Mit dem richtigen Visum in die USA

Sie möchten Ihren "American Dream" Realität werden lassen? Unsere spezialisierten Anwälte unterstützen Sie oder Ihr Unternehmen bei allen Fragen rund um Ihr USA-Visum und Ihr US-Engagement – persönlich und auf Ihren individuellen Fall zugeschnitten!

So kommen Sie einfach in 5 Schritten zu Ihrem USA-Visum – rechtssicher, ohne Zeitverlust und mit dem guten Gefühl einer professionellen Beratung durch im US-Recht und US-Visumsrecht spezialisierte Rechtsanwälte.

Unsere Leistungen:

  • Beratung zum US-Visumsrecht durch Anwälte und zertifizierte Auswandererberater

  • Begleitung Ihres Visumsantragsprozesses

  • Beratung bei Arbeitnehmerentsendungen in die USA

  • Beratung bei Unternehmensgründungen in den USA, insbes. auch unter steuerlichen Aspekten

  • Beratung von Mandanten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie deutsch- oder englischsprachige Mandanten anderer Länder

  • Beratung persönlich, telefonisch oder bequem per Videokonferenz

US-Visum für Unternehmer und Investoren

Sie möchten in den USA in ein bestehendes oder zu gründendes Unternehmen investieren? Oder planen Sie die Gründung einer US-Zweigstelle oder US-Tochtergesellschaft? Wir beraten zu E-1-Visum, E-2-Visum, EB-5-Greencard oder L-1-VisumMehr erfahren

Arbeitnehmerentsendungen in die USA

Entsendung oder eigenständiger Arbeitsvertrag? Unsere Anwälte für US-Visumsrecht und Arbeitsrecht beraten Sie umfassend zu E-1-Visum, E-2-Visum, L-1-Visum sowie möglichen Alternativen. Mehr erfahren

US-Visum für Verlobte und verheiratete Partner

Sie haben Ihr Herz an eine US-Amerikanerin oder einen US-Amerikaner verloren? Gern beraten wir Sie auch hier umfassend zu K-1-Visum, K-3-Visum und IR-1/CR-1 GreencardMehr erfahren

USA-Visum erfolgreich beantragen - sorgfältige Vorbereitung ist alles!

Die US-Regierung stellt hohe Anforderungen, wenn Sie in den USA leben und arbeiten möchten. Ablehnungen von nicht sorgfältig vorbereiteten Visumsanträgen sind an der Tagesordnung. Vor allem Unternehmen können sich derlei Verzögerungen ihres US-Engagements aber nicht erlauben.

Wir beraten Sie im Hinblick darauf, welches US-Visum sich für Ihre Zwecke bzw. die Ihres Unternehmens am besten eignet, nennen Ihnen die Voraussetzungen, die erfüllt, die Dokumente, die beim US-Konsulat eingereicht und Formulare, die ausgefüllt werden müssen und übernehmen für Sie gerne das komplette Antragsverfahren für das USA Visum. Ob Sie oder Ihr Unternehmen aus Deutschland, der Schweiz, Österreich oder einem anderen Land kommen, spielt dabei keine Rolle.

Sämtliche Visumsantragsverfahren bearbeiten wir in unseren bewährten 5 Schritten. So stellen wir sicher, dass Ihr Visumsantrag und Ihr Engagement in den USA die größtmöglichen Erfolgschancen hat: Die überwältigende Mehrzahl unserer Mandanten hält bereits nach dem ersten Antrag das gewünschte Visum in den Händen.

FAQ zu USA-Visum und Greencard

  • Benötige ich überhaupt ein USA-Visum? 
  • Ist ein Interview im US-Konsulat erforderlich?
  • Wie lange ist mein Visum für die USA gültig?
  • Was sind die häufigsten Ablehnungsgründe bei US-Visa?
  • ...

Wir haben die Antworten auf über 20 Fragen, die uns in unserer täglichen Beratungspraxis immer wieder begegnen! 

Jetzt informieren>>

Mehr als nur Visumsrecht: Komplettberatung für Ihr US-Engagement

Das richtige Visum ist zwar Grundvoraussetzung für einen erfolgreichen Start in den USA. Daneben sind aber meist zahlreiche weitere rechtliche und steuerliche Fragen zu klären, bevor der Markteintritt in die USA in Angriff genommen werden kann.

Für Unternehmen stehen beispielsweise häufig arbeitsrechtliche Fragen (z.B. zur Arbeitnehmerentsendung), gesellschaftsrechtliche Fragen (Welche US-Rechtsform ist aus gesellschaftsrechtlichen und haftungsrechtlichen Gründen geeignet?) und steuerrechtliche Gestaltungen (Wie werden Ausschüttungen aus den USA besteuert? Wer soll Mutter der US-Gesellschaft werden? Welche Transferpreisregeln gelten? Welche Rechtsform in den USA ist aus steuerlicher Sicht von Vorteil? etc.) an.

Die neu gegründete US-Gesellschaft benötigt außerdem Kunden-, Lieferanten- und sonstige Verträge nach US-Recht. Auch die laufende Steuerberatung / Buchhaltung für die US-Gesellschaft muss aufgesetzt werden.

Beratung durch Anwalt und zertifizierten Auswandererberater

Sie interessieren sich für ein US-Visum oder eine US-Greencard? Gern beraten Sie unsere Experten für US-Visumsrecht. Rechtsanwalt Thomas Schwab ist einer der wenigen vom Bundesverwaltungsamt als Auswandererberater zugelassenen Rechtsanwälte. Sie erreichen uns per E-Mail (info@visum-usa.com), telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26) oder nutzen Sie gern auch unser Kontaktformular.

Ein Erstberatungsgespräch mit unseren US-Visumsexperten bieten wir ab 500 Euro zzgl. USt an.

Über unsere Online-Terminbuchung können Sie ganz bequem und rund um die Uhr einen für Sie passenden Termin (per Telefon oder Videokonferenz) mit uns vereinbaren. Gerne sind wir für Sie da!

Die spezialisierten Anwälte und Steuerberater der Kanzlei WINHELLER helfen Ihnen gerne dabei, Ihr gesamtes USA-Projekt von Anfang an rechtssicher und steuerlich optimiert zu planen und umzusetzen. Unseren Ruf als One-Stop-Shop für US-Projekte bestätigen auch unseren Kunden.

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+++Die neuesten Beiträge in unserem Visum-USA-Blog+++

E-2 Visum: Neue Anforderungen des Konsulats in Frankfurt an den Visumsantrag

Nachdem vor einigen Jahren für Frankfurt der Umfang eines E-2-Antrags auf insgesamt 90 Seiten begrenzt worden ist, wurde nun der Umfang erneut verkürzt.


Unbefristete Greencard mit CR-1 Visum: Zeitpunkt der Einreise entscheidend

Es kann sinnvoll sein, bei Erhalt eines CR-1 Visums mit der Einreise in die USA noch etwas zu warten, um gleich die unbefristete Greencard zu bekommen.


Zahlung von USCIS-Gebühren: Bank vorab informieren!

Viele Visumskategorien erfordern vor der Beantragung des eigentlichen Visums, dass durch den sog. Petitioner vorab eine Petition bei der USCIS eingereicht und von dieser gebilligt worden ist. Damit die USCIS die Unterlagen zur Bearbeitung überhaupt annimmt, müssen v.a. die Antragsformulare handschriftlich unterschrieben und die Gebühren gezahlt sein.