Drittes Einreiseverbot vorläufig aufgehoben

Drittes Einreiseverbot vorläufig aufgehoben

24.10.2017

Am 24. September 2017 hat Präsident Donald Trump erneut ein Einreiseverbot für Staatsangehörige vorwiegend muslimisch geprägter Länder erlassen. Dieses sollte am 18. Oktober in Kraft treten. Erneut hat ein Gericht aus Hawaii einen Tag zuvor das Einreiseverbot vorläufig aufgehoben. Ein Bundesgericht in Maryland hat am 18. Oktober ähnlich geurteilt wie das Gericht in Hawaii. Im Urteil wird geltend gemacht, dass das nunmehr dritte Einreiseverbot an denselben Schwächen leide, wie seine Vorgänger. Insbesondere diskriminiere es die betroffenen Staatsangehörigen und widerspreche den Grundsätze, auf denen die USA aufgebaut seien.

Das Urteil hat allerdings nur Auswirkungen auf die Staatsangehörigen der Staaten Iran, Jemen, Libyen, Syrien und Tschad. Das Einreiseverbot im Hinblick auf Venezuela und Nordkorea bleibt ebenso wirksam, wie die Anweisung, irakische Staatsangehörige einer genaueren Prüfung und Kontrolle zu unterziehen.

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Thomas Schwab

Thomas Schwab

Rechtsanwalt Thomas Schwab berät seit vielen Jahren im US-Einwanderungsrecht und US-Visumsrecht und ist einer der wenigen vom Bundesverwaltungsamt als Auswandererberater zugelassenen Rechtsanwälte. Er berät zu den einschlägigen Visumsarten und begleitet den Visumsantragsprozess von den ersten strategischen Vorüberlegungen über die eigentliche Antragsstellung bis hin zum erfolgreichen Abschluss des Antragsverfahrens.

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