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Nachweise für E-2- und EB-5-Visa: USCIS verschärft Anforderungen

Kari Foss-Persson 09.09.2026 Minuten Lesezeit

Eine neue USCIS-Richtlinie macht eine vollständige Dokumentation für ausländische Investoren noch wichtiger. Mit Wirkung zum 05.08.2026 haben USCIS-Beamte einen größeren Ermessensspielraum, bestimmte Anträge aufgrund unzureichender Nachweise abzulehnen, ohne zuvor eine Aufforderung zur Vorlage weiterer Nachweise (Request for Evidence, RFE) auszustellen.

Die Änderung hat unmittelbare Auswirkungen auf EB-5-Anträge sowie auf E-2-Verfahren, die von USCIS bearbeitet werden. Für E-2-Visumanträge, die bei US-amerikanischen Konsulaten gestellt werden, ist jedoch eine wichtige Unterscheidung zu beachten.

Skyline von Los Angeles

Was hat sich bei Nachweisen und Unterlagen geändert?

Am 05.08.2026 hat USCIS den Policy Alert PA-2026-05 mit dem Titel „Evidence, Requests for Evidence, and Notices of Intent to Deny“ veröffentlicht. Die neue Richtlinie gilt grundsätzlich für Anträge, die am oder nach dem 05.08.2026 eingereicht wurden oder zu diesem Zeitpunkt noch anhängig waren.

USCIS-Beamte haben nun einen größeren Ermessensspielraum, einen Antrag abzulehnen, wenn erforderliche grundlegende Nachweise fehlen oder die vorliegenden Unterlagen die Erfüllung der Voraussetzungen anderweitig nicht belegen. Wichtig ist, dass USCIS nicht zwingend zunächst einen Request for Evidence ausstellen muss.

Dies ist insbesondere bei Investorenfällen relevant, da die erforderlichen Nachweise Unternehmens-, Bank-, Steuer-, Geschäfts- und Transaktionsunterlagen aus mehreren Ländern umfassen können.

Wichtige Unterscheidung für E-2-Investoren

Die neue Richtlinie sollte nicht als allgemeine Änderung für jeden Antrag auf ein E-2 Treaty Investor Visa verstanden werden. Ein E-2-Visumantrag, der über eine US-Botschaft oder ein US-Konsulat gestellt wird, wird vom US-Außenministerium und nicht von USCIS bearbeitet.

Der USCIS Policy Alert vom 05.08.2026 ändert daher nicht unmittelbar die Nachweisverfahren für einen regulären konsularischen E-2-Visumantrag. USCIS bearbeitet jedoch bestimmte E-2-Verfahren innerhalb der Vereinigten Staaten, darunter Anträge auf Änderung oder Verlängerung des E-2-Status. Diese von USCIS bearbeiteten Verfahren unterliegen den Nachweisvorgaben von USCIS.

Welche Nachweise sind in einem E-2-Verfahren wichtig?

Obwohl jeder Fall individuell ist, muss ein E-2-Investor grundsätzlich unter anderem Folgendes nachweisen:

  • die Staatsangehörigkeit eines E-2-Vertragsstaates;
  • die erforderlichen Eigentums- und Kontrollverhältnisse;
  • eine erhebliche Investition;
  • ein tatsächlich bestehendes und operativ tätiges Unternehmen;
  • Mittel, die gebunden und einem tatsächlichen Verlustrisiko ausgesetzt sind;
  • eine rechtmäßige Herkunft und einen nachvollziehbaren Weg der Investitionsmittel;
  • dass es sich bei dem Unternehmen nicht um ein lediglich geringfügiges Unternehmen handelt; und
  • die erforderliche Rolle des Investors bei der Entwicklung und Leitung des Unternehmens.

Für E-2-Mitarbeiterfälle gelten zusätzliche Voraussetzungen. Die Stärke des Falls hängt daher nicht allein davon ab, wie viel Geld in die Vereinigten Staaten überwiesen wurde, sondern davon, wie klar die gesamte Investition dokumentiert werden kann.

Die Investition sollte nachvollziehbar sein

Stellen Sie sich einen Investor vor, der ein US-amerikanisches Unternehmen mit den Erlösen aus dem Verkauf eines Unternehmens oder einer Immobilie finanziert. Es reicht möglicherweise nicht aus, lediglich einen US-amerikanischen Kontoauszug vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass die Mittel auf dem Konto des Unternehmens eingegangen sind.

