Bestimmungen zur Erlangung der US-Aufenthaltsgenehmigung sollen für ‚International Entrepreneurs‘ gelockert werden

Bestimmungen zur Erlangung der US-Aufenthaltsgenehmigung sollen für ‚International Entrepreneurs‘ gelockert werden

01.09.2016

Die US-Einwanderungsbehörde (USCIS) hat am 26.08.2016 neue Bestimmungen vorgeschlagen, die es Eigentümern von Startups (sowie ihren Ehepartnern und unverheirateten Kindern unter 21-Jahren) einfacher machen soll, eine US-Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. Die vorgeschlagenen Bestimmungen, die man hier nachlesen kann, werden in den nächsten Tagen offiziell veröffentlicht. Nach der Veröffentlichung gibt es eine 45-tägige Kommentierungszeit. Danach sollen die Bestimmungen in Kraft treten, ggf. in abgeänderter Form.

Welche internationalen Unternehmer wären betroffen?

Laut der ersten Version den vorgeschlagenen Bestimmungen würden Existenzgründer von Startups als 'International Entrepreneurs' gelten wenn sie: 

  • Mindestens 15 Prozent eines US-Unternehmens besitzen,
  • Eine wichtige und aktive Rolle in der Leitung des Unternehmens innehaben, und
  • Ein Startup leiten, das:
    • In den drei Jahren vor der Antragstellung gegründet worden ist (unter gewissen Voraussetzungen darf es auch älter sein), 
    • Großes Potenzial hat, rasantes Wachstum und rapides Schaffen von Arbeitsplätzen zu erzeugen, und
    • In den 365 Tagen vor der Antragstellung des Unternehmers entweder 345.000 USD in qualifizierenden Investments von US-Unternehmen bzw. US-Investoren erhalten hat, oder 100.000 USD in qualifizierenden Förderungen oder Auszeichnungen einer oder mehrerer US-Regierungseinheiten erhalten hat.

Falls der Unternehmer die vorgegebenen Investitions- bzw. Förderungssummen verfehlt, dürfte er auch andere überzeugende Nachweise erbringen, um das beachtliche Potenzial des Startups für rasantes Wachstum und das rapide Schaffen von Arbeitsplätzen nachzuweisen.

Wie lange gilt die Aufenthaltsgenehmigung?

Laut der vorgeschlagenen Regelung, darf ein Unternehmer zuerst eine zweijährige Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Eine Verlängerung um maximal drei Jahre wäre möglich, vorausgesetzt der Unternehmer weist nach, dass das Startup weiterhin einen Vorteil für die US-Wirtschaft darstellt (z.B. durch hohe Investitionen, beachtliche Einnahmen oder rapide Arbeitsplatzbeschaffung).

Haben Sie weitere Fragen?

Sind Sie ein Unternehmer oder Existenzgründer? Haben Sie Fragen zu den neuen vorgeschlagenen Regelungen für internationale Startup-Unternehmer? Im Blog halten wir Sie über alle Neuigkeiten des US-Visumsrechts und des US-Einwanderungsrechts auf dem Laufenden.

Wir bieten auch individuelle Beratungen an – sowohl persönlich als auch per Telefon oder Videokonferenz. Wir beraten Sie gerne bei Fragen zum oder US-Visumsrecht, US-Wirtschaftsrecht oder US-Steuerrecht!

U.S Attorney Kari Foss-Persson

Kari Foss-Persson

Kari Foss-Persson ist U.S. Attorney at Law (MN, USA) und Leiterin des US-Desks bei WINHELLER. Sie verfügt über mehr als ein Jahrzehnt Erfahrung im US-Einwanderungsrecht, Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht. Ihre Expertise deckt das gesamte Spektrum an US-Visa-Kategorien ab, mit einem besonderen Fokus auf die Begleitung internationaler Unternehmen beim Markteintritt oder bei der Expansion in die USA.

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