EB-5 Regional-Center-Investoren-Programm bis Dezember 2017 verlängert

EB-5 Regional-Center-Investoren-Programm bis Dezember 2017 verlängert

17.10.2017

Vor einigen Wochen haben wir in einem unserer Blogbeiträge über die Möglichkeit berichtet, im Rahmen des EB-5 Programms durch eine Mindestinvestition in Höhe von 1.000.000 US-Dollar eine Greencard zu erhalten. Mit dem auf ländliche und wirtschaftlich schwache US-Regionen beschränkte „EB-5 Regional Center Program“ können Investoren bereits ab einem Investment von 500.000 US-Dollar eine Greencard erhalten. 

Erneute Verlängerung des EB-5 Regional-Center-Programms

Das EB-5 Regional-Center-Programm sollte ursprünglich am 30. September 2017 auslaufen. Im Zuge der Haushaltsverhandlungen des Kongresses mit der Trump-Regierung wurde jedoch – wie schon in den Jahren zuvor – eine Verlängerung des Programms bis zum 8. Dezember 2017 vereinbart, ohne dass inhaltlich Änderungen vorgenommen wurden. Bis zum Stichtag am 8. Dezember 2017 akzeptiert das United States Citizenship and Immigration Services (USCIS) also weiterhin Anträge, die auf einem Investment in Höhe von 500.000 US-Dollar in ein Regional Center basieren.  

EB-5 Anträge, die auf einem Investment in Höhe von 1.000.000 US-Dollar basieren, sind nicht vom Stichtag betroffen und werden auch nach dem 8. Dezember 2017 akzeptiert – auch wenn das EB-5 Regional-Center-Programm nicht verlängert wird.  

Hinweis: Es kommt regelmäßig zu Anpassungen der Mindestinvestitionssummen für Regional Center durch die US-Regierung. Bitte entnehmen Sie daher die aktuellen Zahlen hier.

Spekulationen bezüglich weiterer Änderungen

Es gibt zurzeit auch diverse Vorschläge bezüglich einer Anhebung der Mindestinvestitionssummen des EB-5 Programms. Diese reichen von einer Anhebung auf 0,8 Mio. US-Dollar und gehen sogar bis 1,35 Mio. US-Dollar. Bisher fehlt aber die politische Unterstützung, um diese Vorschläge umzusetzen. 

Vorteile für ausländische Investoren

Das „EB-5  Program“ bietet ausländischen Investoren viele Vorteile. So können sie sofort eine Daueraufenthaltserlaubnis (Greencard) für sich, ihre Ehepartner und ihre unverheirateten Kinder unter 21 erhalten. Sie können an jedem Ort der USA leben und arbeiten. Auch ihre Ehepartner und Kinder können arbeiten bzw. amerikanische Schulen und Universitäten besuchen.

Gerne stehen Ihnen unsere erfahrenen Anwälte für US-Visumsrecht jederzeit bei Fragen zum EB-5 Programm zur Seite.

Thomas Schwab

Thomas Schwab

Rechtsanwalt Thomas Schwab berät seit vielen Jahren im US-Einwanderungsrecht und US-Visumsrecht und ist einer der wenigen vom Bundesverwaltungsamt als Auswandererberater zugelassenen Rechtsanwälte. Er berät zu den einschlägigen Visumsarten und begleitet den Visumsantragsprozess von den ersten strategischen Vorüberlegungen über die eigentliche Antragsstellung bis hin zum erfolgreichen Abschluss des Antragsverfahrens.

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