EB-5 Greencard für Investoren: Regional-Center-Programm verlängert

EB-5 Greencard für Investoren: Regional-Center-Programm verlängert

16.05.2017

Grundsätzlich gibt es zwei reguläre Möglichkeiten, um eine Greencard für die USA zu erhalten:

  1. über nahe Verwandte in den USA (die selbst eine Greencard oder die US-Staatsbürgerschaft besitzen) oder
  2. über einen potentiellen Arbeitgeber in den USA

Daneben gibt es noch einige andere Optionen, wie z.B. die Greencard-Lotterie und die Investoren-Greencard.

Eine Investoren-Greencard (EB-5 Greencard) beantragen kann jemand, der in ein neues Unternehmen USD 1.000.000 investiert (oder USD 500.000 in strukturschwachen Gebieten (targeted employment areas)) – wenn weitere Bedingungen, wie z.B. die direkte Schaffung von zehn Vollzeitarbeitsplätzen im Unternehmen, erfüllt werden.

Investoren-Greencard durch das Regional-Center-Programm

In diesem Zusammenhang hat die US-Regierung das sog. Regional-Center-Programm aufgelegt. Hier kann eine Investoren-Greencard erlangt werden, indem USD 500.000 in ein bestehendes Unternehmen investiert werden, das von der US-Regierung als Regional Center anerkannt worden ist. Es ist nicht erforderlich, dass der Investor selbst im Unternehmen eine führende Rolle übernimmt. Auch genügt es, wenn mittelbar zehn Vollzeitarbeitsplätze (in anderen Unternehmen) geschaffen werden, z.B. durch die positiven Auswirkungen der Investition auf die regionale Wirtschaft.

Dieses Programm ist jedoch zeitlich befristet. Seit es ins Leben gerufen wurde, wurde es allerdings immer wieder verlängert.

Hinweis: Es kommt regelmäßig zu Anpassungen der Mindestinvestitionssummen für Regional Center durch die US-Regierung. Bitte entnehmen Sie daher die aktuellen Zahlen hier.

Regional-Center-Programm erneut verlängert

Am 5. Mai 2017 unterzeichnete Präsident Donald Trump nun ein Gesetz, welches eine erneute Verlängerung dieses Programms bis zum 30. September 2017 vorsieht. Allerdings wird diskutiert, die erforderlichen Investitionen auf ca. USD 800.000 bzw. USD 1.300.000 anzuheben. Konkrete Schritte in diese Richtung wurden bislang aber noch nicht unternommen.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Erlangung einer Investoren-Greencard und stehen Ihnen entweder selbst oder über unsere Partnerkanzleien in den USA bei jedem Schritt mit Rat und Tat zur Seite. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

U.S Attorney Kari Foss-Persson

Kari Foss-Persson

Kari Foss-Persson ist U.S. Attorney at Law (MN, USA) und Leiterin des US-Desks bei WINHELLER. Sie verfügt über mehr als ein Jahrzehnt Erfahrung im US-Einwanderungsrecht, Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht. Ihre Expertise deckt das gesamte Spektrum an US-Visa-Kategorien ab, mit einem besonderen Fokus auf die Begleitung internationaler Unternehmen beim Markteintritt oder bei der Expansion in die USA.

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