Einreise in die USA als Tourist während laufenden Einwanderungsverfahrens möglich?

Einreise in die USA als Tourist während laufenden Einwanderungsverfahrens möglich?

28.09.2022

In unseren Beratungsgesprächen taucht im Zusammenhang mit der Einwanderung über US-Verwandte, zumeist Ehepartner, immer wieder die Frage auf, ob der Antragsteller während eines laufenden Antragsverfahrens für Einreisen in die USA als Tourist gesperrt sei. 

Dem ist zum Glück nicht so! Auch Ausländer, für die ein US-Ehepartner eine Einwanderungspetition eingereicht hat oder die, nach Billigung der Petition, bereits dabei sind, das Einwanderungsvisum zu beantragen, dürfen wie jeder andere auch als Tourist in die USA einreisen. Durch die Heirat mit einem US-Staatsangehörigen entstehen insoweit weder rechtliche Vor- noch Nachteile. Der Grenzbeamte muss nur sicher sein können, dass der ausländische Ehepartner auch wieder fristgemäß ausreist und keine Arbeit in den USA aufnimmt. 

Ist der US-Ehepartner bereits in den USA, während das Einwanderungsverfahren noch läuft, zeigt manch ein Grenzbeamter – wie uns ein Mandant berichtete – auch Verständnis für die Situation und sieht kein Problem darin, wenn der ausländische Ehepartner recht viel Zeit in den USA verbringt, sich also zwischen einzelnen Reisen nur kurz z.B. in Deutschland aufhält, insbesondere wenn durch offizielle Unterlagen nachgewiesen werden kann, dass man sich im laufenden Visumsverfahren befindet.

Aufenthaltsdauer in den USA und Wiedereinreise mit ESTA und B-2-Touristenvisum

Mit ESTA kann man sich 90 Tage am Stück in den USA aufhalten. Wer ein B-2-Touristenvisum hat, dem gewährt der US-Grenzbeamte in der Regel als Mindestaufenthaltsdauer sechs Monate. Einen Maximalaufenthalt mit ESTA von 180 Tagen pro Jahr – wie man ab und zu hört – kennt das Gesetz übrigens nicht. Wer allerdings mehr Zeit in den USA verbringt als außerhalb, bei dem liegt für den US-Grenzbeamten sicher der Verdacht nahe, dass er ein potenzieller Einwanderer ist und keine ausreichenden Beziehungen zu und in seinem Heimatland hat, ggf. auch illegal in den USA arbeitet.

Es ist gesetzlich auch nicht geregelt, wie lange man sich im Ausland aufgehalten haben muss, um wieder mit ESTA oder einem B-2-Visum in die USA einreisen zu dürfen – rein rechtlich wäre dies am Tag nach der Ausreise wieder möglich, was die Grenzbeamten allerdings wohl nur selten erlauben. Bei „normalen“ Touristen gilt die Faustregel, dass zwischen den einzelnen US-Reisen einige Monate liegen sollten, insbesondere wenn der letzte Aufenthalt einen längeren Zeitraum umfasste. Bei Ehepartnern können, wie gesagt, im Einzelfall auch einige Wochen genügen.

Zu beachten ist immer: Wenn man sich 183 Tage oder länger pro Jahr in den USA aufhält – wobei Aufenthalte aus Vorjahren mitberücksichtigt werden können – ist man grundsätzlich in den USA steuerpflichtig und müsste eine US-Steuererklärung abgeben.

US-Grenzbeamte haben völlig freies Ermessen

Aber immer gilt: Der US-Grenzbeamte hat völlig freies Ermessen und kann Reisenden ohne „echte“ Begründung die Einreise verwehren und sie zurückschicken.

Wir beraten zum US-Visum

Sie interessieren sich für ein US-Visum oder eine US-Greencard? Gern sind Ihnen unsere Experten für US-Visumsrecht dabei behilflich. Sie erreichen uns am besten per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gern auch telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26).

Thomas Schwab

Thomas Schwab

Rechtsanwalt Thomas Schwab berät seit vielen Jahren im US-Einwanderungsrecht und US-Visumsrecht und ist einer der wenigen vom Bundesverwaltungsamt als Auswandererberater zugelassenen Rechtsanwälte. Er berät zu den einschlägigen Visumsarten und begleitet den Visumsantragsprozess von den ersten strategischen Vorüberlegungen über die eigentliche Antragsstellung bis hin zum erfolgreichen Abschluss des Antragsverfahrens.

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