US-Einreisesperre wegen Betrugs oder Falschdarstellung

US-Einreisesperre wegen Betrugs oder Falschdarstellung

15.02.2018

Lügen haben kurze Beine! Versucht eine Person, durch Betrug oder die Falschdarstellung von wesentlichen Fakten (fraud or misrepresentation of a material fact) an ein Visum, die Einreise in die USA, eine Arbeitserlaubnis oder sonstige US-Aufenthaltsrechte zu gelangen, wird nach dem US-Einwanderungsgesetz eine Einreisesperre verhängt. Dies gilt auch für derartige Versuche – erfolgreich oder nicht erfolgreich –, die bereits in der Vergangenheit liegen.  

Demnach können sowohl „Betrug“ als auch eine „Falschdarstellung von wesentlichen Tatsachen“ die Grundlage für eine Einreisesperre legen. Weil eine Falschdarstellung aber einfacher nachzuweisen ist als Betrug, kommen in der Praxis Einreisesperren wegen Falschdarstellung häufiger vor.

In diesem Blogbeitrag wollen wir diese Form der Einreisesperre näher für Sie erläutern. Falls Sie der Meinung sind, dass für Sie diese oder eine andere Einreisesperre gelten könnte, sollten Sie sich auf jeden Fall rechtlichen Rat einholen.

Einreisesperre wegen Betrugs oder Falschdarstellung kann jeden betreffen

Bei „Betrug“ oder „Falschdarstellung von wesentlichen Tatsachen“ denken die meisten vielleicht zuallererst an gefälschte Pässe. Aber auch Aktivitäten in den USA, die einem nicht erlaubt sind (z.B. das Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis) oder die darauf hindeuten, dass man Einwanderungsabsichten verheimlicht hat (z.B. eine Einreise als Tourist, gefolgt von einer Ehe mit einem US-Staatsbürger und der Beantragung einer Greencard durch eine Statusanpassung (adjustment of status) in den USA) können die Grundlage für eine Einreisesperre legen – insbesondere dann, wenn die unerlaubten oder unvereinbaren Aktivitäten innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise erfolgen.  

Was gilt als Betrug?

Betrug liegt vor, wenn zwei Kriterien erfüllt sind: 1. Eine Person macht eine falsche Behauptung bezüglich einer wesentlichen Tatsache, wohl wissend, dass die Behauptung falsch ist, und mit der Absicht, einen Konsulats- oder Einwanderungsbeamten zu täuschen. 2. Der Beamte glaubt die falsche Behauptung und stützt seine Handlung darauf. 

Was gilt als absichtliche Falschdarstellung von wesentlichen Tatsachen?

Eine absichtliche Falschdarstellung von wesentlichen Tatsachen liegt generell dann vor, wenn drei Kriterien erfüllt sind: 

  1. Die Person macht mündlich oder schriftlich Behauptungen gegenüber einem Beamten der Vereinigten Staaten von Amerika, die unwahr sind. Auch das Einreichen von Dokumenten, die falsche Angaben enthalten, kann als eine Falschdarstellung gewertet werden.
  2. Es liegt ein aktives Handeln vor. Das bloße Verschweigen stellt an sich keine Falschdarstellung dar.
  3. Die Falschdarstellung bezieht sich auf wesentliche Tatsachen. Eine Tatsache ist wesentlich, wenn die Person bei der Angabe der wahren Tatsachen sich nicht für das Visum, eine Einreise oder sonstige US-Aufenthaltsrechte qualifizieren würde ODER die Falschdarstellung verhindert, dass Fragen gestellt werden, die für die Bearbeitung des Antrages wesentlich sind und die Grundlage für eine gerechtfertigte Ablehnung des Antrages hätten sein können.   

Wie lässt sich eine Einreisesperre wegen Betrugs oder Falschdarstellung vermeiden?

Der einfachste Weg, diese Art der Einreisesperre zu vermeiden, ist es, in den USA nur solche Aktivitäten vorzunehmen, die im Einklang mit dem jeweiligen Status stehen. Stellen Sie nach der Einreise fest, dass Sie sich z.B. nicht nur als Tourist in den USA aufhalten möchten, sondern studieren oder heiraten möchten, sollten Sie auf jeden Fall Rechtsrat einholen, bevor Sie diesbezüglich aktiv werden. Andernfalls könnten Sie mit dem Vorwurf konfrontiert werden, dass Sie bei der Grenzkontrolle oder bei der Beantragung Ihres Visums wesentliche Tatsachen falsch dargestellt haben. Können Sie den Vorwurf der Falschdarstellung nicht widerlegen, droht eine Einreisesperre und, sofern Sie sich schon in den USA aufhalten, die Ausweisung. 

Haben Sie weitere Fragen?

Sie möchten eine Einreisesperre wegen Betrugs oder Falschdarstellung vermeiden? Gerne beraten Sie unsere Experten für US-Visumsrecht und unterstützen Sie beim kompletten Antragsprozess. Sie erreichen uns am besten per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gerne auch telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26).

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Thomas Schwab

Thomas Schwab

Rechtsanwalt Thomas Schwab berät seit vielen Jahren im US-Einwanderungsrecht und US-Visumsrecht und ist einer der wenigen vom Bundesverwaltungsamt als Auswandererberater zugelassenen Rechtsanwälte. Er berät zu den einschlägigen Visumsarten und begleitet den Visumsantragsprozess von den ersten strategischen Vorüberlegungen über die eigentliche Antragsstellung bis hin zum erfolgreichen Abschluss des Antragsverfahrens.

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