Biden verlängert Trumps Proklamation zum Schutz des US-Arbeitsmarkts nicht

Biden verlängert Trumps Proklamation zum Schutz des US-Arbeitsmarkts nicht

15.04.2021

Die gute Nachricht zuerst: Die Proklamation 10052 vom 22.06.2020, mit der Ex-Präsident Trump die Vergabe von Nichteinwanderungsvisa eingeschränkt hatte, um den coronabedingt stark schwächelnden US-Arbeitsmarkt zu schützen und die er mit der Proklamation 10131 vom 31.12.2020 nochmals um drei Monate bis zum 31.03.2021 verlängert hatte, ist nun ausgelaufen. US-Präsident Biden hat von einer erneuten Verlängerung abgesehen. Der Vergabestopp von z.B. H-, L- oder J-Visa zum Schutz des US-Arbeitsmarkts besteht demnach nicht mehr. Grund zur Freude besteht dennoch nicht. 

Vergabe von US-Visa weiterhin stark eingeschränkt 

Die von Präsident Biden verlängerte bzw. neu verhängte Coronaeinreisesperre ist immer noch in Kraft, sodass die meisten Visa, auch H-1B- und L-Visa, nur im Zusammenhang mit einer sog. National Interest Exception (NIE) vergeben werden können. Die National Interest Exception wiederum wird nur unter sehr engen Voraussetzungen erteilt, bei Arbeitsvisa z.B. in der Regel nur dann, wenn der Antragsteller im Bereich von critical infrastructure tätig werden soll und er auch einen wichtigen Beitrag leistet („provides vital support“).

Lockerungen bei US-Einreisebeschränkungen ab Mai erwartet

Gerüchten zufolge sollen die Coronaeinreisebeschränkungen allerdings im Mai etwas gelockert werden. Wir hoffen, dass sich dies bewahrheitet und damit für Unternehmer und Unternehmen wieder etwas Normalität in die transatlantischen Beziehungen einkehrt.

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Sie interessieren sich für ein US-Visum oder eine US-Greencard? Gern sind Ihnen unsere Experten für US-Visumsrecht dabei behilflich. Sie erreichen uns am besten per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gern auch telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26).

Thomas Schwab

Thomas Schwab

Rechtsanwalt Thomas Schwab berät seit vielen Jahren im US-Einwanderungsrecht und US-Visumsrecht und ist einer der wenigen vom Bundesverwaltungsamt als Auswandererberater zugelassenen Rechtsanwälte. Er berät zu den einschlägigen Visumsarten und begleitet den Visumsantragsprozess von den ersten strategischen Vorüberlegungen über die eigentliche Antragsstellung bis hin zum erfolgreichen Abschluss des Antragsverfahrens.

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