Greencard durch Investment: EB-5-Regional-Center-Investoren-Programm bis zum 15.02.2019 verlängert

Greencard durch Investment: EB-5-Regional-Center-Investoren-Programm bis zum 15.02.2019 verlängert

31.01.2019

Wie bereits in einem früheren Blogbeitrag berichtet, kann man im Rahmen des „EB-5 Regional Center Program“ mit einem passiven Investment von 500.000 USD eine Greencard für die USA erhalten.

Erneute Verlängerung des EB-5-Regional-Center-Programms

Während des „Shutdown“ ruhte das EB-5-Regional-Center-Programm. Im Zuge der Haushaltsverhandlungen des Kongresses mit der Trump-Regierung wurde nun eine Verlängerung des EB-5-Regional-Center-Programms bis zum 15.02.2019 vereinbart, ohne dass inhaltlich Änderungen vorgenommen wurden. Bis zum Stichtag am 15.02.2019 akzeptieren die United States Citizenship and Immigration Services (USCIS) also weiterhin Anträge, die auf einem Investment in Höhe von 500.000 USD in ein Regional Center basieren.

Hinweis: EB-5-Anträge, die auf einem Direktinvestment in Höhe von 1 Mio. USD (bzw. einem Direktinvestment in Höhe von 500.000 USD in ein „targeted employment area“ – „TEA“) basieren, sind nicht vom Stichtag betroffen und werden auch nach dem 15.02.2019 weiter akzeptiert, selbst wenn das EB-5-Regional-Center-Programm nicht verlängert werden sollte.

Hinweis: Es kommt regelmäßig zu Anpassungen der Mindestinvestitionssummen für Regional Center durch die US-Regierung. Bitte entnehmen Sie daher die aktuellen Zahlen hier.

Anhebung der Investitionssumme wahrscheinlich

Zum aktuellen Zeitpunkt ist eine Anhebung der Mindestinvestitionssummen im Rahmen des EB-5-Programms weiterhin wahrscheinlich. Zur Diskussion steht u.a. eine Erhöhung auf 1,35 Mio. USD (bzw. 0,8 Mio. USD bei einem Investment in ein TEA).

Vorteile für ausländische Investoren

Das EB-5-Regional-Center-Programm bietet ausländischen Investoren viele Vorteile. Beispielsweise können sie sofort eine Daueraufenthaltserlaubnis (Greencard) für sich, ihre Ehepartner und ihre unverheirateten Kinder unter 21 Jahren erhalten. Außerdem können sie an jedem Ort in den USA leben und arbeiten. Auch ihre Ehepartner und Kinder können in den USA arbeiten bzw. amerikanische Schulen oder Universitäten besuchen.

Haben Sie Fragen?

Gerne stehen Ihnen unsere erfahrenen Anwälte für US-Visumsrecht jederzeit bei Fragen zum EB-5-Programm zur Seite. Sie erreichen uns am besten per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gerne auch telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26).

Thomas Schwab

Thomas Schwab

Rechtsanwalt Thomas Schwab berät seit vielen Jahren im US-Einwanderungsrecht und US-Visumsrecht und ist einer der wenigen vom Bundesverwaltungsamt als Auswandererberater zugelassenen Rechtsanwälte. Er berät zu den einschlägigen Visumsarten und begleitet den Visumsantragsprozess von den ersten strategischen Vorüberlegungen über die eigentliche Antragsstellung bis hin zum erfolgreichen Abschluss des Antragsverfahrens.

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