H-2B-Visum nicht für Deutsche

H-2B-Visum nicht für Deutsche

16.12.2014

Heute, am 16. Dezember 2014, gab der United States Citizenship and Immigration Services (USCIS) bekannt, welche Staaten zukünftig am H-2B-Programm teilnehmen werden: Neu hinzugekommen sind die Tschechische Republik, Dänemark, Madagaskar, Portugal und Schweden. Angehörige dieser Staaten können also ab dem 1. April 2015 einen Antrag für ein H-2B-Visum stellen bzw. für sie kann eine entsprechende Petition eingereicht werden.

Deutsche werden auch 2015 weiterhin kein H-2B-Visum beantragen können. Die vollständige und aktuelle Liste, die z. B. auch Österreich, die Schweiz, Italien und Spanien, aber nicht Frankreich, Belgien oder Luxemburg umfasst, ist im Federal Register veröffentlicht.

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Sie interessieren sich für ein US-Visum oder eine US-Greencard? Gern sind Ihnen unsere Experten für US-Visumsrecht dabei behilflich. Sie erreichen uns am besten per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gern auch telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26).

U.S Attorney Kari Foss-Persson

Kari Foss-Persson

Kari Foss-Persson ist U.S. Attorney at Law (MN, USA) und Leiterin des US-Desks bei WINHELLER. Sie verfügt über mehr als ein Jahrzehnt Erfahrung im US-Einwanderungsrecht, Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht. Ihre Expertise deckt das gesamte Spektrum an US-Visa-Kategorien ab, mit einem besonderen Fokus auf die Begleitung internationaler Unternehmen beim Markteintritt oder bei der Expansion in die USA.

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