Durchsuchung elektronischer Geräte bei Einreise in die USA nur eingeschränkt zulässig

Durchsuchung elektronischer Geräte bei Einreise in die USA nur eingeschränkt zulässig

20.11.2019

Bereits seit einigen Jahren untersuchen US-Grenzbeamte regelmäßig Mobiltelefone, Laptops und ähnliche Geräte (mehr dazu hier im Blog). Sogar das Anfertigen von Kopien ist dabei erlaubt. Wer als Reisender die Herausgabe seiner Geräte verweigerte oder Passwörter nicht preisgab, riskierte bisher seine Einreise in die USA. Zu Recht stellten sich viele die Frage, ob diese Vorgehensweise überhaupt mit dem US-Datenschutz vereinbar sei.

Zwei US-Nichtregierungsorganisationen, die Electronic Frontier Foundation (EEF) und die American Civil Liberties Union (ACLU), haben im Namen von elf betroffenen Personen (zehn US-Bürger und ein Greencard-Inhaber) im September 2017 Klage bei einem US-Bundesgericht in Massachusetts gegen die Durchsuchung elektronischer Geräte durch US-Grenzbeamte eingereicht. Am 12.11.2019 ist eine Entscheidung ergangen.

Derzeitiges Prozedere bei Durchsuchung elektronischer Geräte unzulässig

Das Gericht urteilte, dass die derzeitige Vorgehensweise bei der Durchsuchung elektronischer Geräte nicht zulässig ist. Routineeinsichten an der Grenze zur Feststellung, ob z.B. das mitgeführte Gerät dem Besitzer gehört, es funktionstüchtig ist und Daten enthält, seien ohne besonderen Anlass erlaubt und fielen unter die Ausnahmebestimmung, die für Durchsuchungen an der Grenze gelten (sog. „border search exception“).

Im Hinblick auf weitergehende Untersuchungen der elektronischen Geräte, stellte das Gericht jedoch fest, dass sie gegen den Vierten Zusatzartikel der US-Verfassung verstoßen, wenn keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Geräte „contraband“ enthalten, also z.B. im Laptop Heroin versteckt ist oder auf dem Smartphone kinderpornographische Bilder gespeichert sind.

In seiner 48-seitigen Begründung weist das Gericht auch darauf hin, dass gerade im Hinblick auf die durch den Zusatzartikel geschützte Privatsphäre, die Durchsuchung eines Smartphones etwas völlig anderes ist als die Durchsuchung eines Päckchens Zigaretten. Quantitativ und qualitativ könnten eine „analoge“ Durchsuchung und das Ansehen eines Fotos oder Kontoauszugs, welche der Reisende bei sich trage, nicht vergleichbar sein mit dem Durchsehen von auf Smartphone oder Laptop gespeicherten Tausenden von Fotos oder Kontoauszügen beispielsweise der letzten fünf Jahre.

Gerichtsurteil auch mit Auswirkungen auf ESTA-Reisende oder US-Reisende mit Nichteinwanderungsvisa?

Durch den Vierten Zusatzartikel werden allerdings grundsätzlich nur US-Bürger oder „Legal-Permanent-Residents“ (Greencard-Inhaber) geschützt. Dieser lautet: „The right of the people to be secure in their persons, houses, papers, and effects, against unreasonable searches and seizures, shall not be violated, and no Warrants shall issue, but upon probable cause, supported by Oath or affirmation, and particularly describing the place to be searched, and the persons or things to be seized.”

Es bleibt demnach abzuwarten, ob dieses Urteil auch Auswirkungen auf Reisende haben wird, die visumsfrei (ESTA) oder mit einem Nichteinwanderungsvisum in die USA einreisen möchten. 

Zahl der Durchsuchungen elektronischer Geräte stark angestiegen

Im Hinblick auf die Zahl der US-Reisenden insgesamt ist die Anzahl derjenigen, deren elektronische Geräte tatsächlich untersucht werden, prozentual immer noch verschwindend gering. In den letzten Jahren konnte aber dennoch ein starker Anstieg in der Personenzahl verzeichnet werden. 

Laut einer Statistik der US-Grenzschutzbehörde (CBP – U.S. Customs and Border Protection) betrug die Anzahl der in die USA Reisenden im Jahre 2017 ca. 397 Millionen. Bei 0,007% (d. h. bei ca. 30.200) dieser Reisenden wurden elektronische Geräte durchsucht. Im Jahr 2016 gab es laut Statistik der CBP lediglich 19.051 solcher Durchsuchungen. 

Angaben der EEF zufolge hat es im Jahr 2018 über 33.000 Durchsuchungen gegeben, im Jahr 2015 sind es dagegen nur rund 8.000 gewesen. 

Das US-Bundesgericht sieht jedoch konkrete Anhaltspunkte dafür, dass nicht jede Durchsuchung auch in die Statistik der CBP einfließt, es also eine durchaus beträchtliche „Dunkelziffer“ geben könnte.

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Thomas Schwab

Thomas Schwab

Rechtsanwalt Thomas Schwab berät seit vielen Jahren im US-Einwanderungsrecht und US-Visumsrecht und ist einer der wenigen vom Bundesverwaltungsamt als Auswandererberater zugelassenen Rechtsanwälte. Er berät zu den einschlägigen Visumsarten und begleitet den Visumsantragsprozess von den ersten strategischen Vorüberlegungen über die eigentliche Antragsstellung bis hin zum erfolgreichen Abschluss des Antragsverfahrens.

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