Durch Investment eine Greencard erhalten: EB-5-Regional-Center-Investoren-Programm bis zum 07.12.2018 verlängert

Durch Investment eine Greencard erhalten: EB-5-Regional-Center-Investoren-Programm bis zum 07.12.2018 verlängert

08.10.2018

Wie bereits in einem früheren Blogbeitrag berichtet, besteht im Rahmen des „EB-5 Regional Center Program“ die Möglichkeit, bereits ab einem Investment von 500.000 USD eine Greencard für die USA zu erhalten.  

Erneute Verlängerung des EB-5-Regional-Center-Programms

Das EB-5-Regional-Center-Programm sollte ursprünglich am 30.09.2018 auslaufen. Im Zuge der Haushaltsverhandlungen des Kongresses mit der Trump-Regierung wurde jedoch – wie schon in den Jahren zuvor – eine Verlängerung des Programms bis zum 07.12.2018 vereinbart, ohne dass inhaltlich Änderungen vorgenommen wurden. Bis zum Stichtag am 07.12.2018 akzeptiert die das United States Citizenship and Immigration Services (USCIS) also weiterhin Anträge, die auf einem Investment in Höhe von 500.000 USD in ein Regional Center basieren.   

Hinweis: EB-5-Anträge, die auf einem Investment in Höhe von 1.000.000 USD basieren, sind nicht vom Stichtag betroffen und werden auch nach dem 07.12.2018 weiter akzeptiert, selbst wenn das EB-5-Regional-Center-Programm nicht verlängert werden sollte.  

Hinweis: Es kommt regelmäßig zu Anpassungen der Mindestinvestitionssummen für Regional Center durch die US-Regierung. Bitte entnehmen Sie daher die aktuellen Zahlen hier.

Spekulationen bezüglich weiterer Änderungen

Zum aktuellen Zeitpunkt gibt es diverse Vorschläge hinsichtlich einer Anhebung der Mindestinvestitionssummen im Rahmen des EB-5-Programms. Zur Diskussion steht eine Erhöhung auf 0,8 bis zu 1,35 Mio. USD. Bisher fehlt allerdings die politische Unterstützung zur Umsetzung dieser Vorschläge.  

Vorteile für ausländische Investoren

Das EB-5-Regional-Center-Programm bietet ausländischen Investoren viele Vorteile. So können sie sofort eine Daueraufenthaltserlaubnis (Greencard) für sich, ihre Ehepartner und ihre unverheirateten Kinder unter 21 Jahren erhalten. Sie können an jedem Ort der USA leben und arbeiten. Auch ihre Ehepartner und Kinder können in den USA arbeiten bzw. amerikanische Schulen und Universitäten besuchen. 

Haben Sie Fragen?

Gerne stehen Ihnen unsere erfahrenen Anwälte für US-Visumsrecht jederzeit bei Fragen zum EB-5-Programm zur Seite. Sie erreichen uns am besten per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gerne auch telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26).

Thomas Schwab

Thomas Schwab

Rechtsanwalt Thomas Schwab berät seit vielen Jahren im US-Einwanderungsrecht und US-Visumsrecht und ist einer der wenigen vom Bundesverwaltungsamt als Auswandererberater zugelassenen Rechtsanwälte. Er berät zu den einschlägigen Visumsarten und begleitet den Visumsantragsprozess von den ersten strategischen Vorüberlegungen über die eigentliche Antragsstellung bis hin zum erfolgreichen Abschluss des Antragsverfahrens.

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