US-Grenzbeamte verweigern Einreise - Welche Gründe für die Ablehnung gibt es?

US-Grenzbeamte verweigern Einreise - Welche Gründe für die Ablehnung gibt es?

05.08.2015

Die Frankfurter Rundschau berichtete von einem Vorfall, von dem auch wir leider ab und an hören: Reisende, denen eigentlich ein US-Visum genehmigt wurde, werden bei der Einreise nicht eingelassen, sondern von US-Grenzbeamten zurückgeschickt.

In der Tat ist ein Visum keine Garantie dafür, auch in die USA eingelassen zu werden. Es ist lediglich die Voraussetzung dafür, an der Grenze um Einlass zu bitten. Über die Einreise und die Dauer des Aufenthalts entscheidet dann der Grenzbeamte.

Gründe für die Ablehnung

Die möglichen Gründe für die Ablehnung eines Touristenvisums oder der Einreise sind vielfältig. Häufig werden dem Antragsteller bzw. Reisenden Einwanderungsabsichten unterstellt, insbesondere wenn man arbeitslos ist oder einen Freund bzw. eine Freundin in den USA besuchen möchte. Abgelehnt oder zurückgeschickt wird man auch, wenn der Verdacht auftaucht, der Betreffende möchte in den USA arbeiten. Denn dies ist ohne spezielles Arbeitsvisum nicht erlaubt, unabhängig davon, ob man für die Arbeit entlohnt wird oder nicht.

Dabei ist nirgendwo eindeutig definiert, was „Arbeit“, d. h. „gainful employment“ ist. In einer Entscheidung aus dem Jahre 1990 stellte ein US-Gericht fest, dass das Begleiten eines Kunden zu seinem Fahrzeug nicht „gainful employment“ sei, wofür es eines Arbeitsvisums bedürfte. Die Einwanderungsbehörde hatte nämlich einen Antrag auf Änderung des Aufenthaltsstatus von B-1 auf E-2 u. a. mit der Begründung abgelehnt, der Antragsteller sei von „special agents“ dabei beobachtet worden, wie er Kunden zu ihrem Auto begleitet, d. h. nach Auffassung der Behörde illegal gearbeitet habe. Dieser Fall zeigt, wie sehr die US-Behörden auf den Schutz des Arbeitsmarktes bedacht sind.

Handeln US-Grenzbeamte willkürlich?

Im Jahre 2014 wurden knapp zehn Millionen US-Visa ausgestellt. Knapp eine Viertelmillion Reisende wurden an der Grenze zurückgewiesen, die weit überwiegende Zahl von diesen kam aus El Salvador, Honduras, Guatemala und v. a. aus Mexiko.

Nicht immer sind die Gründe für eine Ablehnung oder Zurückweisung nachvollziehbar. Wir hörten z. B. von Fällen, in denen Mandanten, die problemlos hätten visumsfrei einreisen können, ein B-2-Visum beantragt hatten, das dann mit der Begründung, sie hätten Einwanderungsabsichten – trotz vorhandenen Arbeitsplatzes in Deutschland – abgelehnt wurde: Hätte der Betreffende nicht mehr die Absicht gehabt, aus den USA  zurückzukommen, hätte er dies einfacher über eine visumsfreie Einreise haben können.

Ähnlich absurd ist die Begründung im aktuellen Fall von Aimee Schneider. Es mag ja sein, dass es in den Aufgabenbereich eines Au-Pair fällt, Kinder zur Schule zu bringen. Doch wenn man sich als Tourist, der Verwandte besucht, illegal verhalten würde, wenn man gelegentlich auf Kinder der Verwandten aufpasst, sie zur Schule begleitet oder z. B. für die Familie kocht – dann scheint etwas aus dem Lot geraten zu sein.

Kuriose Beispiele aus unserer Praxis

Auch zu uns kamen schon etliche Mandanten, nachdem sie an der Grenze zurückgeschickt worden sind. In einem von uns begleiteten Fall beantragte der Mitarbeiter eines deutschen Unternehmens ein B-1-Visum, um für vier bis sechs Monate in den USA bei der Installation einer Hochtechnologie-Anlage mitzuwirken („Montage-Visum“). Das Visum wurde auf dieser Grundlage gewährt, der Grenzbeamte konnte die lange Aufenthaltsdauer jedoch nicht nachvollziehen und ließ den Mitarbeiter nur für 90 Tage ein – immerhin.

In einem anderen Fall reiste ein deutscher Staatsbürger iranischer Abstammung über ESTA und mit deutschem Reisepass in die USA. Er wurde bei der Einreise zur Secondary Inspection gebracht. Ihm wurde vorgehalten, sein Name sei doch gar nicht deutsch, er sei kein Deutscher, sein Reisepass gefälscht. Er wurde zurückgeschickt.

Zu uns kam auch eine Geschäftsfrau, die im letzten Jahr vier Mal in den USA gewesen war, sich jeweils nur für maximal zwei Wochen aufgehalten hatte und beim fünften Mal mit der Begründung zurückgeschickt wurde, sie sei zu oft in den USA.

Für Musiker, die sich Ihren Lebensunterhalt mit der Musik verdienen, ist es nicht erlaubt, ohne Arbeitsvisum in den USA öffentlich aufzutreten, nicht einmal ohne Honorar auf Wohltätigkeitsveranstaltungen. In einem uns bekannten Fall wurde einem Musiker bei seiner Einreise vom Grenzbeamten aus E-Mails zitiert, die zwischen dem Musiker und dem Besitzer einer Bar gewechselt worden waren und aus denen hervorging, dass der Musiker gegen Entgelt in der Bar auftreten wollte – was natürlich definitiv illegal gewesen wäre. Erstaunlich war aber, auf welche Informationen der Grenzbeamten unmittelbar Zugriff zu haben scheint.

Wie kann ich einer Ablehnung durch den Grenzbeamten vorbeugen?

Die Arbeit von Konsulats- und Grenzbeamten ist sicherlich nicht ganz einfach, es ist ganz natürlich, dass es zu Fehlentscheidungen kommt. Wenn es aber nicht um die Glaubwürdigkeit des Reisenden geht – z.B. um die Frage, ob vorgebrachte Reisegründe nicht nur vorgeschoben sind –, sondern, wie im aktuellen Fall, die Fakten nachvollziehbar offengelegt und dann realitätsfern uminterpretiert werden, scheint schon einiges an Willkür mit im Spiel zu sein. Die beste Lösung? Eine gute Vorbereitung! Fehler sollten schon bei der Antragsstellung strikt vermieden werden. Vor banaler Willkür ist und bleibt man jedoch nie gefeit.

Wir begleiten Ihren US-Visumsantrag

Wir sind für Sie da und beraten Sie gerne bei Fragen rund um US-Einreise, US-Visa und US-Einwanderungsrecht. Unsere Beratungen sind individuell und können sowohl persönlich als auch per Telefon oder Videokonferenz durchgeführt werden. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme! Gerne auch per Online Terminbuchung.

Thomas Schwab

Thomas Schwab

Rechtsanwalt Thomas Schwab berät seit vielen Jahren im US-Einwanderungsrecht und US-Visumsrecht und ist einer der wenigen vom Bundesverwaltungsamt als Auswandererberater zugelassenen Rechtsanwälte. Er berät zu den einschlägigen Visumsarten und begleitet den Visumsantragsprozess von den ersten strategischen Vorüberlegungen über die eigentliche Antragsstellung bis hin zum erfolgreichen Abschluss des Antragsverfahrens.

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