zeit, um zu heiraten und dann im nächsten Schritt das sog. „Adjustment of Status“ zu beantragen, d.h. die eigentliche Greencard. Während der Anhängigkeit des „Adjustment of Status“-Verfahrens, d.h. solange er die Greencard noch nicht hat, sollte der Ausländer die USA nach Möglichkeit nicht verlassen. Tut er dies dennoch, so geht die USCIS davon aus, dass er keine Greencard mehr haben möchte.
    • IR-1-/CR-1-Einwanderungsvisu bzw. Greencard (Option 2): Auch dieses Visum ist sechs Monate gültig. Allerdings ist neben der Einreise in die USA kein weiterer Schritt erforderlich, um die Greencard zu erhalten, sie wird automatisch an eine im Rahmen des Antrags angegebene US-Adresse zugesandt – was aber einige Wochen oder ggf. Monate in Anspruch nehmen kann. Anders als beim Verlobtenvisum muss der Inhaber des Einwanderungsvisums nicht in den USA bleiben: Mit der ersten Einreise erhält er vom US-Grenzbeamten einen „I-501-Stempel“ in seinen Reisepass; dieser Stempel ist ein Nachweis, dass der Inhaber „Lawful Permanent Resident“ ist, d.h. er ist eine Art vorläufige Greencard und für ein Jahr gültig als Reisedokument und Arbeitserlaubnis.

Das CR-1-Visum (Greencard) ist für Paare, die bei Antragstellung weniger als zwei Jahre verheiratet sind, und wird zunächst befristet auf zwei Jahre erteilt. Das IR-1-Visum (Greencard) ist für alle anderen verheirateten Paare und wird sofort unbefristet erteilt.

Bearbeitungsdauer US-Verlobtenvisum und US-Greencard für Paare

Die Bearbeitungsdauer für die I-129F-Petition für Verlobte liegt derzeit bei 5 bis 21 Monaten (5 bis 7 Monate beim USCIS Service Center in Kalifornien, 16 bis  21 Monate beim Service Center in Vermont). Für die I-130-Petition für Verheiratete, die derzeit von vier USCIS-Service-Centern bearbeitet werden kann, liegt die Bearbeitungszeit insgesamt zwischen 7,5 bis 21 Monaten.

Auch die Bearbeitungszeiten für den anschließenden Visumsprozess unterscheiden sich nicht wesentlich. Offizielle Informationen hierüber gibt es allerdings nicht.

Paare sollten zuerst heiraten und danach US-Greencard beantragen

Wenn keine besonderen Gründe dagegen sprechen, ist unser Rat eigentlich immer,vor Einreichen einer Petition zu heiraten. Das erspart nicht nur einen Schritt, es macht das Antragsverfahren auch an sich einfacher: Beim I-129F-Verlobtenvisum kann (schon) im Rahmen der Petition verlangt werden, dass man nachweist, 90 Tage nach Einreise in die USA zu heiraten, z.B. durch Reservierungen für Hotel, Restaurant, ggf. Kontaktaufnahme mit einem Pfarrer u.ä. Ohne aber abschätzen zu können, wie lange es dauert, bis man in die USA reisen kann, fällt es jedoch schwer, in dieser Hinsicht konkrete Planungen vorzunehmen.

Haben Sie Fragen?

Sie möchten mit Ihrem US-Partner/Ihrer US-Partnerin gemeinsam in den USA leben und benötigen Unterstützung bei der Beantragung eines K-1 Visums oder einer IR-1/CR-1 Greencard? Gern sind Ihnen unsere Experten für US-Visumsrecht dabei behilflich. Sie erreichen uns am besten per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gern auch telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26).

U.S Attorney Kari Foss-Persson

Kari Foss-Persson

Kari Foss-Persson ist U.S. Attorney at Law (MN, USA) und Leiterin des US-Desks bei WINHELLER. Sie verfügt über mehr als ein Jahrzehnt Erfahrung im US-Einwanderungsrecht, Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht. Ihre Expertise deckt das gesamte Spektrum an US-Visa-Kategorien ab, mit einem besonderen Fokus auf die Begleitung internationaler Unternehmen beim Markteintritt oder bei der Expansion in die USA.

>> zum Profil
>> Kontakt aufnehmen

Kontakt

Kontakt

Kontakt
captcha

Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

Aktuelle Blogbeiträge:

Interview wieder Pflicht für viele Antragsteller von US-Nichteinwanderungsvisa

Ab dem 02.09.2025 müssen viele Antragsteller für ein Nichteinwanderungsvisum persönlich zu einem Interview bei der US-Botschaft oder dem Konsulat erscheinen.


Neues Eilverfahren und Einreisesperren für USA-Reisen

Die US-Regierung plant derzeit die Einführung eines Eilverfahrens für Antragsteller von Nichteinwanderungsvisa. Zudem gilt bereits ab 09.06.2025 eine Einreisesperre für Staatsangehörige aus zwölf Ländern.


Strenge Grenzkontrollen in den USA: Wichtige Infos zu Einreise und Abschiebungssystem

Angesichts der jüngsten Vorfälle in den USA, bei denen deutsche Staatsbürger bei der Einreise inhaftiert wurden, ist es an der Zeit, sich einige wichtige Hinweise zur Einreise in die USA ins Gedächtnis zu rufen.