Praxistipps USCIS

USCIS-Nachweisanforderungen: Ablehnung ohne RFE möglich

Kari Foss-Persson 25.08.2026 Minuten Lesezeit

USCIS kann Anträge nun ohne vorherige RFE ablehnen: Was Antragsteller wissen müssen

Die US-Einwanderungsbehörde USCIS hat ihren Umgang mit unvollständigen oder unzureichend belegten Einwanderungsanträgen geändert. Seit dem 5. August 2026 haben die Sachbearbeiter der USCIS einen deutlich größeren Ermessensspielraum, bestimmte Anträge und Petitionen abzulehnen, ohne zuvor eine Aufforderung zur Vorlage weiterer Nachweise (Request for Evidence, RFE) oder eine Mitteilung über die beabsichtigte Ablehnung (Notice of Intent to Deny, NOID) zu erlassen. Für Antragsteller, Arbeitgeber und Investoren wird es damit wichtiger denn je, den Fall bereits vor der Einreichung vollständig vorzubereiten.

Log der USCIS

Bedeutet das, dass die USCIS keine RFEs mehr erlässt?

Nein. Aufforderungen zur Vorlage weiterer Nachweise bleiben ein wichtiger Bestandteil der Entscheidungspraxis der USCIS. Die Sachbearbeiter können weiterhin eine RFE erlassen, wenn zusätzliche Unterlagen sachgerecht erscheinen.

Der entscheidende Unterschied ist: Antragsteller dürfen nicht mehr davon ausgehen, dass eine RFE garantiert ist. In der Vergangenheit haben manche Antragsteller die RFE als zweite Stufe der Fallvorbereitung verstanden – die Petition einreichen, abwarten, welche Rückfragen die USCIS stellt, und erst dann weitere Nachweise nachliefern. Diese Strategie ist erheblich riskanter geworden.

Die USCIS stellt sich auf den Standpunkt, dass Antragsteller die zum Nachweis der Anspruchsberechtigung erforderlichen Unterlagen bereits mit der Einreichung des Antrags bzw. der Petition vorlegen müssen.

Was hat sich am 5. August 2026 geändert?

Am 5. August 2026 hat U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS) den Policy Alert PA-2026-05 „Evidence, Requests for Evidence, and Notices of Intent to Deny“ veröffentlicht.

Die neue Richtlinie trat unmittelbar in Kraft und gilt grundsätzlich für alle Anträge auf Einwanderungsleistungen, die am 5. August 2026 anhängig waren oder an bzw. nach diesem Tag eingereicht werden – sofern keine anderweitige Vorschrift oder USCIS-Richtlinie etwas anderes bestimmt.

An der zugrunde liegenden Rechtslage hat sich nichts geändert: Die Beweislast für die Anspruchsberechtigung liegt weiterhin beim Antragsteller bzw. beim Petenten.

Geändert hat sich, wie die USCIS reagieren darf, wenn die Erstvorlage dieser Beweislast nicht genügt. Nach der früheren Richtlinie waren die Sachbearbeiter grundsätzlich angehalten, eine RFE oder NOID zu erlassen, wenn zusätzliche Nachweise die Anspruchsberechtigung möglicherweise belegen konnten. Die USCIS hat den weiten Ermessensspielraum ihrer Sachbearbeiter nun wiederhergestellt.

Fehlen erforderliche Erstnachweise oder belegt die Aktenlage die Anspruchsberechtigung im Übrigen nicht, kann die USCIS den Antrag ablehnen, ohne dem Antragsteller zuvor Gelegenheit zur Nachreichung weiterer Unterlagen zu geben.

Warum hat die USCIS diese Änderung vorgenommen?

Die USCIS erklärt, die neue Richtlinie solle unter anderem unvollständigen, missbräuchlichen und sogenannten „Platzhalter“-Einreichungen entgegenwirken. Bei einer Platzhalter-Einreichung wird ein Antrag eingereicht, bevor der Fall vollständig belegt ist – in der Erwartung, die wesentlichen Unterlagen später nachzureichen.

Nach Auffassung der USCIS binden unvollständige Einreichungen behördliche Ressourcen und verlängern die Bearbeitungszeiten. Für seriöse Antragsteller ist jedoch weniger die Begründung der Behörde als die praktische Konsequenz entscheidend: „Jetzt einreichen und später nachliefern“ ist keine sichere Strategie mehr.

Kürzere Fristen zur Beantwortung einer RFE

Die Richtlinie vom August 2026 enthält eine weitere bedeutsame Neuerung. Nach den einschlägigen Vorschriften kann die USCIS eine Frist von bis zu zwölf Wochen zur Beantwortung einer RFE einräumen. Die Behörde hat klargestellt, dass zwölf Wochen die Höchstfrist darstellen – nicht die Frist, die in jedem Fall gewährt wird.

Die Sachbearbeiter können daher je nach Sachlage kürzere Fristen setzen. Bei einer Notice of Intent to Deny beträgt die Höchstfrist zur Stellungnahme in der Regel 30 Tage.

