Reform der EB-5 Greencard: Investoren müssen schnell handeln

Reform der EB-5 Greencard: Investoren müssen schnell handeln

24.08.2017

Investoren, die in den USA mindestens 500.000 USD bzw. 1 Mio. USD investieren und dadurch 10 Vollzeitarbeitsplätze schaffen, können eine EB-5 Greencard erhalten. (Aktuelles zur EB-5 Greencard)

Allerdings wird zur Zeit heftig darüber diskutiert, das Programm komplett abzuschaffen, es auslaufen zu lassen oder die Mindestinvestitionssummen anzuheben.

Die wichtigsten EB-5 Änderungsvorschläge

  1. Ein Gesetzentwurf vom 27. Juli 2017 (American Job Creation and Investment Into Public Works Reform Act of 2017) sieht eine Anhebung der Mindestinvestitionssumme des EB-5 Programms von 500.000 USD auf 800.000 USD bzw. von 1 Mio. USD auf 1,2 Mio. USD vor. 
  2. Die US-Einwanderungsbehörde empfiehlt die Anhebung der Mindestinvestitionssumme von 500.000 auf 850.000 bzw. von 1 Mio. auf 1,3 Mio. ab dem 01.10.2017.

Im Moment wird die in Punkt 2 genannte Änderung für wahrscheinlicher gehalten.

Hinweis: Es kommt regelmäßig zu Anpassungen der Mindestinvestitionssummen für Regional Center durch die US-Regierung. Bitte entnehmen Sie daher die aktuellen Zahlen hier.

EB-5 Programm könnte bald auslaufen

Das jetzige Gesetz sieht vor, dass das EB-5 Programm am 30. September 2017 endet (sunset provision). Es wird aber stark bezweifelt, dass das Programm wirklich an diesem Tag ausläuft, da u.a. auch Mitglieder der Trump-Familie von der EB-5 Greencard profitieren.

Trotzdem ist der Ausgang des Reformvorhabens noch ungewiss. Dementsprechend empfiehlt es sich, dass Investoren jetzt recht schnell entscheiden, ob sie ein EB-5 Visum beantragen möchten. Die entsprechenden Unterlagen und eine Petition müssen dann noch rechtzeitig vor dem 30. September 2017 eingereicht werden.

Wir begleiten Ihren Visumsantrag

Sie haben weitere Fragen zur Einreise in die USA oder zur Beantragung des EB-5 Visums? Gerne unterstützen Sie unsere Experten für US-Visumsrecht beim kompletten Antragsprozess. Melden Sie sich bitte bei uns – entweder per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gerne auch telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26).

Thomas Schwab

Thomas Schwab

Rechtsanwalt Thomas Schwab berät seit vielen Jahren im US-Einwanderungsrecht und US-Visumsrecht und ist einer der wenigen vom Bundesverwaltungsamt als Auswandererberater zugelassenen Rechtsanwälte. Er berät zu den einschlägigen Visumsarten und begleitet den Visumsantragsprozess von den ersten strategischen Vorüberlegungen über die eigentliche Antragsstellung bis hin zum erfolgreichen Abschluss des Antragsverfahrens.

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