US-Arbeitsvisa: US-Einwanderungsbehörde prüft Verlängerungsanträge genauer

US-Arbeitsvisa: US-Einwanderungsbehörde prüft Verlängerungsanträge genauer

22.11.2017

Vor Kurzem ist für alle Mitarbeiter der U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS) eine neue Richtlinie in Kraft getreten. Diese ordnet an, dass Anträge auf Verlängerung von Petitionen für arbeitsbasierte Nichteinwanderungsvisa genauso geprüft werden müssen wie neue Petitionen. Die genaue Richtlinie können Sie auf der USCIS-Webseite abrufen. Die neue Richtlinie gilt für nahezu alle Kategorien arbeitsbasierter Nichteinwanderungsvisa, die die Einreichung einer Petition auf dem Formular I-129 erfordern, u.a. das L-1-Visum.

Bisher durften USCIS-Mitarbeiter bei der Bearbeitung eines Antrages auf eine Verlängerung der Petition berücksichtigen, dass die ursprüngliche Petition genehmigt wurde. Gab es keine maßgeblichen Änderungen der Verhältnisse oder Indizien für Betrug oder Fehlentscheidungen, sollten die USCIS-Mitarbeiter aus „Respekt vor der ursprünglichen Genehmigung“ auch die Petitionsverlängerung genehmigen.

Die neue Richtlinie lässt diesen Respekt vor der Genehmigung der ursprünglichen Petition nun wegfallen. Stattdessen werden auch Verlängerungsanträge für fast alle arbeitsbasierten Nichteinwanderungsvisa genauso geprüft wie Erstanträge

Diese Änderung macht erneut deutlich, dass eine genaue und detaillierte Vorbereitung von Anträgen auf US-Visa wichtiger ist denn je – auch wenn bisherige Anträge genehmigt worden sind. 

Gerne stehen Ihnen unsere erfahrenen Anwälte für US-Visumsrecht jederzeit bei Fragen zum US-Arbeitsrecht zur Seite.

Thomas Schwab

Thomas Schwab

Rechtsanwalt Thomas Schwab berät seit vielen Jahren im US-Einwanderungsrecht und US-Visumsrecht und ist einer der wenigen vom Bundesverwaltungsamt als Auswandererberater zugelassenen Rechtsanwälte. Er berät zu den einschlägigen Visumsarten und begleitet den Visumsantragsprozess von den ersten strategischen Vorüberlegungen über die eigentliche Antragsstellung bis hin zum erfolgreichen Abschluss des Antragsverfahrens.

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