Die Nachweisunterlagen müssen möglicherweise darlegen und dokumentieren, wie der Investor den zugrunde liegenden Vermögenswert erworben hat, wann und wie dieser verkauft wurde, wann und in welcher Höhe der Verkaufserlös eingegangen ist, welche Überweisungen zwischen den relevanten Konten stattgefunden haben, wie die Mittel in die Vereinigten Staaten gelangt sind und wie das US-Unternehmen das Kapital tatsächlich eingesetzt oder gebunden hat.

Fehlende Verbindungen in dieser Nachweiskette können Fragen sowohl zur Herkunft als auch zum Weg der Mittel aufwerfen. Erst dann mit der Zusammenstellung dieser Nachweise zu beginnen, wenn USCIS bereits ein Problem festgestellt hat, ist angesichts der neuen Regelung eine deutlich riskantere Strategie.

Für EB-5-Fälle gelten noch höhere Anforderungen an die Nachweise

Die Auswirkungen sind für EB-5-Einwanderungsinvestoren besonders relevant. Ein EB-5-Antrag kann umfangreiche Nachweise zu folgenden Punkten erfordern:

  • die qualifizierende Kapitalinvestition;
  • die rechtmäßige Herkunft der Mittel;
  • den Weg der Mittel;
  • das Eigentum an dem investierten Kapital;
  • die sogenannte „At-Risk“-Anforderung;
  • das New Commercial Enterprise;
  • den Geschäftsplan des Projekts;
  • die erforderliche Schaffung von Arbeitsplätzen; und
  • gegebenenfalls die Anforderungen an Regional Center.

Für viele Investoren ist insbesondere der Nachweis der rechtmäßigen Herkunft der Investitionsmittel mit einem hohen Dokumentationsaufwand verbunden.

Source of Funds: Nachweis der Herkunft der Mittel

Ein Investor kann sein EB-5-Kapital abhängig von den jeweiligen Umständen aus verschiedenen Quellen beziehen. Beispiele hierfür sind Einkünfte aus einer Beschäftigung, Unternehmensgewinne, Dividenden, der Verkauf von Immobilien, der Verkauf eines Unternehmens, Erbschaften, Schenkungen oder zulässige Darlehen.

Welche Nachweise erforderlich sind, hängt von der jeweiligen Quelle ab. Ein Investor, der sich beispielsweise auf Einkünfte aus einem Unternehmen stützt, benötigt möglicherweise Steuerunterlagen, Jahresabschlüsse des Unternehmens, Dividendennachweise, Kontoauszüge, Eigentumsnachweise sowie Unterlagen, die einen Zusammenhang zwischen den Unternehmensgewinnen und dem Investor belegen.

Ein Investor, der sich auf den Verkauf einer Immobilie stützt, benötigt möglicherweise Kaufunterlagen, Eigentumsnachweise, den Kauf- bzw. Verkaufsvertrag, einen Zahlungsnachweis, Steuerunterlagen und Bankunterlagen. Ziel ist es, eine schlüssige und lückenlose Nachweiskette zu schaffen.

Wir erstellen einen professionellen Herkunftsnachweis für Ihren Visumantrag und liefern damit klare und verlässliche Nachweise über Ihre finanziellen Mittel.

Path of Funds: Nachvollziehbarkeit des Geldflusses bis zur Investition

Die Herkunft und der Weg der Mittel sind miteinander verbunden, aber dennoch zwei unterschiedliche Aspekte. Selbst wenn die rechtmäßige Herkunft des Geldes eindeutig ist, muss der Investor möglicherweise zusätzlich dokumentieren, wie das Kapital von seiner ursprünglichen Quelle bis zur EB-5-Investition gelangt ist.

Dies wird kompliziert, wenn Mittel über mehrere persönliche Konten, über ein Unternehmen, zwischen verschiedenen Währungen, durch mehrere Länder, über ein Familienmitglied, im Rahmen eines Darlehensgeschäfts oder über einen Vermittler bewegt werden.

Jede zusätzliche Transaktion kann ein weiteres Glied in der Nachweiskette darstellen, das dokumentiert und erläutert werden muss. Deshalb sollte die Analyse der Herkunft und des Wegs der Mittel idealerweise bereits beginnen, bevor die Investitionsstruktur endgültig festgelegt wird, und nicht erst, nachdem die Überweisungen bereits erfolgt sind.

Warum die neue USCIS-Richtlinie für EB-5 wichtig ist

Im Rahmen der Richtlinie vom August 2026 sollten Investoren besonders vorsichtig sein, wenn sie einen EB-5-Antrag einreichen möchten, obwohl wesentliche Unterlagen noch fehlen. Die finanziellen Risiken können erheblich sein.