Umso wichtiger ist eine frühzeitige Vorbereitung. Wer eine RFE erhält, sollte nicht damit rechnen, monatelang Zeit zu haben, um Kontoauszüge, Gesellschaftsunterlagen, Sachverständigengutachten, Arbeitsnachweise, Übersetzungen, Steuerunterlagen oder Nachweise aus dem Ausland zu beschaffen.

Welches Beweismaß gilt?

Die neue USCIS-Richtlinie schafft grundsätzlich kein neues Beweismaß. Für viele Anträge auf Einwanderungsleistungen müssen Antragsteller ihre Anspruchsberechtigung nach dem Maßstab der „preponderance of the evidence“ (überwiegende Wahrscheinlichkeit) darlegen. Vereinfacht bedeutet dies: Es ist nachzuweisen, dass eine entscheidungsrelevante Tatsache wahrscheinlicher zutrifft als nicht.

Dieser Maßstab lässt sich jedoch nur mit Nachweisen erfüllen. Juristische Argumentation kann eine im Kern unvollständige Beweislage nicht ersetzen – und eine große Menge an Unterlagen macht einen Fall nicht automatisch stärker.

Eine gut vorbereitete Petition sollte klar erkennbar machen, welche rechtliche Anforderung besteht, welche Tatsachen diese Anforderung erfüllen und welche Nachweise diese Tatsachen belegen.

Fünf Schritte vor der Einreichung bei der USCIS

  1. Prüfen, ob alle erforderlichen Erstnachweise beigefügt sind.
  2. Prüfen, ob jede rechtliche Voraussetzung der Anspruchsberechtigung durch Unterlagen belegt ist.
  3. Formulare und Begleitunterlagen auf Widerspruchsfreiheit prüfen.
  4. Bekannte Schwachstellen vor der Einreichung ausräumen.
  5. Sich fragen, ob die USCIS den Fall allein auf Grundlage der eingereichten Unterlagen genehmigen könnte.

Die fünfte Frage ist nach der Richtlinienänderung vom 5. August besonders wichtig. Antragsteller sollten ihren Fall so vorbereiten, als werde die USCIS ausschließlich auf Basis der Erstvorlage entscheiden.

Was gilt für bereits anhängige Verfahren?

Die Richtlinie gilt grundsätzlich nicht nur für neu eingereichte Fälle, sondern auch für Anträge, die am 5. August 2026 bereits anhängig waren. Wer eine laufende Petition hat, sollte die Änderung daher im Blick behalten.

Das bedeutet allerdings nicht, dass Antragsteller nun unaufgefordert Nachweise an die USCIS nachreichen sollten. Ob zusätzliche Unterlagen eingereicht werden können oder sollten, hängt von der Einwanderungskategorie, dem Verfahrensstand und den Umständen des Einzelfalls ab.

Fazit

Mit der USCIS-Richtlinie vom 5. August 2026 gewinnt die Qualität der Erstvorlage erheblich an Bedeutung. Eine RFE bleibt möglich, darf aber nicht mehr als garantierte Gelegenheit verstanden werden, einen unvollständigen Antrag nachzubessern.

Für Arbeitgeber, Investoren, Fachkräfte und Familien, die US-Einwanderungsleistungen beantragen, gilt daher ein einfacher Grundsatz: Der Fall sollte bereits bei der Einreichung genehmigungsfähig sein – und nicht erst, wenn die USCIS weitere Nachweise anfordert.

Fragen zu den neuen USCIS-Nachweisanforderungen?

Wenn Sie einen US-Einwanderungsantrag oder eine Petition vorbereiten, ein Verfahren bei der USCIS anhängig ist oder Sie befürchten, dass Ihre Einreichung nicht ausreichend belegt ist, unterstützen wir Sie gern. Wir prüfen, wie sich die USCIS-Richtlinie vom August 2026 auf Ihren Fall auswirken kann, identifizieren mögliche Nachweislücken vor der Einreichung und bereiten einen umfassenden Antrag bzw. eine Petition vor, die Ihre Anspruchsberechtigung von Anfang an belegt.

Für weitere Informationen oder Unterstützung in Ihrer US-Einwanderungsangelegenheit kontaktieren Sie uns bei WINHELLER – unser U.S. Desk hilft Ihnen weiter.

Portrait von Anwältin Kari Foss-Persson

Ihre Ansprechpartnerin

Kari Foss-Persson

U.S. Attorney at Law (MN, USA) spezialisiert auf US-Visumsrecht

Über 10 Jahre Erfahrung im US-Einwanderungsrecht. Kari begleitet Privatpersonen und Unternehmen persönlich durch den gesamten Visumsprozess - auf Deutsch und Englisch.

  • Zugelassene US-Anwältin
    Minnesota Bar, USA
  • Zweisprachig
    Deutsch & Englisch
  • 10+ Jahre
    US-Einwanderungsrecht

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