US-Einwanderung: Neue Möglichkeiten für Startup-Unternehmer

US-Einwanderung: Neue Möglichkeiten für Startup-Unternehmer

19.01.2017

Die US-Einwanderungsbehörde (USCIS) arbeitet seit geraumer Zeit daran, die Möglichkeiten für Startup-Unternehmer zu erweitern.

Nun ist die USCIS den nächsten Schritt gegangen, indem sie die „Final International Enterpreneur Rule“ (Final Rule) erlassen hat. Diese wurde am 17. Januar 2017 veröffentlicht. Hier kann sie eingesehen werden.

Die Final Rule tritt am 17. Juli 2017 in Kraft. Ab diesem Datum können internationale Unternehmer eine US-Aufenthaltsgenehmigung (Parole) mit dem Formular I-941 beantragen, wenn die unten genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

Wird der Antrag genehmigt, werden der Ehepartner des Unternehmers sowie unverheiratete Kinder unter 21 Jahren in der Regel auch eine abgeleitete Aufenthaltsgenehmigung erhalten.

Wie qualifizieren sich internationale Unternehmer?

Laut der Final Rule gelten Existenzgründer von Startups als 'International Entrepreneurs', wenn sie u.a.: 

  • beim Erstantrag mindestens 10 % eines US-Unternehmens besitzen und mindestens 5 % beim Folgeantrag,
  • eine wichtige und aktive Rolle in der Leitung des Unternehmens innehaben und
  • ein Startup leiten, das:
    • in den fünf Jahren vor der Antragstellung gegründet wurde (unter gewissen Voraussetzungen darf die Gründung auch länger zurückliegen), 
    • großes Potenzial für rasantes Wachstum und Schaffen von Arbeitsplätzen aufweist,
    • in den 18 Monaten vor der Antragstellung entweder 
      • 250.000 USD als qualifizierende Investments von US-Unternehmen bzw. US-Investoren erhalten hat oder 
      • 100.000 USD als qualifizierende Förderung oder Auszeichnung einer oder mehrerer US-Regierungseinheiten erhalten hat.

Falls der Unternehmer die vorgegebenen Investitions- bzw. Förderungssummen verfehlt, darf er auch andere überzeugende Nachweise erbringen, um das beachtliche Potenzial des Startups für rasantes Wachstum und Schaffen von Arbeitsplätzen nachzuweisen.

Wie lange gilt die Aufenthaltsgenehmigung?

Laut der vorgeschlagenen Regelung, kann ein Unternehmer eine Aufenthaltsgenehmigung für 30 Monate erhalten. Eine Verlängerung um weitere 30 Monate wäre möglich, wenn der Unternehmer nachweist, dass das Startup auch weiterhin einen Vorteil für die US-Wirtschaft darstellt (z.B. durch hohe Investitionen, beachtliche Einnahmen oder rapide Arbeitsplatzbeschaffung).

Haben Sie weitere Fragen?

Sind Sie ein Unternehmer oder Existenzgründer? Haben Sie Fragen zu den neuen vorgeschlagenen Regelungen für internationale Startup-Unternehmer? Im Blog halten wir Sie über alle Neuigkeiten des US-Visumsrechts und des US-Einwanderungsrechts auf dem Laufenden.

Wir bieten auch individuelle Beratungen an – sowohl persönlich als auch per Telefon oder Videokonferenz. Wir beraten Sie gerne bei Fragen zum oder US-Visumsrecht, US-Wirtschaftsrecht oder US-Steuerrecht. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme per E-Mail (info@visum-usa.com) oder Telefon (+49 69 76 75 77 85 26).

Thomas Schwab

Thomas Schwab

Rechtsanwalt Thomas Schwab berät seit vielen Jahren im US-Einwanderungsrecht und US-Visumsrecht und ist einer der wenigen vom Bundesverwaltungsamt als Auswandererberater zugelassenen Rechtsanwälte. Er berät zu den einschlägigen Visumsarten und begleitet den Visumsantragsprozess von den ersten strategischen Vorüberlegungen über die eigentliche Antragsstellung bis hin zum erfolgreichen Abschluss des Antragsverfahrens.

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