Trumps Pläne zur US-Greencard: Qualifikation vor Familie

Trumps Pläne zur US-Greencard: Qualifikation vor Familie

05.06.2019

Am 16.05.2019 hielt US-Präsident Trump im Rosengarten des Weißen Hauses eine Rede zur Umgestaltung des Einwanderungsrechts. Gegenstand seiner Ausführungen war neben der Mauer an der Grenze zu Mexiko und der Bekämpfung der illegalen Einwanderung auch das Greencardsystem. Sein Wunsch: Zukünftig sollen gut ausgebildete Einwanderer bevorzugt werden.

Anteil arbeitsplatzbasierter Greencards soll steigen

Grundsätzlich wird zwischen lotteriebasierten (Diversity Visa Lottery), familienbasierten und arbeitsplatzbasierten Greencards bzw. Einwanderungsvisa unterschieden. Statistisch entfallen derzeit ca. 70% der Greencards auf die Kategorien Familie und Lotterie, wobei Letztere die über einen Arbeitsplatz erworbenen Greencards zahlenmäßig weit übersteigen. Das möchte Trump nun ändern und den Anteil der auf Leistung beruhenden Greencards auf 57% anheben.

Sprachkenntnisse und Integrationstest als weitere Hürden

Die Vergabe von Greencards möchte Trump ferner vom Bestehen einer Art Integrationstest sowie zusätzlich von den vorhandenen Sprachkenntnissen abhängig machen. Bislang spielen Test und Sprachkenntnisse – sieht man von speziellen Visa, wie z.B. Studenten- und/oder Austauschvisa, einmal ab – eine prominente Rolle erst bei der Einbürgerung, d.h. dem (fakultativen) Erwerb der US-Staatsbürgerschaft.

Deutschland kennt solche Tests übrigens schon länger. Wer eine Niederlassungserlaubnis, d.h. eine Art deutsche Greencard, erwerben möchte, muss deutsche Sprachkenntnisse nachweisen und zeigen, dass er über „Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet“ verfügt. Allerdings kann eine Niederlassungserlaubnis, sieht man von praktisch nicht relevanten Sonderfällen einmal ab, ohnehin nur erlangen, wer einige (in der Regel fünf) Jahre in Deutschland gelebt hat. Das ist so in den USA bisher nicht vorgesehen ist. Denn einerseits gibt es viele Möglichkeiten, eine Greencard ohne Voraufenthalt zu erlangen, andererseits erhält man keine Greencard nur deshalb, weil man „einfach nur“ viele Jahre in den USA gelebt und ggf. gearbeitet hat.

Änderung des US-Einwanderungsgesetzes mit geringer Chance auf Erfolg

Es sieht allerdings danach aus, dass es zum größten Teil bei dieser Ankündigung Trumps bleiben wird. Anders als bei den Änderungen der jüngsten Vergangenheit, die Trump unter Berufung auf die nationale Sicherheit im Alleingang durchgesetzt hat, ist er für die Änderung des Immigration and Nationality Act auf die Zustimmung des Kongresses angewiesen. Die Demokraten, die dort die Mehrheit haben, haben Trumps Pläne bereits heftig kritisiert, u.a. mit dem Hinweis, dass beispielsweise Trumps Großvater, die von seinem Enkel aufgestellten Kriterien, kaum hätte erfüllen können .

Haben Sie Fragen zur Visumbeantragung?

Gern sind Ihnen unsere Experten für US-Visumsrecht bei allen Fragen zur Beantragung eines Visums behilflich. Sie erreichen uns am besten per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gerne auch telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26). 

Thomas Schwab

Thomas Schwab

Rechtsanwalt Thomas Schwab berät seit vielen Jahren im US-Einwanderungsrecht und US-Visumsrecht und ist einer der wenigen vom Bundesverwaltungsamt als Auswandererberater zugelassenen Rechtsanwälte. Er berät zu den einschlägigen Visumsarten und begleitet den Visumsantragsprozess von den ersten strategischen Vorüberlegungen über die eigentliche Antragsstellung bis hin zum erfolgreichen Abschluss des Antragsverfahrens.

>> Zum Profil
>> Kontakt aufnehmen

Kontakt

Kontakt

Kontakt
captcha

Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

Aktuelle Blogbeiträge:

Erhöhung der Gebühren für Visum und Petition

Die Gebühren der US-Behörden für Visumsanträge und die Bearbeitung von Petitionen haben sich erhöht.


O-Visum: Bearbeitung kann mehrere Monate dauern

Die Erlangung eines O-Visums läuft in mehreren Schritten ab, die einige Zeit in Anspruch nehmen. Planen Sie mindestens vier bis sechs Monate dafür ein.


Mitarbeiter entsenden mit dem L-1 Visum: Voraussetzungen für die „blanket petition“

Nicht alle Mitarbeiter, die für eine „individual petition“ in Betracht kommen, können auch ein L-Visum über eine „blanket petition“ erhalten. Die „blanket petition“ ist dabei die sehr viel einfachere Option. Dafür muss das Unternehmen jedoch einige Voraussetzungen erfüllen.