
ESTA: Überschreiten der Aufenthaltsdauer hat Konsequenzen

09.01.2020
Staatsangehörige vieler Staaten müssen für Kurzaufenthalte zu Besuchszwecken kein Besuchervisum (B-1, B-2 bzw. B-1/2) beantragen. Es genügt, wenn sie vor der Reise eine sog. elektronische Reisegenehmigung einholen (ESTA). Diese ist in der Regel zwei Jahre lang gültig.
„Overstay“ führt zur Sperrung für visumfreie Einreise in die USA
Wer auf diesem Wege visumfrei für einen Besuchsaufenthalt in die USA einreist, muss nach spätestens 90 Tagen das Land wieder verlassen. Es gibt keine Möglichkeit, eine einfache Verlängerung zu beantragen, wie das bei der Einreise beispielsweise mit einem B-Visum der Fall ist (Grundformular: I-539). Wer also länger als die erlaubten 90 Tage im Land bleibt, und sei es auch nur für einen Tag, hat einen sog. Overstay, ist also unrechtmäßig länger als erlaubt in den USA geblieben. Damit ist man für zukünftige visumfreie Einreisen lebenslang gesperrt. Wer danach für Besuchszwecke wieder in die USA einreisen möchte, muss ein Besuchervisum beantragen.
Überschreiten der ESTA-Aufenthaltsdauer in Ausnahmefällen erlaubt
Kann man wegen eines Notfalls, z.B. krankheitsbedingt, die Rückreise nicht antreten, besteht die Möglichkeit, bei der USCIS eine (maximal) 30-tägige „Satisfactory Departure“ zu beantragen. Erfolgt die Rückreise dann in diesem 30-tägigen Zeitfenster, so hat man, auch wenn der Aufenthalt die grundsätzlich erlaubten 90 Tage überschritten hat, keinen „Overstay“.
Einen entsprechenden Antrag muss man im Vorfeld bei der lokal zuständigen USCIS-Behörde stellen.