Biden verlängert Einreiseverbot in die USA - Welche Ausnahmen gelten?

Präsident Biden verlängert Corona-Einreiseverbot in die USA

26.01.2021

Die von Ex-Präsident Donald Trump noch am 18.01.2021 mit Wirkung zum 26.01.2021 aufgehobene Einreisesperre in die USA wurde nun vom neuen US-Präsidenten Joseph Biden gestern mit Wirkung zum 26.01.2021 wieder in Kraft gesetzt. Eine Einreise in die USA ist bis auf wenige Ausnahmen demnach weiterhin nicht möglich

Aufhebung der Einreisesperre durch Trump unwirksam

Am 18.01.2021 hat Donald Trump die Einreisesperre in die USA mit Wirkung zum Mittag des 26.01.2021 aufgehoben und durch eine Pflicht, vor Antritt der Reise in die USA einen negativen Coronatest vorzulegen, ersetzt. Diese Proklamation, die auch eine seiner letzten war, tritt nun nicht in Kraft. Präsident Joseph Biden verhängt in seiner Presidential Action vom 25.01.2021 nun erneut ein Einreiseverbot für Personen ohne US-Staatsbürgerschaft, die sich in den letzten 14 Tagen vor der (geplanten) Einreise in die USA in den Schengenstaaten, dem Vereinigten Königreich, Irland, Brasilien oder Südafrika aufgehalten haben. Das Einreiseverbot tritt am Mittag des 26.01.2021 in Kraft.

Damit wird die nun seit fast einem Jahr bestehende coronabedingte und immer wieder unterschiedliche Staaten umfassende US-Einreisesperre verlängert. Am 31.01.2020 verhängte Donald Trump eine Einreisesperre für Personen, die sich in der Volksrepublik China aufgehalten haben. Am 29.02.2020 wurde die Sperre auf die Islamische Republik Iran ausgedehnt, um letztlich, am 11.03.2020 auch die Schengenstaaten zu erfassen. Seither ist und war die Einreise in die USA, ob mit oder ohne Visum, grundsätzlich nur noch möglich, wenn die Reise bzw. der US-Aufenthalt im nationalen Interesse der USA liegen. Ausnahmen gab es lediglich für spezielle Personengruppen, wie z.B. Ehegatten von US-Amerikanern oder Greencardinhabern.
 

Welche Ausnahmen gelten für das Corona-Einreiseverbot in die USA?

Für folgende Personengruppen gelten Ausnahmen:

  • Personen, die den Status eines Lawful Permanent Resident, d.h. in der Regel schon eine Greencard haben;
  • Ehegatten von US-Amerikanern oder Greencardinhabern;
  • Eltern von US-Amerikanern oder Greencardinhabern, vorausgesetzt diese sind unter 21 Jahre alt und nicht verheiratet;
  • Geschwister von US-Amerikanern oder Greencardinhabern, vorausgesetzt, sie sind unter 21 Jahre alt und nicht verheiratet;
  • Crewmitglieder mit C-1-, D-, oder C-1-/D-Visa;
  • Personen mit Diplomatenvisa u.ä.;
  • Personen, deren Reise in die USA im nationalen Interesseliegt.

Weiter ist angeordnet, dass letztlich jeden Monat zu überprüfen ist, ob die Bestimmungen noch aufrechterhalten, modifiziert oder ganz außer Kraft gesetzt werden sollen.
 

Coronatestpflicht und Quarantäne bei Einreise in die USA

Ferner ist zu beachten, dass das U.S. Center for Disease Control and Prevention am 12.01.2021 eine Testpflicht für alle US-Reisenden aufgestellt hat. Reisende müssen bei Antritt der Reise einen negativen Coronatest vorweisen, der nicht älter als drei Tage sein darf. Alternativ kann auch das Attest eines Arztes, aus dem hervorgeht, dass der/die Reisende von einer COVID-19-Erkrankung genesen ist, verwendet werden. 

Nach Ankunft in den USA sollten Reisende sich für sieben Tage in Quarantäne begeben und nach drei bis fünf Tagen einen weiteren Coronatest durchführen lassen. 

Aktuelle Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Behörde, z.B. unter diesem Link.  
 

Haben Sie Fragen?

Sie interessieren sich für ein US-Visum oder eine US-Greencard? Gern sind Ihnen unsere Experten für US-Visumsrecht dabei behilflich. Sie erreichen uns am besten per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gern auch telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26).

Thomas Schwab

Thomas Schwab

Rechtsanwalt Thomas Schwab berät seit vielen Jahren im US-Einwanderungsrecht und US-Visumsrecht und ist einer der wenigen vom Bundesverwaltungsamt als Auswandererberater zugelassenen Rechtsanwälte. Er berät zu den einschlägigen Visumsarten und begleitet den Visumsantragsprozess von den ersten strategischen Vorüberlegungen über die eigentliche Antragsstellung bis hin zum erfolgreichen Abschluss des Antragsverfahrens.

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