
US-Arbeitsvisa: US-Einwanderungsbehörde prüft Verlängerungsanträge genauer
22.11.2017
Vor Kurzem ist für alle Mitarbeiter der U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS) eine neue Richtlinie in Kraft getreten. Diese ordnet an, dass Anträge auf Verlängerung von Petitionen für arbeitsbasierte Nichteinwanderungsvisa genauso geprüft werden müssen wie neue Petitionen. Die genaue Richtlinie können Sie auf der USCIS-Webseite abrufen. Die neue Richtlinie gilt für nahezu alle Kategorien arbeitsbasierter Nichteinwanderungsvisa, die die Einreichung einer Petition auf dem Formular I-129 erfordern, u.a. das L-1-Visum.
Bisher durften USCIS-Mitarbeiter bei der Bearbeitung eines Antrages auf eine Verlängerung der Petition berücksichtigen, dass die ursprüngliche Petition genehmigt wurde. Gab es keine maßgeblichen Änderungen der Verhältnisse oder Indizien für Betrug oder Fehlentscheidungen, sollten die USCIS-Mitarbeiter aus „Respekt vor der ursprünglichen Genehmigung“ auch die Petitionsverlängerung genehmigen.
Die neue Richtlinie lässt diesen Respekt vor der Genehmigung der ursprünglichen Petition nun wegfallen. Stattdessen werden auch Verlängerungsanträge für fast alle arbeitsbasierten Nichteinwanderungsvisa genauso geprüft wie Erstanträge.
Diese Änderung macht erneut deutlich, dass eine genaue und detaillierte Vorbereitung von Anträgen auf US-Visa wichtiger ist denn je – auch wenn bisherige Anträge genehmigt worden sind.
Gerne stehen Ihnen unsere erfahrenen Anwälte für US-Visumsrecht jederzeit bei Fragen zum US-Arbeitsrecht zur Seite.
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