Per Direct Consular Filing (DCF) und I-130-Petition zur US-Greencard

Schneller in die USA: Per Direct Consular Filing (DCF) und I-130-Petition zur Greencard

01.10.2020

Bei dem Direct Consular Filing (DCF) handelt es sich um ein beschleunigtes Verfahren, in dem ein außerhalb der USA lebender US-Staatsbürger bei der US-Regierung ein Einwanderungsvisum für seine unmittelbaren Verwandten beantragen kann. Das DCF wird deshalb als beschleunigtes Verfahren bezeichnet, weil der US-Bürger (Petitioner) nicht den Umweg über die Einwanderungsbehörde (USCIS) gehen muss, sondern die I-130-Petition direkt bei einer US-Botschaft oder einem US-Konsulat in dem Land einreicht, in dem er oder sie lebt. Das DCF-Verfahren wird jedoch nicht von allen Botschaften und Konsulaten angeboten.  

Diese Voraussetzungen gelten für das DCF-Verfahren

Um im Rahmen des Direct Consular Filing (DCF) eine Petition I-130  einreichen zu können, muss der Antragsteller die US-Staatsbürgerschaft besitzen und mindestens sechs Monate im Ausland gelebt haben.

In Frage kommt das DCF-Verfahren z.B. für Angehörige des Militärs, denen ein künftiger Einsatz bevorsteht, in Notsituationen, in Situationen, in denen die Gesundheit oder Sicherheit des Antragstellers gefährdet sind und wenn dies im nationalen Interesse der USA liegt. 

Kürzere Bearbeitungszeit bei Direct-Consular-Filing-Verfahren

Die US-Botschaft oder das US-Konsulat bearbeitet die I-130-Petition direkt und entscheidet darüber, ob ein Anspruch des Einwanderers auf eine Greencard besteht. Darin liegt auch der entscheidende Vorteil des Direct Consular Filing (DCF): die I-130-Petition wird von der US-Botschaft oder dem US-Konsulat in dem Land bearbeitet, in dem der Petitioner wohnt. Die Einwanderungsbehörde (USCIS) wird nicht involviert, so wie das üblicherweise der Fall ist.

Dies verkürzt die Bearbeitungszeit der Petition von einem oder gar weit über einem Jahr auf wenige Monate, ggf. sogar wenige Wochen.

Ablauf des Direct-Consular-Filing-Verfahrens

  1. Der eigentliche Ablauf des Direct-Consular-Filing-Verfahrens ist relativ simpel. Nachdem der US-Staatsbürger (Petitioner) die I-130-Petition für seinen ausländischen Verwandten bei der US-Botschaft oder dem US-Konsulat per Post eingereicht hat, wird über die Petition entschieden. 
     
  2. Wird sie gebilligt, kann im zweiten Schritt die Person, die die Greencard erhalten soll (Beneficiary, also der ausländische Verwandte des US-Staatsangehörigen), den Visumsantrag einreichen. Im Rahmen des Visumsantrags müssen zum Teil dieselben Unterlagen wie im Petitionsverfahren eingereicht werden, zumeist jedoch dann im Original (z.B. die Heiratsurkunde, Geburtsurkunde des Visumsantragstellers), aber auch besondere, wie z.B. das Formular I-864, in dem der Petitioner seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenlegt und nachweist, dass er den Visumsantragsteller finanziell unterhalten kann. 
     
  3. Nach Erhalt des vollständigen Visumsantrags wird die US-Botschaft oder das US-Konsulat einen Interviewtermin mit dem Beneficiary vereinbaren, bei welchem der Petitioner übrigens nicht anwesend sein muss. Vor dem Termin muss der Beneficiary noch einen Vertragsarzt des Konsulats aufsuchen, dessen „Medical Report“ er dem Konsulat im Termin dann ebenfalls vorlegen muss. In der Regel – wenn der Visumsantragsteller keine ansteckenden Krankheiten hat und nicht vorbestraft ist etc. – wird dem Beneficiary das Einwanderungsvisum erteilt. Das Einwanderungsvisum ist für sechs Monate gültig, innerhalb dieser Frist sollte man in die USA einreisen. 

Fazit

Das Direct-Consular-Filing-Verfahren ist sowohl für den Petitioner als auch den Beneficiary, soweit sie außerhalb der USA leben, bequemer als die herkömmliche Variante, die Petition I-130 bei der Einwanderungsbehörde USCIS einzureichen. Auch das Visumsverfahren wird etwas beschleunigt, weil das US-Konsulat den Visumsantrag allein bearbeitet und nicht noch das National Visa Center dazwischengeschaltet ist, wie das der Fall ist, wenn die Petition bei der USCIS eingereicht wird. Das Verfahren bleibt zwar fast das gleiche, aber dasselbe Ergebnis kann in einem Bruchteil der Zeit erreicht werden.

Zu beachten bleibt aber, dass nicht jede US-Botschaft oder nicht jedes US-Konsulat dieses Verfahren anbietet. Man sollte sich also vorher, z.B. auf der Webseite des jeweils zuständigen Konsulats, erkundigen, ob die Möglichkeit des DCF besteht.

Haben Sie Fragen?

Sie interessieren sich für ein US-Visum oder eine US-Greencard? Gern sind Ihnen unsere Experten für US-Visumsrecht dabei behilflich. Sie erreichen uns am besten per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gern auch telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26).

Thomas Schwab

Thomas Schwab

Rechtsanwalt Thomas Schwab berät seit vielen Jahren im US-Einwanderungsrecht und US-Visumsrecht und ist einer der wenigen vom Bundesverwaltungsamt als Auswandererberater zugelassenen Rechtsanwälte. Er berät zu den einschlägigen Visumsarten und begleitet den Visumsantragsprozess von den ersten strategischen Vorüberlegungen über die eigentliche Antragsstellung bis hin zum erfolgreichen Abschluss des Antragsverfahrens.

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