Russische Staatsbürger können weiterhin US-Visa beantragen

Russische Staatsbürger können weiterhin US-Visa beantragen

23.01.2023

Zwar haben die USA wegen des Ukrainekriegs diverse Sanktionen gegen die Russische Föderation verhängt, allerdings können russische Staatsbürger weiterhin US-Visa beantragen. Es gibt also keine Visavergabesperre für Russen seitens der USA!

Russen müssen auf ausländische US-Konsulate ausweichen

Für die Beantragung von US-Visa in Russland müssen Antragsteller wissen, dass die US-Konsulate in Jekaterinburg und Wladiwostok ihre Arbeit vorläufig eingestellt haben, und auch das US-Konsulat in Moskau derzeit keine Touristen- oder Geschäftsvisa, sondern wohl nur Diplomatenvisa bearbeitet. Russische Staatsbürger sind also darauf verwiesen, solche Visa bei ausländischen US-Konsulaten zu beantragen. Die Bearbeitung von Einwanderungsvisa wurde dem US-Konsulat in Warschau übertragen. Touristen- und Geschäftsreisevisa können Russen beispielsweise auch in Deutschland, bei den US-Konsulaten in Frankfurt am Main, Düsseldorf, Hamburg, Leipzig oder München sowie bei der US-Botschaft in Berlin beantragen.

US-Einreisebestimmungen beachten: Russischer Coronaimpfstoff nicht anerkannt

Während US-Reisende seit dem 12.06.2022 keinen negativen Coronatest mehr vorweisen müssen, ist eine Impfung weiterhin Pflicht. Die russische Regierung hat nach Angabe des US-Konsulats Moskau drei in Russland entwickelte Impfstoffe zugelassen: Sputnik V, EpiVacCorona und CoviVac. Alle drei wurden jedoch weder von der WHO noch von der US-Regierung anerkannt (vgl. die Nummern 503, 505, 509). Reisende, die (nur) mit einem dieser Impfstoffe geimpft sind, erfüllen also nicht die Einreisebedingungen und müssten sich vor der Einreise erneut und den Vorgaben entsprechend impfen lassen.

Besondere Überprüfung von Visaanträgen russischer Staatsbürger

Es ist auch davon auszugehen, dass Visaanträge russischer Staatsbürger besonders gründlich geprüft werden und bei Antragstellung auch die Rückkehrabsicht deutlicher als allgemein üblich nachgewiesen werden muss.

Wir beraten zum US-Visum

Sie interessieren sich für ein US-Visum oder eine US-Greencard? Gern sind Ihnen unsere Experten für US-Visumsrecht dabei behilflich. Sie erreichen uns am besten per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gern auch telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26).

Thomas Schwab

Thomas Schwab

Rechtsanwalt Thomas Schwab berät seit vielen Jahren im US-Einwanderungsrecht und US-Visumsrecht und ist einer der wenigen vom Bundesverwaltungsamt als Auswandererberater zugelassenen Rechtsanwälte. Er berät zu den einschlägigen Visumsarten und begleitet den Visumsantragsprozess von den ersten strategischen Vorüberlegungen über die eigentliche Antragsstellung bis hin zum erfolgreichen Abschluss des Antragsverfahrens.

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