H-2B-Visum nicht für Deutsche

H-2B-Visum nicht für Deutsche

16.12.2014

Heute, am 16. Dezember 2014, gab der United States Citizenship and Immigration Services (USCIS) bekannt, welche Staaten zukünftig am H-2B-Programm teilnehmen werden: Neu hinzugekommen sind die Tschechische Republik, Dänemark, Madagaskar, Portugal und Schweden. Angehörige dieser Staaten können also ab dem 1. April 2015 einen Antrag für ein H-2B-Visum stellen bzw. für sie kann eine entsprechende Petition eingereicht werden.

Deutsche werden auch 2015 weiterhin kein H-2B-Visum beantragen können. Die vollständige und aktuelle Liste, die z. B. auch Österreich, die Schweiz, Italien und Spanien, aber nicht Frankreich, Belgien oder Luxemburg umfasst, ist im Federal Register veröffentlicht.

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Sie interessieren sich für ein US-Visum oder eine US-Greencard? Gern sind Ihnen unsere Experten für US-Visumsrecht dabei behilflich. Sie erreichen uns am besten per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gern auch telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26).

Thomas Schwab

Thomas Schwab

Rechtsanwalt Thomas Schwab berät seit vielen Jahren im US-Einwanderungsrecht und US-Visumsrecht und ist einer der wenigen vom Bundesverwaltungsamt als Auswandererberater zugelassenen Rechtsanwälte. Er berät zu den einschlägigen Visumsarten und begleitet den Visumsantragsprozess von den ersten strategischen Vorüberlegungen über die eigentliche Antragsstellung bis hin zum erfolgreichen Abschluss des Antragsverfahrens.

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