Eine Ablehnung kann sich nicht nur auf Anwalts- und Antragsgebühren auswirken, sondern auch auf die Investition, die Einwanderungsplanung, den Umzug der Familie und gegebenenfalls die Position in der Einwanderungswarteliste (priority-date) haben. Der Antrag sollte daher von Anfang an als vollständige Nachweisdokumentation behandelt werden.

Was passiert, wenn USCIS einen Request for Evidence ausstellt?

USCIS kann weiterhin Aufforderungen zur Vorlage weiterer Nachweise ausstellen. Ein Investor sollte jedoch nicht davon ausgehen, dass vor einer Ablehnung zwingend ein Request for Evidence ausgestellt wird. Und selbst wenn USCIS eine solche Aufforderung ausstellt, kann die Frist für die Beantwortung kürzer sein, als Antragsteller sie aus der Vergangenheit kennen.

USCIS hat klargestellt, dass die Frist von 12 Wochen für die Beantwortung einer RFE ein Höchstwert und nicht zwingend die Standardfrist für jeden Fall ist. Die Beschaffung von Bank-, Steuer-, Unternehmens- und Transaktionsunterlagen aus mehreren Jahren innerhalb einer kurzen RFE-Frist kann äußerst schwierig sein.

Fünf Fragen, die sich Investoren vor dem Antrag stellen sollten

  1. Können wir die rechtmäßige Herkunft jedes wesentlichen Teils der Investition dokumentieren?
  2. Können wir den Weg der Mittel von ihrer ursprünglichen Quelle bis zur US-Investition lückenlos nachvollziehen?
  3. Stimmen die Unternehmens- und Eigentumsunterlagen mit den Angaben in den Einwanderungsformularen überein?
  4. Belegen die Nachweise sämtliche Voraussetzungen, die für die jeweilige Investorenkategorie gelten?
  5. Könnte USCIS den Fall genehmigen, ohne zusätzliche Unterlagen anzufordern?

Wenn die Antwort auf die letzte Frage „Nein“ lautet, sind möglicherweise weitere Vorbereitungen erforderlich.

Fazit für ausländische Investoren

Die USCIS-Richtlinie vom 05.08.2026 unterstreicht einen Grundsatz, der bei Einwanderungsverfahren für Investoren schon immer wichtig war: Der Geldfluss muss nachvollziehbar sein und jeder wesentliche Schritt muss dokumentiert werden.

Für EB-5-Investoren sollte eine vollständige Dokumentation der Herkunft und des Wegs der Mittel ein zentraler Bestandteil der Vorbereitung sein. Für E-2-Investoren, deren Verfahren von USCIS bearbeitet werden, gewinnt die vollständige Nachweisdokumentation zunehmend an Gewicht.

E-2-Antragsteller, die ihr Visum über ein US-Konsulat beantragen, sollten die USCIS-Richtlinie vom 05.08.2026 nicht mit einer Änderung der Vorschriften des US-Außenministeriums verwechseln. Für das konsularische Visumverfahren gelten andere Verfahrensabläufe und Nachweisanforderungen.

Planen Sie eine Investition in den Vereinigten Staaten?

Die Einwanderungsstrategie und die Investitionsstruktur sollten so früh wie möglich gemeinsam betrachtet werden. Wir unterstützen ausländische Unternehmer und Investoren bei E-2-Treaty-Investor- und EB-5-Einwanderungsverfahren. Dazu gehören die Prüfung von Einwanderungsoptionen, die Überprüfung von Investitionsstrukturen, die Vorbereitung der erforderlichen Einwanderungsanträge sowie die Ermittlung der erforderlichen finanziellen und geschäftlichen Unterlagen. Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrer Einwanderungsstrategie für die USA und während des gesamten Antragsprozesses.

Für weitere Informationen oder Unterstützung in Ihrem US-amerikanischen Einwanderungsverfahren kontaktieren Sie bitte unser Team per E-Mail (info@visum-usa.com), telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26) oder über unsere Online-Terminbuchung. Wir unterstützen Sie gerne!

Portrait von Anwältin Kari Foss-Persson

Ihre Ansprechpartnerin

Kari Foss-Persson

U.S. Attorney at Law (MN, USA) spezialisiert auf US-Visumsrecht

Über 10 Jahre Erfahrung im US-Einwanderungsrecht. Kari begleitet Privatpersonen und Unternehmen persönlich durch den gesamten Visumsprozess - auf Deutsch und Englisch.

  • Zugelassene US-Anwältin
    Minnesota Bar, USA
  • Zweisprachig
    Deutsch & Englisch
  • 10+ Jahre
    US-Einwanderungsrecht

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