Lange Wartezeiten für Visumstermine in US-Konsulaten

Lange Wartezeiten für Visumstermine in US-Konsulaten

29.06.2022

Während sich die Coronapandemie im Alltag nur noch am Rande bemerkbar macht, ist sie bei den US-Konsulaten offenbar immer noch ein Thema, zumindest insofern als die Wartezeiten für einen Visumstermin im Vergleich zu Vorpandemiezeiten relativ lange sind, insbesondere für Besuchervisa (B-1 und B-2) – sie betragen von einem halben bis zu ca. einem Dreivierteljahr. Für andere Visa, wie z.B. F-Visa, E-Visa oder L-Visa sind die Wartezeiten etwas kürzer und insgesamt ohnehin starken Schwankungen unterworfen.

Die nächstfreien Termine erfahren Sie am zuverlässigsten, wenn Sie ein US-Traveldocs-Profil anlegen, das zur Zahlung der Visumsgebühren und zur Vereinbarung eines Termins erforderlich ist. Eine weitere, nicht ganz so verlässliche und genaue Option, Wartezeiten abzufragen, bietet dieser Link

Beantragung eines Visumstermins im US-Konsulat

Um einen Visumstermin beantragen zu können, wird grundsätzlich zweierlei benötigt:

  1. Ein DS-160-Visumsantragsformular und
  2. eine Terminbestätigung, wozu man zunächst ein Profil auf der US-Traveldocs-Webseite anlegen muss. 

Sowohl im DS-160-Formular als auch im US-Traveldocs-Profil muss der Ort des Interviewtermins angegeben werden, in Deutschland also eine Wahl zwischen Berlin, Frankfurt/M. oder München getroffen werden.

Tipp: Nachträgliche Freischaltung früherer Termine in US-Traveldocs prüfen

Sie haben vor einigen Monaten einen Interviewtermin für ein Visum bei einem US-Konsulat vereinbart und der nächstmögliche Termin war erst Ende des Jahres verfügbar? In solchen Fällen kann es sich durchaus lohnen, sich nochmals in das US-Traveldocs-System einzuloggen und zu prüfen, ob zwischenzeitlich nicht eventuell frühere Terminefreigeschaltet worden sind, das kommt immer wieder einmal vor. Wir konnten so für einen unserer Mandanten einen Termin für ein B-Visum von November auf September vorverlegen.
 

Ort des Interviewtermins

Grundsätzlich ist es nun so, dass die Angaben zum Interviewort im DS-160 und im US-Traveldocs-Profil nicht identisch sein müssen, da das DS-160-Formular von allen US-Konsulaten in Deutschland aufgerufen werden kann. Maßgeblich dafür, wo der Termin wahrgenommen werden muss, ist die Angabe in der Terminbestätigung. Sollte es dennoch technische Probleme geben – was erfahrungsgemäß durchaus vorkommen kann – wird der Antragsteller in aller Regel kurz vor dem Termin benachrichtigt und gebeten, ein neues DS-160 auszufüllen, in dem dann der in der Terminbestätigung genannte Interviewort angegeben wird.

Beschleunigter Termin, Notfalltermin, Dringlichkeitstermin

Wenn ein regulärer Termin vereinbart worden ist – das ist Voraussetzung – kann auch ein Dringlichkeits- bzw. Notfalltermin (https://www.ustraveldocs.com/de_de/de-niv-expeditedappointment.asp) beantragt werden. Ob dieser Antrag dann genehmigt wird, steht im Ermessen der Behörde; auf jeden Fall muss er sorgfältig begründet werden.

Für ein Besuchervisum, das für einen rein touristischen Aufenthalt beantragt wird, werden in der Regel keine Notfalltermine vergeben, auch wenn Flüge und Hotels bereits gebucht und gezahlt worden sind. Weiterführende Informationen finden Sie ebenfalls auf der zuvor genannten Webseite.

Ein Notfalltermin kann nur einmal beantragt werden. Eine neue Beantragung wäre nur mit Zahlung einer neuen Gebühr möglich.

Nichterscheinen zum Termin im US-Konsulat

Es ist grundsätzlich kein Problem, zu einem vereinbarten Termin nicht zu erscheinen. Ein solcher „no show“ hat zur Folge, dass ein neuer Termin vereinbart werden muss, was in diesem Fall aber erst 24 Stunden nach dem vereinbarten Termin möglich ist.

Wer weiß, dass er einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen kann, hat die Möglichkeit, diesen Termin bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin zu stornieren oder zu verlegen

Bitte beachten Sie, dass Verlegungen, Stornierungen und Nichtwahrnehmung von Terminen nicht beliebig oft möglich sind, ohne dass die bereits gezahlte Gebühr verfällt und erneut gezahlt werden müsste.
 

Visavergabe ohne Interviewtermin

Grundsätzlich muss jeder, der ein US-Visum beantragt, persönlich bei einem US-Konsulat erscheinen.

Generelle Ausnahmen werden nur bei Kindern unter 14 Jahren gemacht. Je nach Arbeitsbelastung der Konsulate können aber weitere Ausnahmen gemacht werden.

Ob Sie persönlich erscheinen müssen oder sich für das postalische Verfahren qualifizieren, können Sie herausfinden, indem Sie das erforderliche US-Traveldocs-Profil anlegen und die Fragen beantworten. Voraussetzung ist in der Regel aber immer, dass noch kein Visum und auch keine elektronische Reisegenehmigung („ESTA“) abgelehnt wurden, dass der Antragsteller nicht vorbestraft ist und sich in Deutschland befindet. Die Letztentscheidung liegt aber immer beim Konsulatsbeamten; er kann also auch jemanden, der sich für das postalische Verfahren qualifiziert hat, zum persönlichen Termin bitten.

Rücksendung des Reisepasses

Wird im Interviewtermin entschieden, dass das Visum erteilt wird, muss der Antragsteller seinen Reisepass im Konsulat lassen. Es wird dann das Visum eingefügt und der Reisepass an den Antragsteller per Post zurückgeschickt, sofern er diese Option im US-Traveldocs-Profil ausgewählt hat. Alternativ besteht die Option, den Reisepass an einer zentralen Stelle (für Frankfurt/M. z.B. in Offenbach) abzuholen.

In diesem Zusammenhang sei noch darauf hingewiesen, dass auch die Erstellung des Visums und das Zurücksenden des Reisepasses etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen.
 

In allen Fällen ist der Hinweis des Konsulats zu beachten, dass grundsätzlich keine Flüge oder Hotels gebucht werden sollten, bevor man nicht den Reisepass mit dem Visum in Händen hält. Es gibt keine Möglichkeit, seitens des Konsulats den Vorgang (Termin, Visumserteilung) zu beschleunigen, nur weil der Antragsteller finanzielle Nachteile erleiden könnte, wenn er das Visum nicht rechtzeitig erhält.

Leider können auch wir keine früheren Termine beim US-Konsulat für Sie organisieren. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis! 

Thomas Schwab

Thomas Schwab

Rechtsanwalt Thomas Schwab berät seit vielen Jahren im US-Einwanderungsrecht und US-Visumsrecht und ist einer der wenigen vom Bundesverwaltungsamt als Auswandererberater zugelassenen Rechtsanwälte. Er berät zu den einschlägigen Visumsarten und begleitet den Visumsantragsprozess von den ersten strategischen Vorüberlegungen über die eigentliche Antragsstellung bis hin zum erfolgreichen Abschluss des Antragsverfahrens.

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